Category: Unser Trinkwasser in Gefahr?


Mal wieder etwas Interessantes und Wichtiges zu unserem Trinkwasser! Ist unsere Gesundheit in Gefahr?

Februar 14th, 2012 — 8:53am

Von der ARD ist ein sehr offener und kritischer Beitrag zu unserem Trinkwasser ausgestrahlt worden. Sollte man sich unbedingt ansehen! Hier der Link!

Die Wahrheit wird auch hier nach und nach ans Tageslicht kommen. Über das Problem der coliformen Bakterien berichtete ich schon mehrfach. Aber ein gravierendes Problem besteht jedoch darin (und das ist nicht Gegenstand dieses Beitrages), dass die Trinkwasserverordnung den Cocktail der modernen Schadstoffe, wie Hormone, Medikamentenrückstände, Östrogene gar nicht abdeckt. Dabei ist das Problem schon seit 2004 bekannt. Hier der Link!

Diese kommen ins Trinkwasser und werden wieder ungefiltert getrunken, weil die dafür erforderliche 4. Klärstufe via Membrantechnologie fehlt. Und diese wird für die Klärwerke zu teuer werden/sein. Manche  behaupten sarkastisch, dass das Wasser eigentlich apothekenpflichtig sein müsste…..

Weil sich jedoch künftig jeder diesbezüglich selbst schützen muss, Vorsorge betreiben  muss, ist der Markt mit diesen Umkehrosmosewasserfiltersystemen eindeutig ein Zukunftsmarkt. Bei diesem Thema sollte man aber nicht auf Morgen warten, sondern im Interesse der Gesundheit heute handeln!

Deshalb gibt es diese sehr preisgünstigen Pureblue-Wasserfilter für Ihre Sicherheit und natürlich für Ihren Genuss. Immer mehr Menschen trinken das Wasser nicht mehr aus der Leitung und kaufen sich auch dahingehend Mineralwasser/Tafelwasser aus Flaschen. Auch hierfür sind diese Filter die eindeutig qualitativ bessere und/oder viel preisgünstigere Alternative.

Für die Region Berlin/Brandenburg bin ich für Sie unterwegs (siehe Kontakte auf der Pureblue-Seite). Inzwischen auch in anderen ostdeutschen Ländern.

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Pressekonferenz zur EU-Beschwerde wegen fehlender UVP im Planfeststellungsbeschluss

Januar 26th, 2012 — 9:47am

Presserklärung der GRÜNEN LIGA Berlin e.V vom 26.01.2011

 

EU-Beschwerde wegen fehlender Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen Berlin-Brandenburg- International.

 

Die GRÜNE LIGA Berlin e.V. wird gemeinsam mit der Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI) EU-Beschwerde gegen die Festlegung einer Flugroute über den Müggelsee durch das Bundesamt für Flugsicherung (BAF) erheben.

 

Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) hatte einen zuvor eingegangenen Antrag zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses wegen einer nicht vorhandenen Umweltverträglichkeitsprüfung abgelehnt.

 

„Ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist die sogenannte Müggelseeroute de facto rechtswidrig, da über besonders schützenswerte Flora-Fauna-Habitat-Gebiete geflogen werden soll. Die Folgen wären erhebliche Beeinträchtigungen oder gar deren Zerstörung,“ so Frank Welskop von der GRÜNEN LIGA Berlin. „Im Übrigen ist der Müggelsee ein sehr wichtiges Berliner Trinkwassergewinnungsgebiet, zumal in Berlin weit über die Hälfte des Trinkwassers über Uferfiltrat aus Oberflächengewässern gewonnen wird. Dagegen werden wir nun rechtliche Schritte ergreifen.“

 

Auch bei den Flugrouten gen Westen über Rangsdorf in Brandenburg würden FFH-Gebiete davon betroffen sein. Bei beiden Flugrouten ist darüber hinaus ein hohes Vogelschlagrisiko vor allem bei großen Vögeln (z.B. Kranichen) zu erwarten, die dort wiederum ihre Fressplätze und Vogelflugrouten haben. Das betrifft vor allem die Flugroute über Rangsdorf.

 

Die völlig absurden Flugrouten inklusive Müggelseeroute über Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete, Erholungsgebiete und Wohngebiete sowie innerstädtische Lagen sind Spiegel des völlig politisch willkürlich gewählten Standortes Schönefeld. Durch die jahrelange staatliche Verheimlichung der tatsächlichen Flugrouten wurde nicht nur keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen, sondern fühlen sich sehr viele Bürger infolge der Flugroutentäuschung durch den Vorhabensträger, die Flughafengesellschaft und deren Gesellschafter betrogen.

 

Die GRÜNE LIGA Berlin e.V. ist ein parteienunabhängiges, offenes Netzwerk ökologischer Bewegungen. Wir sind als anerkannter Umweltverband keine Flugroutendesigner, sondern waren schon immer ein entschiedener Standortgegner des BBI, der nun am ungünstigsten aller Standorte trotz dessen negativer Bewertung im Raumordnungsverfahren von Jahr 1994 in Schönefeld gebaut wird. So hat die GRÜNE LIGA Berlin e.V. ausgesprochen kritische Stellungnahmen zu den Anhörungsverfahren des Planfeststellungsverfahrens und des ergänzenden Planfeststellungsverfahrens zum Nachtflug vorgenommen sowie gegen die völlig a-ökologische Schienenostanbindung zum BBI geklagt. Erst kürzlich hat die GRÜNE LIGA Berlin die Volksinitiative zum Nachtflugverbot unterstützt und wird das auch beim Volksbegehren weiter tun.

 

Dr. Frank Welskop, Bundeskontaktstelle Luftverkehr der GRÜNEN LIGA, Tel.: 0177/363 16 54, frank.welskop@grueneliga.de

Comment » | BBI-Baustopp sofort, BLN/GRÜNE LIGA, Das Flugroutendesaster, Flughafen - BBI, Unser Trinkwasser in Gefahr?

Wichtiger Hinweis! Die Pressekonferenz in der Geschäftsstelle der GRÜNEN LIGA Berlin findet nun bereits um 9:30 Uhr (am 26.01.)statt

Januar 24th, 2012 — 3:55pm

Nachdem in der Welt vom 23.01. in einem Satz erwähnt wird (siehe Text unten), dass der BAF-Termin zur Vorstellung der nun festgelegten Flugrouten vom 30. auf den 26. vorverlegt wurde (nachdem er vorher vom 26. auf den 30. verschoben wurde) und diese Änderung keine taktischen Gründe habe, wurde unser oben erwähnte Pressekonferenztermin aus taktischen Gründen am 26.01. von 10:00 auf 9:30 Uhr  vorverlegt. Einige Stunden nach dem unsere Pressekonferenz veröffentlicht wurde,  zog das BAF seinen Termin plötzlich wieder auf den 26.01. vor. Zufälle gibt es…..

Hier die Einladung zur Pressekonferenz, in der aus Sicht der GRÜNEN LIGA e.V. nicht nur die unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung des Müggelsees/FFH-Gebietes steht, die durch die Müggelseeroute unerlässlich geworden wäre, falls das BAF diese festgelegt hat. Hierbei ist sehr wichtig, dass auch andere Flugrouten gegen EU-Recht verstoßen (z.B. Vogelschutzgebiet Rangsdorf), weil dort ebenfalls FFH-Gebiete tief überflogen werden oder keine UVP infolge der Flugroutentäuschung realisiert wurde

EINLADUNG ZU EINER PRESSEKONFERENZ

EU-Beschwerde gegen die An- und Abflugverfahren für den Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt”

Bürgerverein Friedrichshagen e.V. – Projektgruppe Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI) und die GRÜNE LIGA Berlin e.V. planen rechtliche Schritte

Nach Mitteilung vom gestrigen Tage wird das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die von der DFS vorbereiteten neuen An- und Abflugverfahren für den Flughafen Berlin Brandenburg bereits am 26.1.2012 festsetzen. Sollte es – wie allseits erwartet – zur Festlegung einer Flug- route über den Müggelsee kommen, werden der Bürgerverein Friedrichshagen e.V. – Pro- jektgruppe Friedrichshagener Bürgerinitiative und die GRÜNE LIGA Berlin e.V. gemeinsam rechtliche Schritte ergreifen, weil rechtswidrig ohne UVP über ein FFH-Gebiet geflogen wür-de.

Um Sie über die Hintergründe, die bisherigen Maßnahmen sowie die rechtlichen Erwägun- gen zu informieren, laden wir Sie ein zu einem

Pressegespräch für Donnerstag, 26. Januar 2012, 9:30 Uhr in die Räume der GRÜNEN LIGA Berlin e.V., Prenzlauerallee 8, Berlin.

Ansprechpartner beim Pressegespräch werden sein:

 

Dr. Sigrid Strachwitz, Vorsitzende des Bürgervereins Friedrichshagen e.V.

Dr. Frank Welskop, Mitglied des Landessprecherrates der GRÜNEN LIGA Berlin e.V.

Rechtsanwalt Wolfgang Baumann (Fachanwalt für Verwaltungsrecht), Würzburg

Weitere Teilnehmer:

Ralf Müller (Sprecher der FBI) und Prof. Dr. Hans Behrbohm (Mitglied der FBI, AG Ökologie und Gesundheit).

Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen und halten ein kleines Frühstück für Sie bereit!

BAUMANN RECHTSANWÄLTE Kanzlei für Verwaltungsrecht

gez. RA Wolfgang Baumann Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Bürgerverein Friedrichshagen e.V.

gez. Dr. Sigrid Strachwitz Vorsitzende

GRÜNE LIGA Berlin e.V., gez. Leif Miller Vorsitzender der GRÜNEN LIGA Berlin e.V.

Bei Rückfragen: Tel. 0931 460 46-49 / Fax 0931 460 46-70 Hauptsitz: Annastraße 28, 97072 Würzburg, Zweigstelle Leipzig: Floßplatz 35, 04107 Leipzig

 

Hier der Artikel:

Die Welt
Schönefeld
23.01.2012
Flugrouten werden am Donnerstag bekanntgegeben
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) in Langen wird bereits an diesem Donnerstag in Berlin seine Entscheidung über die endgültigen Flugrouten für den Hauptstadtflughafen in Schönefeld bekanntgeben. Das Amt teilte mit, dass der “Prüfungs- und Abwägungsprozess für die Flugverfahren abgeschlossen ist”.
Bisher war damit für den 30. Januar gerechnet worden. Der vorverlegte Termin habe aber keine taktischen Gründe, hieß es. Am Abend wollten betroffene Bürger erneut in Friedrichshagen gegen die geplanten Flugrouten demonstrieren. Der Flughafen soll am 3. Juni eröffnet werden.
Dem Bundesverkehrsministerium zufolge konnte das Bundesaufsichtsamt seine Prüfung schneller abschließen als ursprünglich gedacht. “Deswegen kann die Öffentlichkeit und die Fluglärmkommission auch umgehend informiert werden”, sagte Sprecher Sebastian Rudolph.
Über die Flugrouten für den Flughafen in Berlin-Schönefeld wird seit Herbst 2010 heftig gestritten. Damals legte die Deutsche Flugsicherung (DFS) Routenvorschläge vor, die teils deutlich von der ersten Vorlage abwichen. So sollten Regionen im Südosten und Südwesten Berlins Fluglärm ausgesetzt sein, die zuvor nicht damit gerechnet hatten.
Im Juli vergangenen Jahres korrigierte die Flugsicherung die Routenplanung in wichtigen Punkten. Auch der Bundestag befasste sich bereits mit dem Thema. Zuletzt erregte ein Lärmgutachten des Umweltbundesamtes (UBA) Aufsehen. Dies hält die bisherigen Flugrouten-Pläne für unzureichend.
Nach Angaben des Aktionsbündnisses Berlin-Brandenburg gab es bislang allein zehn große Demonstrationen mit zwischen 5000 und 13.000 Teilnehmern. Darüber hinaus wurden zahlreiche kleinere Proteste veranstaltet. Auch am vergangenen Samstag gingen in Berlin mehrere tausend Fluglärmgegner auf die Straße.

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Infos und nächster Buchlesungstermin

September 3rd, 2011 — 1:37pm

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

wie bereits angekündigt findet die nächste Buchlesung am Mittwoch den 7.09. um 20 Uhr im Kino Union in Friedrichshagen statt. Hier die Ankündigung des Kinos!
Dieser Tag wird ohnehin und in mehrfacher Hinsicht sehr spannend, weil das Bundesverfassungsgericht über die Klagen zum Eurorettungsschirm entscheiden wird (ich berichtete bereits).
Aufgrund der großen Nachfrage findet  die  16. Buchlesung gleich eine Woche später (am 14.09.)  nochmals im Kino Union statt!

Durch einen Computerabsturz gab es in der letzten Woche keine weiteren Artikel. Ich hatte zwar einen 2. Computer, aber ohne die bis zu diesem Zeitpunkt erstellten Dateien.
Nun ist alles wieder ok. und einen Datenverlust gab es auch nicht. Diese Auszeit passte auch ganz gut, weil die Nachfrage nach Umkehrosmoseanlagen zur Aufbereitung des Trinkwassers mit pureblue-Wasserfiltern durch die in Berlin und Brandenburg entdeckten coliformen Keime stark steigt. An dieser Stelle möchte  ich deshalb erstmals auf meinem Blog Werbung für meine Aqua-pur-Berlin (siehe unter Kontakte) machen, die in Berlin und Brandenburg sowie in einigen ostdeutschen Bundesländern diese Anlagen vertreibt und einbaut. Bei der sicheren Aufbereitung eines richtig guten und wohlschmeckenden Trinkwassers geht es jedoch nicht nur um diese aktuellen Verunreinigungen. Wenn Sie dazu mehr Interesse haben, mailen Sie mich einfach unter der folgenden Adresse an aqaupurberlin@frank-welskop.de oder lesen Sie mehr unter pureblue! Oder auch in diesem Blog unter dem Link Unser Trinkwasser in Gefahr?

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Unser Trinkwasser in Gefahr? (Teil 9)

August 27th, 2010 — 10:00am



Heute möchte ich, wie bereits erwähnt, aufgrund des großen Interesses die Antwort des Umweltamtes des Bezirks Treptow-Köpenick auf die Fragen des BVBB (siehe Teil 8 dieser Serie) zunächst unkommentiert in meinen Blog stellen! 


https://docs.google.com/fileview?id=0B8-wUM2N3XuANWY4ZWNiZWMtZWFkYy00Njg3LWFlMzktYWY1NjljZGM5MjVl&hl=de

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Unser Trinkwasser in Gefahr? (Teil 8)

August 17th, 2010 — 7:09pm


Nicht zu letzt wegen des großen Interesses an diesem brisanten Thema setze ich nun diese Reihe mit folgenden Anfragen des BVBB an das Umweltamt Treptow-Köpenick zur katastrophalen Situation des ehemaligen Schmöckwitzer Reifenwerks fort! Wie bereits berichtet kann vom ehemaligen Reifenwerk  infolge der verheerenden Brände auf dem langjährigen Reifenwerks bzw.Altlastenstandorts sowie aber besonders durch illegale, ungesicherte Müll-, Giftmülll- und Reifendeponien offensichtlich eine erhebliche Gefährdung des Trinkwassers ausgehen, da das ehemalige Reifenwerk direkt mit dem Trinkwasserschutzgebiet des Eichwalder Wasserwerks benachbart ist.

Im Teil 9 wird dann die aufschlussreiche Antwort des Umweltamtes des Bezirks Treptow-Köpenick wiedergegeben. Daraus folgen wiederum weitere Fortsetzungen!


https://docs.google.com/fileview?id=0B8-wUM2N3XuAMjdjZDA1MDktN2Y4NS00OTcyLTkwMjktOTgyMTY4N2Q1Njdj&hl=en

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Unser Trinkwasser in Gefahr? (Teil 7)

Juni 16th, 2010 — 9:36am


Im vorigen Web-Blog-Text zu dieser Thematik wurde anhand der Gartenwasserproben herausgestellt, dass das Grundwasser in direkter Nähe zum Trinkwassergewinnungsgebiet des Wasserwerks Eichwalde mit Ammonium stark belastet ist. Besagte Probe aus einem Brunnen (Gartenwasser) in 30 m zum Trinkwasserschutzgebiet ergab, das der Ammoniumwert um über das Dreifache nach der Trinkwasserverordnung überschritten wird. Durch die zuvor erfolgte Auswertung der Gutachten, könnte es sein, dass Deponiesickerwässer der stillgelegten Deponien Eichwalde/Zeuthen und Schulzendorf hierfür als Verursacher identifizierbar sind, denn laut Gutachten ist es nur eine Frage der Zeit bis das Wasserwerk Eichwalde erreicht ist bzw. dass die Deponiewässer bereits das Wasserwerk erreicht haben müssten.

Aber Ammonnium bzw. Ammoniumverbindungen entstehen ebenfalls, wie ein Kommentar auf meinem Blog zu diesem Thema richtig feststellt, durch die Herstellung und Vulkanisierung von Reifen. Auch diese Vermutung lässt Böses ahnen. Denn das Reifenwerk Schmöckwitz war über 60 Jahre seit 1930 in Betrieb und derartige Chemie- und Altlastenstandorte hinterlassen in der Regel ein schlimmes Erbe. Selbst die Lagerung von Reifen ist hierbei schon ein gravierendes Problem, wie in der Beantwortung der folgenden Kleinen Anfrage zu dem Reifenverwertungszentrum Vellan in Mecklenburg-Pommern ersichtlich wird.

Vieles ist auf das ehemalige Reifenwerk Schmöckwitz als gegenwärtige und vom Staat geduldete  wilde Mülldeponie, Giftmülllager und Reifenlagerstätte vergleichbar: Außer, dass das Reifenwerk direkt mit dem Trinkwasserschutzgebiet des Wasserwerks Eichwalde benachbart ist. Absurder und rechtswidriger geht es nicht, obwohl gerade in diesem Fall Gefahr in Verzug sein dürfte und die Länder Berlin und Brandenburg untätig, aber wohl wissend zuschauen!  

 

 

Die Ministerin für Bau, Landesentwicklung und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage

mit Schreiben vom 15. Januar 1998 beantwortet.

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 2/3470

2. Wahlperiode 22.01.98

 

ANTWORT

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage

des Abgeordneten Till Backhaus, Fraktion der SPD

- Drucksache 2/3412 –

Reifenverwertungszentrum Vellahn

 

1. Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung der chronologische Ablauf der Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit der Reifenverwertungsanlage mit Beginn der Investition am Standort Vellahn dar?

Ich bitte um Darstellung der einzelnen Genehmigungsverfahren und

der in diesem Zusammenhang stehenden Auflagen.

Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzung der einzelnen Ver-

fahren?

 

Der chronologische Ablauf stellt sich wie folgt dar:

  1. 19.08.1991: Gewerbeanmeldung durch die K.H.K.P. GmbH & Co KG beim Amt

Vellahn, Betriebsbeginn am 19.08.1991;

  2. 24.10.1991: Vorlage eines Bauantrages (Nutzungsänderungsanzeige) beim

Gemeindeamt Vellahn;

  3. 13.08.1992: Weiterleitung der Nutzungsänderungsanzeige an das Bauverwaltungsamt des Landkreises Hagenow;

  4. 31.03.1993: Weiterleitung der Nutzungsänderungsanzeige an das StAUN Schwerin;

  5. 05.10.1993: Anlagenkontrolle und mündlich angeordnete Stillegung des Betriebes durch das StAUN Schwerin;

  6. 07.10.1993: Zurückweisung des Bauantrages der K.H.K.P. GmbH & Co KG

  7. 08.11.1993: Schriftliche Anordnung zur angeordneten Stillegung des Anlagen-

betriebes;

  8. 27.09.1994: Schriftliche Anordnung zur Stillegung des Anlagenbetriebes Standort

Vellahn durch das StAUN Schwerin,

- Sept./Okt. 1994: Schwelbrand auf dem Anlagenstandort Vellahn -;

9. 22.02.1995: Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheids des StAUN Schwerin für die Errichtung einer Aufbereitungs- und Verarbeitungsanlage für Altreifen, Altgummiabfälle und Altmetalle am Standort Vellahn,

- 23.03.1995: Offener Brand auf dem Anlagenstandort Vellahn -;

10. 27.04.1995: Schriftliche Beräumungsanordnung durch das StAUN Schwerin für

den Standort Vellahn;

11. 02.05.1996: 1. Nachtrag zum Genehmigungsbescheid vom 22.02.1995 (Verlän-

gerung der Genehmigung);

12. 15.08.1996: 2. Nachtrag zum Genehmigungsbescheid vom 22.02.1995 (Verlän-

gerung der Genehmigung);

13. 10.10.1996: 3. Nachtrag zum Genehmigungsbescheid vom 22.02.1995 (Verlän-

gerung der Genehmigung);

14. 13.03.1997: Stellung eines Bauantrages für eine Schredderanlage bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust;

15. 24.07.1997: Baugenehmigung einer Schredderanlage mit einer befristeten

Nutzungsdauer für 12 Monate;

 

Die am 22.02.1995 erteilte und dreimal verlängerte Genehmigung für die Errichtung einer Aufbereitungs- und Verarbeitungsanlage für Altreifen, Altgummiabfälle und Altmetalle nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist mit Ablauf des 31.12.1996 erloschen. Die Genehmigung kam nicht zum Tragen, da die erteilten Auflagen nicht erfüllt wurden.

Mit dem Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22.04.1993 wurden

Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen genehmigungsbedürftig nach dem BImSchG. Altreifen wurden bis zu diesem Zeitpunkt als Wertstoffe eingestuft.

Insofern war bis zu diesem Zeitpunkt am Standort Vellahn ausschließlich eine baurechtliche Bewertung erforderlich. Eine eindeutige Klarstellung, daß Altreifen unter den Abfallbegriff fallen, erfolgte mit dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zum 1. Oktober 1996. Dazu erfolgte eine Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) mit Datum vom 16.12.1996.

Die Fa. K.H.K.-P.-Recycling GmbH & Co KG stellte daraufhin am 13.03.1997 bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust einen Bauantrag für das Aufstellen einer Schredderanlage für Reifen- und Altgummizerkleinerung in einer vorhandenen Halle, befristet für ein Jahr. Im bauaufsichtlichen Verfahren wurden das Gewerbeaufsichtsamt und das StAUN Schwerin beteiligt. Das gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen wurde durch den Bürgermeister der Gemeinde Vellahn mit Schreiben vom 05.06.1997 erteilt.

Die Baugenehmigung wurde am 24.07.1997 befristet auf 12 Monate ab Inbetriebnahme der Anlage und unter der Bedingung erteilt, daß nur Abfälle von den gegenwärtig auf dem Gelände des ehemaligen Trockenwerkes Vellahn sowie auf den Standorten Banzin und Groß Bengerstorf befindlichen Lagerstätten behandelt werden dürfen. Eine Inbetriebnahme der bauaufsichtlich genehmigten Schredderanlage ist bisher nicht erfolgt. Die untere Bauaufsichtsbehörde kontrolliert wöchentlich zwecks Einhaltung der bauaufsichtlichen Bedingungen sowohl den Termin der Inbetriebnahme als auch den Umfang der Zwischenlagerung und wird bei Verletzung der mit der Baugenehmigung verbundenen Bedingungen und Auflagen geeignete Maßnahmen verfügen.

 

2. Im Zusammenhang mit den Havarien am Standort Vellahn (Reifenverwertungszentrum) sind Proben durch verschiedene Landeseinrichtungen gezogen worden.

Welche Ergebnisse haben die verschiedenen Proben erbracht bzw. welche Einrichtungen haben diese Begutachtung vorgenommen, und welche Ergebnisse sind daraus erzielt worden?

Ich bitte um konkrete Aussagen zum Termin, zu den Einrichtungen und zu den Ergebnissen der Beprobung des Wassers bzw. auch anderer Medien.

 

Sämtliche Gutachten und Analyseergebnisse der Grundwassermeßstellen befinden sich beim Landrat des Landkreises Ludwigslust als der zuständigen Wasserbehörde. Anläßlich des ersten Schwelbrandes auf dem Standort wurden durch das StAUN Schwerin Proben des O
berflächenwassers untersucht.

Die Untersuchungsergebnisse ergaben folgende Beschaffenheitswerte:

 

                            15.09.1994                          18.10.1994

___________________________________________________________________

CSVM                  880 mg/l                                  455 mg/l

BSB5              1100 mg/l                                      900 mg/l

CSB                  3237 mg/l                                  2625 mg/l

Phenole           3,38 mg/l                                       1,26 mg/l

Ammonium         614 mg/l                                        —

Leitfähigkeit        1143 μS/cm                                  9060 μS/cm

abfiltrierbare Stoffe    –                                                     98 mg/l

 

Aufgrund der starken Schadstoffbelastung gemäß Analysen vom 15.09.1994 wurden zum Auffangen des Oberflächenwassers Folienteiche angelegt. Das in den Folienteichen aufgefangene Oberflächenwasser wurde ordnungsgemäß entsorgt.

Entsprechend dem Überwachungserlaß des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Umwelt erfolgt durch das StAUN Schwerin die turnusmäßige Untersuchung des Brahlstorfer Baches (Mühlenbach) auf die durch den Erlaß vorgegebenen Parameter. Nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit waren bisher nicht zu erkennen.

 

3. Ist der Landesregierung bekannt, daß es im Zusammenhang mit den Havarien im Reifenverwertungszentrum Vellahn zu erheblichen Beeinträchtigungen des Grund- bzw. Oberflächenwassers gekommen ist?

Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt ist der Landesregierung dieses zur Kenntnis gegeben worden und leiten sich daraus Gesundheitsgefährdungen ab?

 

In einem vom Landrat des Landkreises Ludwigslust in Auftrag gegebenen Gutachten vom 25.09.1996 wird festgestellt, daß das Grundwasser am Standort des Reifenverwertungszentrums Vellahn durch organische Halogenverbindungen kontaminiert ist, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die unsachgemäße Ablagerung von Industriegummi und Altreifen zurückzuführen sind. Der Landesregierung wurde diese Aussage erst Ende Juni 1997 bekannt.

Weitere Untersuchungen der HGN Hydrogeologie GmbH Schwerin vom 15.10.1997 besagen, daß die Belastungen des Grundwassers und des Bodens auf die abgelagerten Industriegummiabfälle zurückzuführen sind. Inwieweit die Havarie zu einem verstärkten Eintrag in das Grundwasser geführt hat, läßt sich anhand der vorliegenden Datenlage nicht abschätzen. Eine Gesundheitsgefährdung läßt sich aus dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse nicht ableiten.

 

4. Ist der Landesregierung bekannt, ob es im Zusammenhang mit den Havarien im Reifenverwertungszentrum Vellahn auch zu einer Beeinträchtigung des Grundwassers gekommen ist?

 

a) Wenn ja, kann die Landesregierung bestätigen, daß der Grund-

wasserleiter bzw. Oberflächengewässer durch die Havarien

geschädigt ist bzw. sind innerhalb der Badesaison regelmäßig

Wasserproben aus dem Grundwasserspeicher bzw. Oberflächen-

gewässer genommen worden?

 

b) Wie sind die einzelnen Ergebnisse der Wasserqualität durch die

Landesregierung bewertet worden?

Die Frage 4 mit ihren Teilfragen a) und b) wird zusammenfassend wie folgt beantwortet:

 

Ja. Der Landesregierung ist bekannt, daß im Zusammenhang mit der Ablagerung von Industriegummi und Altreifen in Vellahn eine Beeinträchtigung des Grundwassers im Ablagerungsbereich eingetreten ist.

Auf Veranlassung des Gesundheitsamtes Ludwigslust wurden insgesamt 13 Proben im Bereich Brahlstorfer Straße/Bruchmühle und Waldbad untersucht. Aus den vorliegenden Untersuchungen lassen sich keine Kontaminationen des Grundwasserleiters und des Mühlenbaches ableiten.

Die Untersuchungsergebnisse am Standort der Anlage zeigen eindeutige negative Veränderungen des Grundwassers und des Bodens durch organische Verbindungen. Ein ursächlicher Zusammenhang von Belastungen im Eluat des Gummis und Belastungen im Grundwasser wurden belegt. Im Grundwasser wurden zahlreiche Stoffe nachgewiesen, die für die Gummiherstellung verwendet werden bzw. die Inhaltsstoffe verschiedener Gummiarten sind.

Von einem Teil der nachgewiesenen Einzelstoffe sind toxische, kanzerogene, teratogene und mutagene Wirkungen bekannt. Eine Gefährdung für den Menschen kann aus den bisherigen Untersuchungen nicht erkannt werden, da die Beeinträchtigungen sich ausschließlich auf den Ablagerungsbereich beziehen.

 

5. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage, daß im Zusammenhang mit der Reifenverwertung in Vellahn Gefahr im Verzuge ist?

Woraus wurden diese Gefahren konkret abgeleitet und welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur Gefahrenabwendung konkret getroffen?

 

Nach Polizei- und Ordnungsrecht bedeutet „Gefahr im Verzuge“, daß ein rechtzeitiges Eingreifen der zuständigen Instanz zur Gefahrenabwehr objektiv nicht mehr möglich ist und ohne sofortiges Eingreifen der an sich unzuständigen Stelle der drohende Schaden tatsächlich eintreten würde. Es besteht keine aktuelle konkrete erhebliche Gefahr für die Rechtsgüter Gesundheit und Grundwasser am Standort Reifenverwertung Vellahn, so daß anstelle des für den Bereich Abfall zuständigen StAUN Schwerin und des Landrates als untere Wasserbehörde z. B. Maßnahmen des Polizeivollzugsdienstes nicht notwendig sind.

In dem Erlaß des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Umwelt vom 18. 12. 1997 zur Lagerung und Ablagerung von Klärschlamm und anderen Stoffen unter Berücksichtigung des Grundwasserschutzes sind die unteren Wasserbehörden auf die Regelung des § 34 Abs. 2 Satz 1 WHG, daß Stoffe nur so gelagert oder abgelagert werden dürfen, daß eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist und bei Verstößen dagegen die Einhaltung mit den Mitteln des Ordnungsrechtes erzwungen werden kann, hingewiesen worden.

Im Rahmen seiner Zuständigkeit hat das StAUN Schwerin den illegalen Anlagenbetrieb untersagt und die Beräumung der Abfälle angeordnet. Eine entsprechende Sicherungsverfügung durch den Landrat als untere Wasserbehörde steht noch aus. Die illegale Anlage wird vom StAUN Schwerin regelmäßig überwacht.

Im Rahmen einer landesweiten Sonderaktion des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Umwelt zur Gefahrenabwehr bei ausgewählten Anlagen erfolgte am 15.08.1995 eine Begehung des Reifenverwertungszentrums Vellahn. Diese Begehung erfolgte unter Einbeziehung der zuständigen kommunalen Behörden sowie des Geschäftsführers und des Betriebsleiters.

 

Soweit die sehr aufschlussreiche Beantwortung der Kleinen Anfrage!

Ein eindeutig belegter Zusammenhang von Grundwasserverschmutzung besteht also sogar bei der Lagerung von Reifen. Insofern ist das auf das Reifenwerk Schmöckwitz übertragbar. Würden Sie einige hundert Reifen in ihrem Garten lagern wäre sofort der Ordnungsamt da und Sie müssten eine üppige Strafe zahlen, weil man Ihnen zu Recht vorwirft, das Grundwasser und damit das Trinkwasser zu verschmutzen. Auf dem Reifenwerk Schmöckwitz lagern jedoch ungesichert zigtausende Reifen, die dann auch noch regelmäßig brennen und die Behörden schauen zu und tun so als gehe sie das nichts an!

Sie müssen also vor diesem Hintergrund wohl davon ausgehen, dass auch das Trinkwasser des Eichwalder Wasserwerks mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit mit Schadstoffen kontaminiert sein kann, die toxische, kanzerogene, teratogene und mut
agene Wirkungen haben und durch diese Situation Gefahr in Verzug ist. Es geht vor diesem Hintergrund also nicht nur um den Nachweis von Ammonium, das durch Deponien oder durch das Reifenwerk verursacht ist, da Vellan fast auf Schmöckwitz übertragbar ist! Aber nur fast: Denn hier liegt das Reifenwerk in unmittelbarer Nachbarschaft zum Trinkwasserschutzgebietes des Wasserwerks Eichwalde. Und Schmöckwitz ist seit 1930 ein Chemiestandort und würde an diesem höchst sensiblen Standort  aus gutem Grund niemals mehr genehmigungsfähig sein.

Nicht die Bürger müssen nachweisen, dass das Wasser nicht kontaminiert ist, sondern die Behörden.

Diese Reihe wird mit Sicherheit vielleicht schon in Kürze fortgesetzt! 

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Unser Trinkwasser in Gefahr? (Teil 6)

Juni 10th, 2010 — 9:33am


Seit einiger Zeit habe ich bereits 5 Teile zu dem Thema „Unser Trinkwasser in Gefahr?“ verfasst und  in meinen Blog gestellt. Nun möchte ich diese Reihe aus gegebenen, aktuellen Anlass fortsetzen.

Wie ich bereits in Teil 1 dieser Reihe erwähnte veröffentlichten die Berliner Wasserbetriebe schon im Jahr 1990 z.B. auf einer öffentlichen Schautafel am Wasserwerk Friedrichshagen, dass das Grundwasser des Eichwalder Wasserwerks als „potentiell gefährdet“ eingestuft wird. Das war vor 20 Jahren und wie sich im Folgenden zeigen wird, lassen sich diese Befürchtungen durch brandneue Informationen zu diesem Thema kaum zerstreuen. Ganz im Gegenteil!

 

In den einzelnen Teilen wies ich anhand mir vorliegender Gutachten nach, dass der Dioxinskandal des Flughafens Schönefeld,  der Reifenwerkbrand und der Standort des Reifenwerks in unmittelbarer Nähe zum Trinkwassergewinnungsgebiet des Eichwalder Wasserwerks negative Folgen für die Qualität des dortigen Grundwassers gehabt haben muss.

Ebenso gilt das für die das Wasserwerk anströmenden Deponiewässer der stillgelegten Deponien Eichwalde/Zeuthen und Schulzendorf.

Eigenartig ist auch die Aussage des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes, dass aus Gründen der Übersichtlichkeit die Leitfähigkeit des Eichwalder Wassers nicht dargestellt wird und auch noch nie dargestellt wurde. Letztere Aussage ist jedoch falsch und daher zurückzuweisen, da mir Tabellen über „die wichtigsten Analyseergebnisse aus den Durchschnittsanalysen der Wasserwerke von 1998“ sowie von 1999 vorliegen. Hier wurde mit den 12 wichtigsten   Bewertungskritieren/Schadstoffen die Qualität des Trinkwassers dargestellt. Auffällig ist hierbei, dass das Wasserwerk Eichwalde im Jahr 1998 mit einem Microsiemenswert von 1074 die zweithöchste Leitfähigkeit des Wassers aufwies (das Wasserwerk Mittenwalde sogar 1360). Demnach wäre die Wasserqualität dieses Wassers schlecht. Je höher diese Leitfähigkeit des Wassers ist, desto höher der Schadstoffanteil, ohne jedoch darauf schließen zu können, welche konkreten Schadstoffbelastungen das Wasser aufweist!

Im Jahr 1999 wies das Wasserwerk Eichwalde sogar den schlechtesten Microsiemenswert von den gelisteten 21 Wasserwerken auf, weil u.a. das Wasserwerk Mittenwalde nicht mehr aufgeführt wurde. Entsprechend weiterer mir vorliegender Unterlagen wurde im Jahr 2002 der Microsiemenswert in dieser Bewertung dann nicht mehr veröffentlicht.

Der Anlass der Fortsetzung dieser Reihe ist jedoch aus folgender eigentümlichen Situation entstanden.

Ich habe vor 2 Wochen 2 Wasserproben bezüglich der Beprobung von Gartenwasser in Auftrag gegeben deren Ergebnisse mir seit dem 8.6.2010 vorliegen. Die Probe A wurde knappe 2 Km vom Ort der Probe B und des Trinkwassergewinnungsgebietes des Eichwalder Wasserwerks gezogen. Der Herkunftsort der Probe B und des Trinkwassergewinnungsgebietes (engere und eingezäunte Schutzzone 2) des Eichwalder Wasserwerks sind unmittelbar benachbart (max. 20 m Distanz).

Die Werte der Probe A sind bis auf Eisen normal. Im Vergleich mit einer mir vorliegenden Probe desselben Brunnen aus dem Jahr 1991 ist sogar eine leichte Verbesserung der Werte ersichtlich. Der Microsiemenswert verschlechterte sich allerdings sehr geringfügig von 570 auf 600 Microsiemens.

Jedoch fällt die Probe B, die nur wenige Meter zum Trinkwassergewinnungsgebiet des Eichwalder Wasserwerks gezogen wurde, gänzlich anders aus. Eigentlich dürfte davon ausgegangen werden, dass die Probe B deshalb bessere Werte erreichen müsste als die Probe A. Aber das Gegenteil ist der Fall:

  1. Die Leitfähigkeit des Wassers liegt bei 890 Microsiemens und ist damit weitaus höher als der Wert von Probe B. Damit ist das Wasser im/am Trinkwassergewinnungsgebiet offensichtlich weitaus höher belastet als das Wasser bei Probe A, ohne dass es zunächst konkrete Rückschlüsse darauf gibt, welche Schadstoffe oder Schadstoffgruppen darin enthalten sind.
  2. Eigentümlich ist in diesem Zusammenhang auch, dass das aus dem Wasserhahn gemessene Trinkwasser des Eichwalder Wasserwerks mit einem geeichten Messgerät einen Microsiemenswert von 920 aufweist. Es ist also schlechter als der Wert des Brunnenwassers von Probe B. Das wirft wiederum die Frage warum gerade dieses Wasser schlechter ist, welches aus dem Wasserhahn in der Küche oder im Bad kommt (Wird ihm etwa etwas beigemengt und wenn ja was und warum?).
  3. Die Wasseranalyse ergab weiterhin, dass in der Probe B eine erhebliche Grenzwertüberschreitung von Ammonium festgestellt wurde. Der Grenzwert liegt bei 0,5 mg/l und wird um das Dreifache überschritten. Er liegt bei 1,78 mg/l! Bei Probe A liegt dieser Wert bei 0,39 mg/l (Ebenso wie bei Probe A gibt es bei der Probe B eine deutliche Überschreitung des Eisenwerts, was aber nicht so dramatisch ist und hier nicht weiter erwähnt wird).

 

Durch diesen sehr hohen Ammoniumwert ist das Gartenwasser keinesfalls als Trinkwasser geeignet. Weiterhin wird für die Probe B im Textteil der Wasseranalyse geschlussfolgert, dass der hohe Ammoniumwert auf Verunreinigungen durch Fäkalien zurückzuführen ist oder durch Sicherwässer von Deponien verursacht sein könnte. Hier ein Zitat aus der Analyse:

„Neben kommunalen Abwässern kann Jauche aus der Landwirtschaft, Sickerwasser von Mülldeponien oder lokalen Verwesungsherden von Eiweiß im Boden zu Wasserverunreinigungen führen, die durch erhöhte Ammoniumgehalte angezeigt werden.“

Interessant ist weiterhin folgendes: „Wird ein hoher Ammoniumwert des Wassers festgestellt, lässt dies auf eine frische Verunreinigung schließen (z.B. Gülleauftrag  auf Felder, Sickergruben…)“.   

 

Fazit

Durch die höhere Leitfähigkeit des Eichwalder Trinkwassers gegenüber dem Gartenwasser der Probe B in unmittelbarer Nachbarschaft zum Trinkwassergewinnungsgebiet und erst Recht im Vergleich zur Probe A, muss eine erhebliche Schadstoffbelastung des Eichwalder Trinkwasser vermutet werden.

Diese Vermutung wird besonders durch die hohe Grenzwertüberschreitung bei dem nachgewiesenen Ammonium bestätigt. Weil in der Region keine Landwirtschaft mit dem entsprechenden Gülleaustrag betrieben wird und alle Haushalte an das zentrale Abwassernetz angeschlossen sind, drängt sich zunächst der Verdacht auf, dass das Eichwalder Trinkwasserschutzgebiet entsprechend der in Teil 2 meiner Reihe ausgewerteten Gutachten über die Gefährdung des Eichwalder Wasserwerks durch die Deponiewässer der stillgelegten Deponien Schulzendorf und Eichwalde/Zeuthen nun akut gefährdet ist.

Aber es kommt noch weitaus schlimmer. Lesen Sie dazu nächste Woche im Teil 7 dieser Reihe.

 

 

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Die Grundwassergefährdung im Trinkwasserschutzgebiet des Eichwalder Wasserwerks? (Teil 5)

April 17th, 2010 — 9:58am


4. Kapitel: Das Gefahrenpotential des ehemaligen Reifenwerks Schmöckwitz als Altlastenstandort und als wilde, ungesicherte  Sondermülldeponie

 Zwar wurden nach dem verheerenden Reifenwerkbrand zum Schutz des Trinkwasserschutzgebiets Sperrbrunnen seitens Berlin gesetzt, die aber nach Beendigung der Sanierung wieder entfernt worden sind. Der entstandene Schaden soll nach Aussage der Senatsverwaltung zu 90 bis 95 % saniert worden sein. Aber gänzlich unabhängig von den Bränden auf dem Gelände des ehemaligen Reifenwerks ist es nicht unwahrscheinlich, dass die unmittelbare Nähe dieses de facto Chemiestandortes zum Trinkwassergewinnungsgebiet über die Jahre eine starke Belastung für das Grundwasser gehabt haben muss. Das ehemalige Reifenwerk ist nur wenige Meter vom Trinkwasserschutzgebiet des Wasserwerks Eichwalde entfernt und ging 1930 in Betrieb. In der Regel hinterlassen Chemiewerke nach deren Stilllegung gravierende Altlasten, die dann natürlich auch mit dem Grundwasser in Kontakt kommen.

Alleine schon die Duldung einer wilden und ungesicherten Sondermülldeponie auf dem Gelände des ehemaligen Reifenwerks seitens der öffentlichen Hand spricht Bände. Ebenso ist das Vorhandensein eines hochtoxischen Giftlagers äußert brisant, was für jedermann öffentlich zugänglich ist. Diese katastrophale Situation wäre nur wieder ein neuer Fall von Staatsversagen, den mein Blog leider auf verschiedenen Ebenen konstatieren und reflektieren muss! Denn jeder der wissen will was sich auf und unter dem ehemaligen Reifenwerk tut, der weiß es auch. Obwohl Gefahr in Verzug ist und auf diese Weise das Grundwasser im Trinkwasserschutzgebiet des Eichwalder Wasserwerks höchst dramatisch gefährdet ist unternimmt die öffentliche Hand nichts, um diesen bereits jahrelangen Zustand abzustellen! Bis dann wieder die Reifen brennen! Insofern ist das ehemaligen Reifenwerk sowohl wilde Deponie als auch danach wieder eine „Sondermüllverbrennungsanlage“. Allerdings ohne Filter und höchst toxisch!

Fazit: Das Ganze ist immer mehr als die Summe seiner Teile

 Die Komplexität der Grundwasserbelastung durch die Deponiewässer, den durch den Flughafen Schönefeld verursachten Dioxinskandal, die Folgen der Brandstiftung auf einer wilden Sondermülldeponie sowie die ohnehin schlechte Trinkwasserqualität des Eichwalder Trinkwassers sind in der Summe bedrohlich, zumal das Ganze immer mehr als die Summe seiner Teile ist.

Während also bereits vor 5 Jahren eine Verlagerung des kontaminierten Grundwassers mit kanzerogenen Stoffen auf die Brunnengalerie des Wasserwerkes Eichwalde festgestellt wurde, ergeben sich damit weitere Probleme für das Grund- und Trinkwasser des Wasserwerks Eichwalde. Es könnte also durchaus sein, dass die erhöhten Krebs- und Autoimmunerkrankungen in dieser Region auch auf diesen Umstand zurückzuführen sind.

Seit einiger Zeit interessiert mich in privater und fachlicher Hinsicht die Trinkwasserqualität in Deutschland und besonders in dieser Region. Von mir vorgenommene Messungen haben ergeben, dass der Microsiemenswert des Eichwalder Trinkwassers auf eine sehr hohe Dichte gelöster Schadstoffe hinweist, der bei ca. 950 liegt und damit ungefähr um 150 Microsiemens höher liegt als das Trinkwasser von Berlin. Je größer die Dichte der gelösten Schadstoffe desto höher die Leitfähigkeit des damit schlechteren Wassers.

Entsprechend einer fachlich anerkannten Werteskala gilt dieses Wasser als schlecht (was auch für das Berliner Wasser gilt), während eine sehr gute entschlackende Qualität des Trinkwassers unter 80 Microsiemens liegt. Spätestens seit 2004 ist durch einen Spiegelartikel weiterhin bekannt, dass auch noch Medikamentenrückstände, Hormone, Östrogene etc. in zunehmenden Mengen im Trinkwasser enthalten sind. Hierzu der Link zu dem Spiegelartikel aus dem Jahr 2004:

http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,314868,00.html

 Dieses Problem trifft also auch für das Brandenburger und Berliner Trinkwasser zu und dürfte sich seit 2004 auch noch weiter verschärft haben, weil die Wasserwerke diese Schadstoffe bis heute nicht herausfiltern und dadurch dieser Cocktail wieder mit dem Trinkwasser aufgenommen wird. Andererseits steigt der Verbrauch von Medikamenten ungebremst oder er wird vielleicht sogar durch dieses Problem auch noch verstärkt…. Investitionen, um das Wasser auf dieser feinstofflichen Ebene zu filtern (vierte Klärstufe) sind in Berlin wieder einmal um Jahre verschoben worden. Warum das so ist, braucht auf diesem BBI-Blog nicht weiter erläutert zu werden!

Aus diesem Grund habe ich mir ein Wasserfiltersystem eingebaut und verfüge über ein ausgesprochen wohlschmeckendes, entschlackendes, energetisiertes und gesundes Wasser mit einem Wert von ca. 50 Microsiemens. Gerne stehe ich auch für diesbezügliche Fragen beratend zur Verfügung!

 Auch wenn die Reihe in diesem Rahmen zunächst beendet ist, bleibt das Thema höchst brisant und aktuell. In der nächsten Woche werde ich mich dann wieder den BBI-Themen widmen, die sich bei mir bereits stauen. Allerdings ist mir dabei immer bewusst, dass ich aus zeitlichen Gründen immer nur einen Teil davon realisieren kann.

Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen herzlichst 

Frank Welskop

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„Die Grundwassergefährdung im Trinkwasserschutzgebiet des Eichwalder Wasserwerks?“ (Teil 4)

April 15th, 2010 — 7:40am


3. Kapitel: Das Gefahrenpotential  durch den Brand bzw. durch die Brände auf dem Gelände des ehemaligen Schmöckwitzer  Reifenwerkes 

Nach dem verheerenden Reifenwerkbrand in Schmöckwitz im Jahr 2005, es war wohl der größte Feuerwehreinsatz in Berlin seit dem 2. Weltkrieg, sind im erheblichen Ausmaß Schadstoffe und Gifte über den Luft- und Wasserpfad freigesetzt worden.

Diese Aussage wird durch öffentliche und offizielle Dokumente des Senats von Berlin bestätigt. So ist hierzu die Antwort 3 in der Kleine Anfrage Drucksache 15 / 13 001 der 15. Wahlperiode des Abgeordneten Volker Thiel (FDP) vom 22. November 2005 zum Thema „Großbrand im Reifenlager Schmöckwitz“ ausgesprochen aufschlussreich: „Nach Aussage des Senats von Berlin wurde bei Untersuchungen bereits eine Verlagerung des kontaminierten Grundwassers auf die Brunnengalerie des Wasserwerkes Eichwalde festgestellt. Verunreinigt wurde das Grundwasser infolge der Bekämpfung des Reifenwerkbrandes ……lokal  durch BTEX,  PAK, MKW und anionische Tenside, die stark bzw. sehr stark krebserzeugend sind“  Hier noch einmal die Antwort auf Frage 3 im vollen Wortlaut:

 Frage 3: Welche Erkenntnisse liegen über die Verseuchung des Bodens und der benachbarten Grundstücke sowie über die Belastung des Langen Sees als Folge des Brandes vor?

Antwort zu 3: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit, dass es infolge des Reifenbrandes zu einer Verunreinigung des Bodens unterhalb der Brandflächedurch Zink, Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) und Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in einer Mächtigkeit von durchschnittlich 30 cm sowie zur lokalen Verunreinigung des Grundwassers durch BTEX, PAK, MKW und anionische Tenside kam. Das Grundwasser steht im Brandbereich sehr hoch bei ca. 3,80 m uGOK an. Die Fläche des ehemaligen Reifenwerkes liegt im Absenktrichter des Wasserwerkes Eichwalde, in der Wasserschutzzone III A im unmittelbaren Randbereich zur Wasserschutzzone II. Mit den durchgeführten Untersuchungen wurde bereits eine Verlagerung des kontaminierten Grundwassers auf die Brunnengalerie des Wasserwerkes Eichwalde festgestellt.

Im Bereich der in der Rauchfahne liegenden Grundstücke hat der Niederschlag der Rauchgase zu oberflächigen Verunreinigungen von Gebäuden/Terrassen/Freiflä- chen u.a. geführt. Genaue Angaben über betroffene Grundstücke und Gebiete liegen dazu aber nicht vor. Den Fachbereich Umweltschutz des Bezirksamtes Treptow-Köpenick erreichten diesbezüglich sehr wenige Anrufe. Der Lange See wurde nur in der Phase des Brandes nach Ausbruch des Feuers in der Nacht vom 30.04. – 01.05.2005 bis in den frühen Vormittag des 01.5.2005durch Löschwasser belastet. Hintergrund sind die vorhandenen Anlagen zur Regenentwässerung des Gesamtgrundstückes, die in den Langen See münden. Ab 01.05.2005 am Vormittag wurde das Löschwasser durch das THW mittels Umpumpen in die Schmutzwasserkanalisation geleitet. Es wurde aber gleichzeitig eine Ölsperre im Einmündungsbereich des Langen Sees gelegt, so dass sich die flächenmäßige Belastung auf den Ölsperrenbereich beschränkte. Im Rahmen des Routineüberwachungsprogramms im Langen See wurden keine Auffälligkeiten festgestellt.“ 

In den Jahren 2008 und 2009 stand das Reifenwerk mit den entsprechenden stark gesundheitsschädlichen Umweltbelastungen erneut in Flammen. Wieder ging man von Brandstiftung auf dem ungesicherten Gelände aus. Wenn das so ist, muss man davon ausgehen, dass das Reifenwerk demnächst bald wieder brennt.

Lesen Sie morgen oder übermorgen den letzten Teil zu dieser brisanten Reihe!  



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