Die Munitionsaltlastenzeitbombe: Ein hochexplosiver Dialog zwischen Exekutive und Legislative ohne Aussicht auf Erfolg
Vom Totschweigen von Risiken und Gefahren auf Berliner Flughäfen
Nun endlich mache ich meine Ankündigung wahr und werde Teile meines Buchmanuskripts veröffentlichen, die durch den Verlagswechsel nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Hierbei handelt es sich in diesem Fall um den Munitionsskandal auf dem Flughafen Schönefeld, der bis zum heutigen Tag über keine Munitionsfreiheitsbescheinigung verfügt. Bereits vor Jahren hat der BVBB auf diese Misere aufmerksam gemacht. Ebenso weitete sich der Skandal bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen aus, die ich für den Abgeordneten Freke Over im Abgeordnetenhaus von Berlin hierzu erarbeiten konnte.
Mit der BBI-Eröffnung kommen also nicht nur neue Lärm- und Steuergeldlasten auf die Bürger der Länder Berlin und Brandenburg zu, sondern ebenso gibt es ja noch die unbewältigten Lasten, die recht vielfältig und umfassend sind: Altlasten! Gefährliche Munitionsaltlasten, die besonders auf dem Flughafen Schönefeld, aber auch auf dem Flughafen Tegel vor sich hin rotten.
In Schönefeld war bis zum Ende des 2. Weltkrieges die Rüstungsindustrie angesiedelt (Henschelwerke). Aus diesem Grund gab es dort auch konzentrierten Beschluss und Bombardements seitens der Alliierten sowie auch Flakabwehrstellungen. Seit dem „schlummern“ im Boden dieses Flughafens zehntausende Munitionskörper, so genannte Blindgänger, die jederzeit losgehen können. Aus diesem Grund versuchte die INTERFLUG den Flughafen Schönefeld bis Ende der 80ziger Jahre von den Munitionskörpern zu beräumen. Der damit befasste Stab kam zu dem Schluss, wenn man das tun wolle, müsste der Flughafen geschlossen werden und ein Tagebauabraumbagger die Munition Schicht für Schicht bergen und vor Ort unschädlich machen. Dieser Vorschlag wurde abgelehnt, der Flughafen nicht geschlossen, die Munition nicht beräumt und dann kam mit der Wende die prompte kriminelle Liquidierung der INTERFLUG. Aber es änderte sich auch nach der Wende nichts: Der Flughafen wurde wieder nicht geschlossen, es wurde kein Tagebauabraumbagger bestellt, den ja Herr Platzeck in den nächsten Dekaden dieses Jahrtausends noch zur Abbaggerung von Dörfern und Landschaften dringend benötigt. Vor allem wurde wiederum nicht die Munition beräumt, weshalb der Flughafen tatsächlich bis heute auch keine Munitionsfreiheitsbescheinigung besitzt! In der Regel ist die Praxis so, dass jedes Bauvorhaben im Brandenburgischen eine Munitionsfreiheitsbescheinigung benötigt. Ohne Prüfung und gegebenenfalls Beräumung des Geländes gibt es keine Munitionsfreiheitsbescheinigung und demzufolge auch keine Baugenehmigung. Aus diesem Grund verfügt der Flughafen Schönefeld auch nicht über eine im Land Brandenburg sonst übliche Munitionsfreiheitsbescheinigung. Das heißt, die Munition ist noch da und der Umgang der Politik mit diesen Altlasten ist eine Katastrophe und kann auch in diese führen!
Damit wird dieser Flughafen einerseits ohne Munitionsfreiheitsbescheinigung betrieben und nun andererseits zum BBI ausgebaut und danach betrieben. Auch die praktizierte punktuelle Beräumung der Munition während des BBI-Baus führt nicht dazu, dass der Flughafen eine Munitionsfreiheitsbescheinigung erhält. Hier gilt also das Prinzip Hoffnung, dass „alles so gut läuft“ wie bei der unendlichen BBI-Pleiten-Pech&Pannengeschichte und nichts schief gehen kann, weil nichts schief gehen darf! Dieser Vorgang ist unglaublich, daher wird er mit einem mir vorliegenden Brief vom 08.11.1988 belegt. Zur besseren Lesbarkeit sind die Hervorhebungen von mir vorgenommen worden:
INTERFLUG Berlin, den 8.11.1988
Schutz und Sicherheit 1-3/07/gü-si/3020/ /36
Bestätigt:
Dr. Henkes
Generalleutnant
Generaldirektor
Sachstandbericht zum Einsatz des Munitionsbergungsdienstes
Werter Genosse Dr. Henkes!
Auf der Grundlage des von Ihnen und von Genossen Generalleutnant Rausch bestätigten Maßnahmeplans vom 7.7.1988 werden die Arbeiten des Munitionsbergungsdienstes planmäßig fortgesetzt.
Die derzeitige Suche nach Munition und Sprengkörpern erfolgt auf der Basis des Investitionsgeschehens sowie nach Schwerpunkten, die aus der Erkenntnis der Forschungsarbeit dem Kabinett für Betriebsgeschichte zu Anlagen der ehemaligen Henschel-Werke sowie der Fliegererprobungsstelle des Reichsministeriums resultieren.
Dabei wird immer deutlicher, dass die generelle Freimachung des Flughafens Berlin-Schönefeld entsprechend der Vereinbarung vom 2. 5. 1988 zwischen Ihnen und dem Präsidium der Volkspolizei Berlin nicht durchführbar ist.
Auf faktisch jedem Quadratmeter aufgenommen Boden wird Munition gefunden.
Die Fundraten der letzten Monate:
Juni 1988 113 Granaten
4 Brandbomben
36 Bruchstücke
Juli 1988 1.177 Granaten
5 Brandbomben
524 Bruchstücke
August 1988 2.716 Granaten (beschussfähig)
6 Brandbomben
545 Bruchstücke
7 Handfeuerwaffen
September 1988 173Granaten
2 Brandbomben
67 Bruchstücke
16 Handfeuerwaffen
2 lange Waffen………
Auch bei Einsatz weiterer Kräfte und Technik durch den Munitionsbergungs-dienst ist der Flughafen nicht komplett zu beräumen…….
Die Verstärkung der Kräfte des Munitionsbergungsdienstes wäre ab 1989 in jedem Fall erforderlich.
Gez. Günther
Leiter der Arbeitsgruppe
Entspricht dieses Schreiben über die gescheiterte Beräumung dieses extrem munitionsverseuchten Flughafens der Wahrheit? Und starten und landen 20 Jahre später immer noch die Flugzeuge auf diesem Pulverfass Berlin-Schönefeld?
Lassen wir am besten durch ein mir ebenfalls vorliegendes Schreiben des staatlichen Munitionsbergungsdienstes an das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 12.11.2003 die
Situation selbst beschreiben:
„Aus der Zahl der bisher gefundenen Kampfmittel auf die Menge noch zu bergender Kampfmittel zu schließen, ist nicht möglich……
Auf Grund von Kriegseinwirkungen und der militärischen Nutzung dieser Flächen geht vom Flughafengelände ein allgemein höheres Risiko durch eine mögliche Kampfmittelbelastung aus, als dies landesweit durch das im Land Brandenburg immer und überall vorhandene Grundrisiko anzunehmen ist. Die Ausfertigung von pauschalen Munitionsfreiheitsbescheinigungen für Baugenehmigungsverfahren ist daher nicht möglich…..“.
Für den Flughafen ist also ein höheres Risiko festzustellen, als das Grundrisiko im Land Brandenburg, weshalb keine Munitionsfreiheitsbescheinigung ausstellbar ist.
Auf einer derartig sensiblen Infrastruktur mit den höchsten Sicherheitsstandarts ist das Risiko am höchsten? Aber weiter in dem aufschlussreichen Text:
„Die aus einem Sachstandsbericht vom 08.11.1988 (Anlage 4) zum Einsatz des Munitionsbergungsdienst zitierte Feststellung, dass der Flughafen nicht komplett von Kampfmitteln zu beräumen ist (gemeint ist der oben angeführte Brief, F.W.), kann für das Jahr 2003 nicht angewendet werden. Es ist technisch heute kein Problem, alle Kampfmittel schadlos zu beseitigen“ (Ebenda).
Nun gut, wenn es früher ein technisches Problem war, warum wird es dann heute nicht getan? Ist man zu faul, hat keine Lust oder darf man es nicht? Schon der nächste Satz gibt uns aufklärende Antwort:
„In der aus Anlass des Inkrafttretens der Kampfmittelverordnung vom Ministerium des Innern des Landes Brandenburg am 28.12.1998 herausgegebenen Pressemitteilung (Anlage 5) wird auf die wegen ihres Alterns extreme Gefährlichkeit von Fundmunition hingewiesen. Schon bei der geringsten Berührung könnte eine Explosion ausgelöst werden.“
Das ist nun wieder sehr aufschlussreich! Weil die Munition so gefährlich geworden ist, sollte sie nach dieser Aussage, lieber auf dem Flughafen belassen werden, die allerdings nun technisch problemlos beräumt werden könnte! Zwar warnte der Munitionsbergungsdienst selbst vor einer zunehmenden Selbstauslösung von Munition, die in den letzten Jahren registriert wurde, aber diese macht offensichtlich um den Flughafen Schönefeld einen Bogen!
Wenden wir uns an dieser Stelle den verantwortungsvollen Antworten des Senats zu, denn die Senatsverwaltung gibt in den Antworten 2 Kleiner Anfragen von Freke Over aus dem Jahr 2004 zu militärischen Altlasten 15/11163 und 15/11464 das Vorhandensein höchstgefährlicher Munition auf dem Flughafen Schönefeld zu! Deshalb verfügt der Flughafen, der ja zum Großflughafen ausgebaut werden soll, über keine Munitionsfreiheitsbescheinigung und ist demzufolge ganz streng genommen illegal in Betrieb! Diese mittlerweile 60 Jahre alte verrottende Munition auf dem Flughafengelände ist sogar so gefährlich, dass immer wieder „auf die wegen ihres Alters extreme Gefährlichkeit ….. hingewiesen (wurde bzw. wird). Schon bei der geringsten Berührung könnte eine Explosion ausgelöst werden. Bei im Erdboden liegender Munition, deren Zündmechanismen also nicht berührt werden können, ist eine Detonation nahezu unwahrscheinlich. Auch die von startenden und landenden Flugzeugen ausgehenden Bodenwellen sind wenig geeignet, die meisten Munitionskörper zur Detonation zu bringen“ siehe Kleine Anfrage 15/11464 (Alle Hervorhebungen in den Zitaten durch F.W.).
Die Senatsverwaltung versucht in den Antworten der kleinen Anfrage dieses enorme Risiko für Sicherheit und Ordnung auf dem Flughafen herunterspielen, indem sie argumentiert, dass es aus diesem Grunde „zweckmäßiger“ sei, die Munition auf dem Flughafen liegen zu lassen. Denn es sei „nahezu unwahrscheinlich“, dass sie detonieren könne. Völlig überraschend ist hierbei die Schlussfolgerung, dass, die von Flugzeugen verursachten Bodenerschütterungen „wenig geeignet“ seien, die „meisten“ dieser verrotteten und hochexplosiven Munitionskörper zur Detonation zu bringen“. Übersetzt lautet die Senatsbotschaft nach den Grundregeln der klassischen Logik im Umkehrschluss, dass die Bodenerschütterungen nicht sehr dafür geeignet sind, über 50 % der Munitionskörper zur Explosion bringen zu können. Die Entschlüsselung dieser codierten Senatsbotschaft kann nur einen Lebensmüden kalt lassen! Aber sie lässt sich noch weiter decodieren: Die Bodenerschütterungen sind sehr gut dazu geeignet, bis zu 50 % der Munitionskörper zur Detonation zu bringen! Reicht denn nicht schon eine explodierende Bombe, die noch auf Hunderte Meter durch Splitter den Tank eines startenden Flugzeuges zerfetzt? Hat nicht ein kleines Metallteil gereicht, dass die Concordkatasrophe traurige Realität wurde, obwohl dieses Ereignis nahezu unwahrscheinlich erschien? Und ist die Wucht einer detonierenden Bombe nicht sogar sehr gut dazu geeignet, andere Munitionskörper ebenfalls zur Detonation zu bringen? Oder erst recht wenn ein havarierendes Flugzeug von der Start- und Landebahn abkommt?
Mit keinem Wort wird in den Antworten die Gefahr der Selbstauslösung von Munition erwähnt, die gerade durch den Verrottungsprozess mit steigender Wahrscheinlichkeit detonieren können. Munitionsexperten warnen, dass in Deutschland schon jetzt jährlich Bomben dadurch zur Explosion kommen. Stattdessen wird von der Senatsverwaltung beschwichtigt, dass von den Flugbetriebsflächen keine Gefährdung ausgehe. Aber was ist mit dem Tanklager, welches auf einer Nichtflugbetriebsfläche des Flughafen Schönefeld steht?! Gerade im Umfeld des Tanklagers liegen nachweislich heute noch hunderte Bomben!
In der Antwort auf die Frage 7 wird vor diesem Hintergrund lakonisch festgestellt, dass „eine pauschale Munitionsfreiheitsbescheinigung für das gesamte Gelände weder erforderlich noch zweckmäßig“ sei (siehe Kleine Anfrage 15/11163).
Ist die Unzweckmäßigkeit und Nichterforderlichkeit einer Munitionsfreiheitsbescheinigung damit verbunden, dass die Beräumung der hochgefährlichen Munition gar nicht möglich war, schon gar nicht in der heißen Phase der juristischen Auseinadersetzungen um den BBI-Planfeststellungsbeschluss vor dem Bundesverwaltungsgericht? Erfindet Berlin wieder eigene kostspielige und gefährliche Sonderreglungen zum abenteuerlichen Flughafenausbau, der nicht einmal eine Munitionsfreiheitsbescheinigung hat und damit wohlmöglich illegal arbeitet? Denn wenn tatsächlich etwas passieren würde, wäre es durch einen „wissentlichen und legalen“ Tatbestand ausdrücklich gebilligt und verursacht worden.
Die Senatsverwaltung von Berlin gibt also das Vorhandensein hochexplosiver Munition auf dem Flughafen Schönefeld zu, deren Beräumung zu gefährlich ist!
Auch wenn der Träger des Vorhabens, die FBS, im Anhörungsverfahren zum Planfeststellungsverfahren vom 14.06.2002 in einer Stellungnahme darauf hinweist, „dass vor Beginn von Baumaßnahmen die Sondierung und Beseitigung von Rüstungsaltlasten durch den staatlichen Munitionsbergungsdienst erfolgt sein würde“ (Siehe S.346 Stellungnahme. Ergebnis des Anhörungsverfahrens vom Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen) ist dies wieder nur punktuell oder findet nur in Ausnahmefällen statt. Warum auch, es gibt genug zu verheimlichen und Schönefeld ist nicht der einzige mit Munition verseuchte Flughafen in oder bei Berlin: ebenso Tegel! Aber da in Berlin alles streng geheim ist, hielt der Senat ein Gutachten zum auf dem Flughafen Tegel lagernde Kriegsmunition geheim:
„Mehr als drei Jahre hat der Senat ein Gutachten unter Verschluss gehalten, dass erhebliche Zweifel an der Sicherheit des Flughafen Tegels aufkommen lässt“ (Berliner Morgenpost vom 16. Dezember 2008).
Auch die Welt widmet diesem höchst brisanten Thema einen ausführlichen und aufklärenden Artikel:
„Senat hielt G
utachten unter Verschluss, das “flächendeckende Kampfmittelräumung” empfiehlt!
Der Berliner Senat hat offenbar seit Oktober 2005 ein Gutachten unter Verschluss gehalten, das vor Munition aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg auf dem Gelände des Flughafens Tegel warnt. Diese soll unter sowie neben den Start- und Landebahnen liegen. Auch die Rollwege sind betroffen. Das Gutachten, das dieser Zeitung in Teilen vorliegt, kommt zu dem Schluss, dass dadurch der Flugverkehr gefährdet wird: “In den Sicherheitsbereichen der Start-, Lande- und Rollbahnen besteht im Falle einer Havarie mit Eingriff in den Boden die Möglichkeit der Umsetzung von im Boden befindlichen Kampfmitteln.”
Das bedeutet, dass ein Flugzeug, das unglücklich landet und mit dem Fahrwerk im Erdreich neben den Bahnen aufkommt, Munition zur Detonation bringen könnte.
Das Gutachten, das von dem auf Altlastenmanagement und -bewertungen spezialisierten Berliner Ingenieurbüro Döring im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erstellt wurde, stellt auch fest, dass ein “objektives Gefahrenpotenzial bei Mäh- und Landschaftspflegearbeiten mit Eingriffen in den Boden” aufgrund “oberflächennaher Spreng- und zündkräftiger Munition” besteht. Empfohlen wird die “flächendeckende Kampfmittelberäumung aller nicht versiegelter Flächen”. Doch dies hätte erhebliche finanzielle Folgen für die Berliner Flughäfen und damit auch für den Bau des neuen Hauptstadtflughafens BBI. Denn der Flughafen Tegel ist mit seinen mehr als 135 000 Starts und Landungen pro Jahr der lukrativste für die Flughafengesellschaft. Die Sperrung einer Startbahn würde die Kapazität laut Fachleuten um 20 bis 30 Prozent einschränken.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bestätigte gestern die Existenz des Gutachtens. Zur Munitionsbelastung der Start- und Landebahnen wollte sie allerdings keine Stellungnahme abgeben. Die Flughafengesellschaft behauptet, das Gutachten nicht zu kennen…..
Das Gutachten mit dem Titel “Testfeldbeprobung – Kampfmittelräumung auf dem Flughafen Berlin-Tegel – Gefährdungsabschätzung” umfasst knapp 70 Seiten. Von Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hieß es gestern, dass das Gutachten zu dem Schluss komme, dass es keine “unmittelbare Gefährdung des Flugbetriebes” gebe, aber empfohlen werde, die Kampfmittelsuche fortzusetzen“ (Die Welt vom 17. Dezember 2008).
Also wieder das typische Herunterspielen von Gefahren und Risiken durch den Senat, es gäbe „keine unmittelbare Gefährdung des Flugbetriebes.“
Ergo versus offensichtlich eine mittelbare! Mittelbar bedeutet im logischen Sinne, dass das Eintreten eines Ereignisses durch Mittel, ein Instrumentarium, Medium oder ein anderes Ereignis ausgelöst werden kann, z.B. dann, wenn ein Flugzeug von der Start- und Landebahn abkommt. Doch weiter im Text des aufschlussreichen, sehr gut recherchieren Artikels von Katrin Schoelkopf:
„Zu der Gefahrensituation auf und neben den Start- und Landebahnen sowie den Rollwegen machte Abel keine Angaben. Auch der Flughafen verwies gestern lediglich auf die Anweisung der Senatsverwaltung zur Anzeige von geplanten Bauarbeiten auf dem Flughafen. Nach Informationen dieser Zeitung wurden allein beim Bau des neuen Terminals C in Tegel 7,5 Tonnen Munition geborgen….“
Alleine dort 7,5 Tonnen! Und nun wird es wieder typisch:
„Zu dem Gutachten wollte sich Flughafensprecher Ralf Kunkel gestern nicht äußern, da “wir das Gutachten nicht kennen”“ (Ebenda).
Sie kennen es nicht!? Denn die Testbohrungen wurden Tag für Tag in der Nacht heimlich durchgeführt und nicht einmal der Sicherheitsdienst hat es auf dem Hochsicherheitsgelände bemerkt! Eine bravouröse Leistung! Oder wurde es sogar vor der FBS geheim gehalten, nachdem sie ihre Genehmigung für die Untersuchungen auf dem Flughafengelände gegeben hatten. Oder wollten sie es vielleicht gar nicht wissen, weil sie es sowieso wussten? Alles ist möglich!
„Fachleute vermuten, dass der Senat das brisante Gutachten bisher unter Verschluss hielt, um die Schließung des Flughafens Tempelhof nicht zu gefährden. Denn: Sollten die Landebahnen in Tegel saniert werden, fehlt Runway-Kapazität, die Tempelhof bieten würde.“
Das liegt auf der Hand und ist logisch: Es wird das Leben der Passagiere in Tegel aufs Spiel gesetzt, damit die Tempelhofschließung nicht gefährdet wird. Und Tempelhof sollte ja angeblich immer frühzeitig geschlossen werden, damit der BBI juristisch nicht gefährdet sei. Das ist zwar wieder einmal eine glatte Lüge, weil das in keinem Gerichtsurteil so steht! Dafür ist es aber auch eine Wahrheit, dass der Flughafen Schönefeld mindestens genauso intensiv mit Munition belastet ist wie Tegel, wenn nicht noch mehr. Und in diesem Kontext ist es ausgeschlossen, dass Schönefeld saniert wird, um BBI erst recht nicht zu gefährden! Es ist ein Spiel mit dem Feuer auf einem Pulverfass, wenn der vielleicht einzige kampfmittelfreie Flughafen Tempelhof geschlossen wird und daher die anderen Flughäfen nicht saniert werden! Denn es kann „auch sehr teuer werden, wenn der Ernstfall eintritt, denn laut Gutachten besteht für die Eigentümer der Berliner Flughafengesellschaft und die Eigentümer der Flughafengrundstücke ein „besonders hohes wirtschaftliches Risiko, da die möglichen Schäden aus Munitionsdetonationen kein Bestandteil der Versicherungsverträge sind“. Alexander Döring, Geschäftsführer des Ingenieurbüros Döring, dass das Gutachten für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erstellte, wollte sich gestern nicht zu den Inhalten seines Gutachtens äußern und verwies an die Senatsverwaltung und deren zuständige Abteilung 10“ (Ebenda).
Er darf natürlich nichts sagen, da ja nachvollziehbarer Weise alles wie bei den BBI-Verstrickungen streng geheim ist und der Geschäftsführer sonst keinen Auftrag mehr von Berlin bekommen würde! Aber weiter zur Brisanz des Gutachtens:
„Dass das Gutachten eine gewisse Brisanz birgt, zeigt nicht nur der Fall des Siegerland-Flughafens in nordrhein-westfälischen Burbach. Dort explodierte am 28. September 2000 auf dem Rollfeld eine Bombe, wenige Minuten, nachdem eine Passagiermaschine an derselben Stelle gelandet war, und knapp 20 Stunden vor der beabsichtigten Landung eines Flugzeugs mit der niederländischen Königin Beatrix an Bord“ (Ebenda).
Und dann gibt es ja noch die Kosten, die auf den stetig und emsig sparenden Senat zukommen würden:
„Die Sanierung einer Bahn bei kompletter Stilllegung würde nach Ansicht von Experten mindestens vier Wochen dauern. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, die 3000 und 2400 Meter langen Start- und Landebahnen in der Nachtzeit, wenn Flugverbot zwischen 23 und 5 Uhr besteht, schrittweise zu sanieren. Das aber wäre nach Ansicht von Experten “gigantisch teuer” und würde Monate bis Jahre dauern. Im Gespräch sind zweistellige Millionensummen“ (Ebenda).
Aber es geht, wie es der Flughafen Frankfurt durch die nächtliche Beräumung der Munition praktiziert hat!
Und wie wird mit den Abgeordneten umgegangen, die aufklärendes Licht in das gefährliche Dunkel bringen wollen?
„Bislang war auf Anfragen des Bundestagsabgeordneten Markus Löning (FDP) zur Munitionsbelastung Tegel beim Bund wie auch beim Land Berlin stets bestätigt worden, dass es keine generelle Kampfmittelbefreiungsbescheinigung für den Flughafen Tegel gibt. „Das Vorhandensein von Kampfmitteln auf einzelnen bisher nicht beräumten Flächen“ wurde vom Bundesfinanzministerium bestätigt…..
Auf die Frage aber, wie die Bundesregierung die Gefahr einschätzt, dass mit der Zunahme des Flugverkehrs im Zuge des Flughafenausbaus die Wahrscheinlichkeit einer Explosion bisher nicht gefundener Munition steigt, erhielt der Abgeordnete vom Bund keine Antwort. Von Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hieß es im Au
gust dieses Jahres, Gefahr bestehe nur bei Tiefbauarbeiten.
Im Oktober hatte sich Löning dann an den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) gewandt und um eine Einschätzung der Gefährdungslage in Tegel gebeten, weil er die Situation als besorgniserregend einschätze. Wowereit teilte in einem Brief dem Abgeordneten Löning mit, dass er dessen Einschätzung nicht teile. Das Land Berlin habe „bereits in der Vergangenheit alles unternommen, um Gefahren im Bereich des Flughafens weitestmöglich auszuschließen und werde dies auch in Zukunft tun“, hieß es in Wowereits Schreiben. So sei der Flughafen im Auftrag des Bezirks Reinickendorf in den Jahren 1969 bis 1981 nach Kampfmitteln untersucht worden. In unmittelbarer Nähe zu Rollbahnen und Taxiways sowie auf den von den französischen Streitkräften genutzten Flächen habe aus Sicherheitsgründen allerdings nicht gesucht werden können, so Wowereit. Vom besagten Gutachten war keine Rede“ (Ebenda).
Wahrscheinlich kannte er das Gutachten als Aufsichtsratsvorsitzender der FBS auch nicht. Oder hat vergessen, dass es existiert: Es ist immer das gleiche Muster des Abwiegelns, Verharmlosens, Verdrängens und Geheimhaltens.
Dabei drängt sich immer mehr die an Brisanz nicht zu überbietende Frage auf, wann das Schönefeldgutachten bekannt wird, das vielleicht weder die FBS noch die Senatsverwaltung kennt und unter Verschluss eines Panzerschrankbesitzers liegt, der es ebenfalls keinesfalls veröffentlichen darf? Und welche Ergebnisse beinhaltet das höchstbrisante Geheimgutachten der Munitionsverseuchung auf dem Flughafen Schönefeld? Und wann kommt die Wahrheit scheibchenweise oder explosionsartig an die Öffentlichkeit, nach dem der Senat nun ein bisher zurückgehaltenes Munitionsgeheimgutachten für Tegel zugegeben hatte? Auch diese Verantwortungslosigkeit hat System und bringt es auf die Spitze!
Der Abgeordnete Freke Over und ich versuchten im Abgeordnetenhaus diese Spirale des Schweigens, des Totschweigens tödlicher Gefahren auf dem Flughafen Schönefeld zu durchbrechen und haben alle uns bekannten Behörden angeschrieben, die mit Flugsicherheit befasst oder auf diese angewiesen sind (siehe hierzu folgendes Schreiben). Das Resultat war erschreckend: Kein einziges Schreiben der wenigen Antworten stellte in Aussicht, den Vorgang ernst zu nehmen oder ihn weiter zu untersuchen. Bestenfalls haben die Adressaten beim Flughafen angefragt, was denn an diesem unglaublichen oder „unglaubwürdigen“ Vorgang dran sei und wurden vielleicht in der hier dargestellten Manier von der Pressesprecherei etc. nach dem Motto „ruhig gestellt“:„Da sei nichts dran! Das seien nur ein paar Spinner.“ Freke Over (MdA)
Niederkirchner Straße 5
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Robert Schumann Platz 1
Postfach 20 01 00
D-53175 Bonn
Betrifft: Gefahren durch Munitionsaltlasten auf dem Flughafen Schönefeld!
Berlin, 09.09.2004
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus der Beantwortung meiner beiden Kleinen Anfragen 15/11163 vom 24.02.2004 und 15/11464 vom 22.06.2004 zum Thema „Militärische Altlasten“ auf dem Flughafen Schönefeld durch den Senat von Berlin erhärtet sich aus der Analyse der Antworten mein Verdacht, dass infolge hochexplosiver Munition auf dem Flughafen Schönefeld Gefahr in Verzug ist und die Sicherheit des Flugverkehrs gefährdet zu sein scheint. Ich erbitte daher die Prüfung dieses Sachverhaltes, weil alleine aus der Analyse der teilweise ausweichenden Antworten der Tatbestand der Gefährdung der Sicherheit des Luftverkehrs ableitbar ist.
Schon die Schlussfolgerung der Antwortenden, dass trotz fehlender Munitionsfreiheitsbescheinigung keine Gefährdung von Sicherheit und Ordnung vorliegt, erweckt bei mir Befremden. Noch schlimmer wirkt die Schlussfolgerung auf mich, dass die Bergung der Munition durch Fremdauslösung (gemeint ist durch den Munitionsbergungsdienst) so gefährlich ist, dass es besser sei, sie liegen zu lassen, wodurch deren Detonation dadurch „nahezu unwahrscheinlich“ ist. Gleichzeitig wird in den Antworten die erstaunliche Behauptung aufgestellt, dass die Fremdauslösung durch Bodenerschütterungen von Flugzeugen „nicht geeignet“ sind, die „meisten Munitionskörper zur Detonation zu bringen“. Reichen denn nicht schon einige, wenige oder gar eine, um eine Katastrophe auszulösen? Von Selbstauslösung der Munition auf dem Flughafen Schönefeld ist in der Beantwortung der Kleinen Anfrage gar keine Rede! Stattdessen wird behauptet, dass von den Flugbetriebsflächen keine Gefährdung ausgehen kann, ohne ins Kalkül zu ziehen, dass z.B. eine detonierende 250 Kilo-Bombe bis zu 1000 m den Tank eines auf dem Rollfeld abgestellten oder startenden bzw. landenden Flugzeug durch Splitter zur Explosion bringen kann. Ich denke in diesem Zusammenhang an die Concordekatastrophe, die nur durch ein kleines Metallteil auf der SLB ausgelöst wurde.
In mehreren kritischen Punkten wurde die Antworten der FBS (Flughafen Berlin Schönefeld GmbH) unbewertet, ungeprüft durch den Senat von Berlin wieder gegeben, wodurch viele Antworten die Struktur einer doppelten Befangenheit widerspiegeln. Hierdurch entsteht der Eindruck, dass etwas bagatellisiert werden soll, was allerdings fatalste Konsequenzen haben kann.
Aus diesem Grunde bitte ich Sie, den Sachverhalt entsprechend seiner Tragweite angemessen zu prüfen. Da ich nach dem bisherigen Wissensstand davon ausgehen muss, dass Gefahr in Verzug und die Sicherheit des Luftverkehrs gefährdet ist gehe ich ebenso davon aus, dass Sie von Amtswegen Maßnahmen einleiten werden, um mögliche Gefährdungen auf dem Flughafen Schönefeld auszuschließen.
Ferner möchte ich mich schon jetzt bei Ihnen für Ihre Unterstützung bedanken und erbitte eine der Sache angemessene und zeitnahe Antwort auf meinen Brief.
Mit freundlichen Grüßen
Freke Over
Anlagen: Auswertung der Kleinen Anfragen 15/11163 und 15/11464 zu
militärischen Altlasten auf dem Flughafen Schönefeld
Kleine Anfrage 15/11163 vom 24.02.2004
Kleine Anfrage 15/11464 vom 22.06.2004
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Landesumweltamt Brandenburg