Category: Das Flugroutendesaster


Proteste und Skandale zu Lande, zu Wasser und in der Luft!

Oktober 27th, 2010 — 10:12am



Gestern berichtete ich über das Wasservolksbegehren, was aller Voraussicht nach erfolgreich sein wird. Es wurden weit über 200.000 Unterschriften gesammelt! Damit gibt es für den Wowereit und seinen staatsbürokratischen Apparat, den er auch noch um einen Senat erweitern will, mindestens einen 3-Frontenkrieg: zu Lande (A 100-Bau), zu Wasser (das Wasser-Volksbegehren, wo ja Wowereit neuerdings plötzlich bei derartigen Abstimmungen mehr auf den Willen des Volkes hören möchte und diese sogar unterstützen will) und in der Luft (das BBI-Flugroutendesaster, den der “ahnungslose” und “überraschte” Wowereit plötzlich und neuerdings auch als Skandal empfindet und seinen Protest artikuliert). Da kann man ihm nur viel Spaß beim Regieren bzw. ReAgieren sowie  beim Wahlkampf bzw. WahlkRampf wünschen: Vielleicht gibt es ja noch einige SPD-Anhänger, die ihn dabei unterstützen möchten.


Gestern fand auch eine sehr gut besuchte Stuttgart-21-Demonstration in Berlin auf dem Potsdamer Platz statt, auf der sich auch viele BBI- und Flugroutengegner befanden. Während die angereisten Stuttgarter S 21- Gegner “Oben bleiben” skandierten (der Bahnhof soll ja oben bleiben und nicht unterirdisch werden), hatten die BBI-Gegner z.B. ein “BBI 21″ auf ihren Plakaten. Bei diesen Protesten kann man sich immer weniger des Eindrucks verwehren, dass da was zusammenwächst, was zusammen gehört! 

Auch wenn es natürlich viele regionale und thematische Unterschiede gibt: Der Anlass ist immer der Gleiche, dass immer mehr Steuergelder für die Betonlobby und deren “rentablen” Projekte  verbuddelt werden, die einerseits immer teurer als geplant werden und deren Nutzen sich andererseits als immer sinnloser entpuppt.

Beim BBI-Protest könnte das Motto lauten z.B. “UNTEN BLEIBEN (gemeint sind damit natürlich die Airlines, die durch den viel zu teuren BBI per Flughafengebührdiktatur von Wowereit und seiner FBS abgezockt werden sollen).  Auch hier unterstützt Wowereit die Flughafengegner auf seine ihm eigentümliche Art und Weise, weil so ein Flughafen mit der von ihm im dunklen betriebenen Champigonzucht gar nicht funktionieren kann. (Gemeint ist hier natürlich die von ihm eingerührte und rechtswidrige Billigfliegersubventionshochkultur). 

Auch bei den Verhandlungen mit den Airlines zu den Flughafengebühren wünschen wir ihm viel Erfolg, während er vor der Wahl unbedingt noch mal von den 30 BI`s geführte Begehungen der Flugrouten des politisch gewebten Lärmteppichs durch Berlin und Brandenburg mitmachen sollte! Auf diesen unergründlichen Wegen durch die deutsche Armutsmetropole würde er noch sehr viel Wissenswertes über Berlin und Brandenburg erfahren. Insofern meint “UNTEN BLEIBEN” den Baustopp für den BBI bis ein privater Investor für die Baustelle in der Schuldenmetropole gefunden wurde!

Natürlich kann Wowereit das auch alles Aussitzen, weil der BBI durch die USA-Anbindungen bzw. dann durch die geplanten USA-Flüge von Air Berlin die Hauptstadt angeblich zu einer richtigen Metropole macht. 

Fraglich ist nur, wer und wie viel da noch hin wollen, weil sich durch die unermüdliche Gelddruckerei der FED dort eine gigantische Blase aufbaut. Während ich in der Vergangenheit einige Male z.B. auf Einladung des American Council on Germany in den USA dienstlich weilte habe ich jedenfalls keinen Bedarf mehr. Im Gegensatz zu Spitzenpolitikern habe ich auch nichts auszusitzen. Jedenfalls ist das Aufstehen in USA-Flügen ab sofort verboten: man muss sitzen bleiben! Wer es nicht glaubt sollte den folgenden Link anklicken.

Soweit mein knapper Blogtext, mit dem ich unter Beweis stelle, dass es bei mir textlich auch kurz gehen kann!  


http://dmm.travel/news/artikel/lesen///aufstehen-auf-usa-fluegen-ab-sofort-verboten-32072/

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Proteste und Skandale zu Lande, zu Wasser und in der Luft! (Das Flugroutendesaster Teil 6)

Oktober 27th, 2010 — 10:12am



Gestern berichtete ich über das Wasservolksbegehren, was aller Voraussicht nach erfolgreich sein wird. Es wurden weit über 200.000 Unterschriften gesammelt! Damit gibt es für den Wowereit und seinen staatsbürokratischen Apparat, den er auch noch um einen Senat erweitern will, mindestens einen 3-Frontenkrieg: zu Lande (A 100-Bau), zu Wasser (das Wasser-Volksbegehren, wo ja Wowereit neuerdings plötzlich bei derartigen Abstimmungen mehr auf den Willen des Volkes hören möchte und diese sogar unterstützen will) und in der Luft (das BBI-Flugroutendesaster, den der “ahnungslose” und “überraschte” Wowereit plötzlich und neuerdings auch als Skandal empfindet und seinen Protest artikuliert). Da kann man ihm nur viel Spaß beim Regieren bzw. ReAgieren sowie  beim Wahlkampf bzw. WahlkRampf wünschen: Vielleicht gibt es ja noch einige SPD-Anhänger, die ihn dabei unterstützen möchten.


Gestern fand auch eine sehr gut besuchte Stuttgart-21-Demonstration in Berlin auf dem Potsdamer Platz statt, auf der sich auch viele BBI- und Flugroutengegner befanden. Während die angereisten Stuttgarter S 21- Gegner “Oben bleiben” skandierten (der Bahnhof soll ja oben bleiben und nicht unterirdisch werden), hatten die BBI-Gegner z.B. ein “BBI 21″ auf ihren Plakaten. Bei diesen Protesten kann man sich immer weniger des Eindrucks verwehren, dass da was zusammenwächst, was zusammen gehört! 

Auch wenn es natürlich viele regionale und thematische Unterschiede gibt: Der Anlass ist immer der Gleiche, dass immer mehr Steuergelder für die Betonlobby und deren “rentablen” Projekte  verbuddelt werden, die einerseits immer teurer als geplant werden und deren Nutzen sich andererseits als immer sinnloser entpuppt.

Beim BBI-Protest könnte das Motto lauten z.B. “UNTEN BLEIBEN (gemeint sind damit natürlich die Airlines, die durch den viel zu teuren BBI per Flughafengebührdiktatur von Wowereit und seiner FBS abgezockt werden sollen).  Auch hier unterstützt Wowereit die Flughafengegner auf seine ihm eigentümliche Art und Weise, weil so ein Flughafen mit der von ihm im dunklen betriebenen Champigonzucht gar nicht funktionieren kann. (Gemeint ist hier natürlich die von ihm eingerührte und rechtswidrige Billigfliegersubventionshochkultur). 

Auch bei den Verhandlungen mit den Airlines zu den Flughafengebühren wünschen wir ihm viel Erfolg, während er vor der Wahl unbedingt noch mal von den 30 BI`s geführte Begehungen der Flugrouten des politisch gewebten Lärmteppichs durch Berlin und Brandenburg mitmachen sollte! Auf diesen unergründlichen Wegen durch die deutsche Armutsmetropole würde er noch sehr viel Wissenswertes über Berlin und Brandenburg erfahren. Insofern meint “UNTEN BLEIBEN” den Baustopp für den BBI bis ein privater Investor für die Baustelle in der Schuldenmetropole gefunden wurde!

Natürlich kann Wowereit das auch alles Aussitzen, weil der BBI durch die USA-Anbindungen bzw. dann durch die geplanten USA-Flüge von Air Berlin die Hauptstadt angeblich zu einer richtigen Metropole macht. 

Fraglich ist nur, wer und wie viel da noch hin wollen, weil sich durch die unermüdliche Gelddruckerei der FED dort eine gigantische Blase aufbaut. Während ich in der Vergangenheit einige Male z.B. auf Einladung des American Council on Germany in den USA dienstlich weilte habe ich jedenfalls keinen Bedarf mehr. Im Gegensatz zu Spitzenpolitikern habe ich auch nichts auszusitzen. Jedenfalls ist das Aufstehen in USA-Flügen ab sofort verboten: man muss sitzen bleiben! Wer es nicht glaubt sollte den folgenden Link anklicken.

Soweit mein knapper Blogtext, mit dem ich unter Beweis stelle, dass es bei mir textlich auch kurz gehen kann!  


http://dmm.travel/news/artikel/lesen///aufstehen-auf-usa-fluegen-ab-sofort-verboten-32072/

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Das BBI-Flugroutendesaster wird nicht das Einzige sein, was uns die Politiker bisher verschwiegen haben (Das Flugroutendesaster Teil 5)

Oktober 20th, 2010 — 8:58am



Der BBI-Standort Schönefeld wurde offenbar auch durch Täuschungen und Tricksereien erschlichen. Nun ist kurz vor der geplanten Eröffnung des BBI die Situation entstanden, dass der immer offensichtlicher werdende BBI-Skandal nicht mehr durch Täuschungen und Tricksereien reparabel sein wird. Nicht nur das Flugroutendesaster, sondern auch das weitgehende Nachtflugverbot und die künftig horrenden Flughafengebühren sind nun unumkehrbar mit dem BBI an dessen völlig irrationalen Standort verknüpft. Die Flugroutendiskussion ist nur ein Moment, Folge  dieses Debakels, die nicht mehr aus dem Gesamtkontext herausgelöst werden kann.

 Die Diskussion um die „faire“ Festlegung der Flugrouten eines Flughafens, der an dem Standort Schönefeld eine Totgeburt ist, wird immer skurriler: Erst wollten die entschieden falsch entscheidenden Politiker über Jahre hinweg immer besser als die Experten wissen, wie toll der Standort Schönefeld für den BBI ist: Nun spielt die verantwortliche Politikelite  in nahezu  perfekter Manier den Ahnungslosen und Überraschten: Es ist wie ein grenzenloser Wettbewerb um die größte Ahnungslosigkeit, die auf permanenter Inkompetenz basiert! Dabei ist nicht zu vergessen, dass die ausschließliche Diskussion um die Flugrouten das Problem nicht lösen, sondern sogar noch verschärfen wird. Denn keine Bürgerinitiative wird die Flugrouten wesentlich ändern können, geschweige wird es eine Bürgerbeteiligung bei der Festlegung der Flugrouten mit der DFS geben. Das ist ausgeschlossen! Ausschließlich die elitären Regierenden sind für den entstandenen Schaden verantwortlich, da sie die Flugrouten vorsätzlich verschwiegen haben und das verbindliche Flugroutenverfahren der ICAO im Planfeststellungsbeschluss ausgeblendet haben. In Teil 4 meiner Reihe zum Flugroutendesaster wies ich nach, dass im Rahmen der Erstellung des Planfeststellungsbeschlusses eine diesbezügliche Nachfrage bei der Deutschen Flugsicherung stattgefunden hatte. Ebenso wurden andere Regeln der ICAO ignoriert, bei deren Berücksichtigung das Flugroutendesaster niemals stattgefunden hätte (siehe hierzu „Das Flugroutendesaster“ von Teil 1 bis Teil 3).

Wenn Platzeck meint, dass ein Baustopp für den BBI nicht realistisch sei, dann ist es wohl auch dem Umstand geschuldet, dass die hiesige Politik unter extremen Realitätsverlust leidet. Zwar ist der Standort Schönefeld real geworden, aber der beantragte und geplante BBI an diesem Standort ist völlig unrealistisch. In einiger Zeit wird diese Flugroutendiskussion von einer neuen Welle der Flughafengebührenddebatte überlagert werden, vor der sich die Regierenden jetzt schon grausen dürften! Das wird die Zeit schon bald sehr deutlich zeigen, vorausgesetzt der BBI eröffnet dieses Mal zu dem x-ten Eröffnungstermin im Juni  2012…..

Wenn Platzeck weiterhin meint, dass das Flugroutendesaster nicht mit Stuttgart vergleichbar sei, verstehen die realitätsfernen und ahnungslosen Politiker immer noch nicht, dass sie damit Recht haben! In der Tat: Es ist nicht vergleichbar, weil es infolge der Betroffenheit durch die irreparabel gewordenen Kollateralschäden  ohne Baustopp und Nichteröffnung des BBI an diesem Standort kein Entrinnen mehr aus diesem Labyrinth divergierender Interesse gibt. Diese massenhafte, persönliche Betroffenheit macht den Unterschied zu Stuttgart definitiv aus.  Bis jetzt ging die politische Choreographie für die BBI-Show auf, die Flugrouten zu verheimlichen, um den BBI am Standort Schönefeld salonfähig zu machen. Es ist also nicht nur die Betroffenheit, sondern es sind auch offensichtlich die betrügerischen Absichten bei der Durchsetzung eines Stadtflughafens, der nur durch das Verschweigen und Verheimlichen seiner tatsächlichen Folgen durchsetzbar war. Und das ist ein weiterer Unterscheid zu Stuttgart.

Schon fordern einige offensichtlich verwirrte Politiker, die Pläne für eine 3. SLB aus den Schubladen der FBS zu holen, um das Problem der Flugrouten mit neuen Kapazitäten zu entzerren. Was auf dem ersten Blick tatsächlich nach Kompensation aussieht ist aber eine kaum zu toppende Absurdität. Es ist ungefähr damit vergleichbar, die  Inflation durch das Anwerfen der Notenpresse bekämpfen zu wollen, wie es gegenwärtig in den USA durch die FED exzessiv praktiziert wird. Auch dabei werden in nicht so ferner Zeit die Folgen unabsehbar sein….

Hat denn noch kein Politiker begriffen was auf den viel zu teuren BBI zukommen wird, wenn er eröffnet wird und dessen Hauptkunden, die Billigairlines, abwandern werden. Besser gesagt müssen, weil sie bei diesen horrenden Gebühren nicht bleiben können! Denn nun kann Wowereit als FBS-Aufsichtsratsvorsitzender seine Billigairlines gegenüber den in der Vergangenheit anderen diskriminierten Airlines nicht mehr bevorzugen/subventionieren, weil dann alle Airlines unter dem BBI-Dach operieren. Alle Airlines sind gebührenseitig, bis auf ein paar geringe Abweichungen, gleich zu behandeln. Hier gibt es genauso viel oder wenig Spielraum wie bei der Festlegung der Flugrouten. Und die Flughafengebühren werden so hoch sein, dass sie durch die Billigairlines nicht mehr zu beherrschen sind. Wenn sie dann wegen des durch die Politik verursachten Flugroutendesasters auch noch Umwege fliegen müssten…..Aber so weit wird es nicht kommen!

Während für den Flughafen Wien ein Baustopp stattfand, weil er plötzlich 400 Mio. EURO mehr kosten würde, wollen einige der hier traumatisierten Politiker nun eine 3. SLB fordern, um die unlösbaren Probleme noch unlösbarer zu machen, da der BBI schon jetzt weitaus mehr als geplant kostet. Würde dieses Ansinnen tatsächlich durchgesetzt werden ist dies nichts als vorsätzliche Steuergeldvernichtung und damit ein Straftatbestand! Nun droht dem Land Berlin auch noch eine Haushaltnotlage http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/blauer-brief-vier-bundeslaendern-droht-haushalts-notlage;2673309, nachdem bereits für die Hälfte der Berliner Bezirke Haushaltssperren durch das hoch verschuldete Berlin verhängt wurden. Da ist dann der Wunsch nach einer neuen SLB fast ebenso selbst erklärend wie die Eröffnung eines unwirtschaftlichen und nicht konkurrenzfähigen Flughafens!

Wenn Wowereit kürzlich schon fast anklagend meinte, dass „jeder fliegen möchte, aber keiner möchte betroffen sein“ ist das von dem ehemaligen Einwohner Lichtenrades wieder einmal anmaßend:

Erstens will nicht jeder Fliegen und zweitens sind wir alle vor allem von der ruinösen Berliner  Politik betroffen. Nicht zu letzt durch die Folgen des BBI-Dauerskandals!

Nun will die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus – Berlin

 „Klarheit schaffen  – über Flugrouten offen und transparent verhandeln – Betroffene beteiligen!“ Das klingt für den ersten Moment recht nachvollziehbar und plausibel. 

Aber wenn  in der Pressemitteilung vom 18. Oktober 2010 weiterhin zu lesen ist, dass „Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, dass die künftigen Flugrouten so gewählt werden, dass die mit dem Planfeststellungsbeschluss gemachten Zusagen eingehalten werden und nur ein festgelegter, kleinstmöglicher Personenkreis unter den unvermeidlichen Auswirkungen des Flugverkehrs leiden muss“, klingt das schon wieder ganz anders:

Hier geht es weiter und wieder um das uralte Muster des Sankt Florians-Prinzips, solange das eigentliche Problem des BBI-Skandals nicht erkannt wurde: Gemeint ist der Brandenburger Personenkreis, der den Lärm und Dreck eines fehlgeleiteten Flughafens „planfestgestellt“ bekommen hat, obwohl der zu 80 % von Berlinern genutzt wird.  Und zweitens wird wieder einmal die DFS zum Buhmann gemacht, wenn sie international verbindliche Regeln einhalten will und muss. Die Ursache für dieses Desaster liegt viel tiefer und ist durch die Berliner und Brandenburger „Politkelite“ langwieri
g und systematisch verursacht worden.

Im Kern wird durch die trennende Flugroutendiskussion wieder abgelenkt von den Verursachern dieses Dilemmas, die seit vielen Jahren gleich mehrere Vorgaben der ICAO verheimlichend ignorierten und lieber Schulden durch ihre fatale (Flughafen)Politik anhäufen, die der Steuerzahler durch den „BBI 2000“ in Analogie zu „Stuttgart 2100“ zu begleichen hat. Denn einer der ersten Eröffnungstermine des BBI war das Jahr 2000 zur grandios gescheiterten Olympiabewerbung (Berlin bewarb sich für 2000 für Olympia), der zugleich an das schön gerechnete Megaprojekt „Transrapid“ angebunden werden sollte….Das war in dem Jahr, als die Berliner Schulden noch bei ca. der Hälfte des heutigen Schuldenberges, also „nur“ bei 34,7 Mrd. Euro lagen. Wer sich heute intensiv mit dem beantragten BBI im Planfeststellungsantrag befasst, kommt zwangsläufig zu dem Schluss, dass der beantragte BBI, nach dem erheute gebaut wird, schon lange gescheitert ist: Denn  die gegenwärtigen Hauptkunden sind kurz vor der geplanten Eröffnung des BBI  die Billigairlines. Es lässt sich deshalb nach dem Motto „Wer billig fliegt, baut teuer“, schon lange nicht mehr verheimlichen wer maßgeblich schuld an den hiesigen Schulden hat!

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Der Flugroutenschwindel und die BBI-Täuschungen (Flugroutendesaster Teil 4)

Oktober 14th, 2010 — 7:19am


Nach dem immensen Interesse an meinen drei letzten Blogtexten möchte ich nun aus gegebenen Anlass diese Reihe zum Flugroutendesaster und zu dessen Ursachen vertiefend fortsetzen, um den Flugrouten-Berlin&Brandenburg-Skandal („F-B-S“) noch offensichtlicher und öffentlicher zu machen.

In meinem letzten Blogtext verwies ich als Nichtjurist wiederholt auf den unumstößlichen Zusammenhang, dass bei Einhaltung elementarer Normen und Richtlinien der ICAO das Flugroutendesaster gar nicht zustande gekommen wäre. Insofern wird der BBI nicht nur am falschen Standort gebaut, sondern ihm haftet an dem Standort Schönefeld auch noch eine verlärmungsintensive Konfiguration der Start- und Landebahnen im Parallelbahnsystem an. Wäre die in 2004 auf Basis eines seriösen fachlichen Gutachtens (Konzeptstudie zur Überprüfung der Konfigurationsanalyse für den Bau des Flughafens Berlin Schönefeld unter fachplanerischen Gesichtspunkten von fcd Airport Consulting & Partners im Auftrag der Schutzgemeinschaft Umlandgemeinden Flughafen Schönefeld e.V. vom 15.10.2004) intensiv diskutierte T-Variante beim Bau des BBI ins Rennen gegangen, hätte es jedenfalls kein „F-B-S“ gegeben. Denn in Analogie zum Ausbau des Frankfurter Flughafens wäre die 2. SLB in einem rechten Winkel zur jetzigen Südbahn (alt) nach Süden in Richtung weit gehend unbewohnter Gebiete angeordnet worden. Die Effekte wären immens: Alle Flugzeuge würden entsprechend des jetzigen Planfeststellungsbeschlusses nicht nur geradeaus fliegen, wie es in den Lärmgutachten/Lärmschutzzonen niedergelegt ist, sondern es wären durch diese um 90 % verschwenkte neue SLB nur 1/10 der Einwohner verlärmt worden: Ganz abgesehen davon, dass dadurch die zusätzlichen Flughafenflächen und -einrichtungen um die Hälfte reduziert worden wären! Das hätte dann auch die Investitionskosten stark reduziert und damit die nun offensichtlich extrem hohe BBI-Flughafengebühr ausgeschlossen.

Im Gegensatz zur Flughafen Berlin Schönefeld GmbH unterstellt der weltweit tätige Gutachter Faulenbach da Costa, dass diese Konfiguration zu 100 % der ICAO, Annex 14 entspricht! Und das ist schon alleine und besonders deshalb nachvollziehbar, weil sie die vorrangige Planungsnorm berücksichtigt, dass nämlichStart- und Landebahnen nicht auf Siedlungen und Städte gerichtet sein sollen.

Die Planfeststellungsbehörde des Landes Brandenburg argumentiert im Planfeststellungsbeschluss allerdings, dass die „Planfeststellungsbehörde…bei ihren Entscheidungen den Standards- und Empfehlungen des ICAO-Anhangs 14 (folgt)“ (siehe Seite 408, Teil C, Entscheidungsgründe, Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld 44/-6441/1/101).

Auf der nächsten Seite ist dort bezüglich der T-Variante jedoch folgendes nachlesbar: „Nach den Anforderungen des Anhangs 14 zum Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO sind unter Normalbedingungen Starts und Landungen ausgeschlossen, wenn die Querwindkomponente mehr als 20 Knoten beträgt“ (Seite 409).

Es soll an dieser Stelle nicht nur gezeigt werden, dass Faulenbach da Costa eine völlig konträre Auffassung hierzu hat, wonach der BBI mit der T-Konfiguration einen Benutzbarkeitsfaktor von 99 % aufweisen würde, was viele internationale Großflughäfen mit einer T-Konfiguration belegen. Nein, es soll an dieser Stelle transparent werden, wie sich die angeblich an die ICAO-Regeln haltende Planfeststellungsbehörde mit ihrem durchgesetzten Parallelbahnsystem das eben nicht tut: Die Planfeststellungsbehörde wollte nicht minimale Kosten und so wenig Lärm wie möglich durch diese T-Variante realisieren, sondern wünschte offensichtlich maximale Kosten und eine maximale Verlärmung der Brandenburger und Berliner Bevölkerung infolge des nun gebauten Parallelbahnsystems. Anders ist die nun eingetretene Situation hier nicht zu erklären!

Zu diesem Parallelbahnsystem führt die Planfeststellungsbehörde auf den Seiten 409/410 aus: „Die Anforderungen der ICAO sehen für zwei unabhängig voneinander betriebene Start- und Landebahnen mit Instrumentenflugbetrieb einen Mindestabstand von 1.035 m vor. Dieser Abstand darf somit keinesfalls unterschritten werden. Der dem beantragten Ausbauvorhaben zugrunde liegende Achsabstand von 1.900 m ermöglicht einen sicheren unabhängigen Flugbetrieb nach Instrumentenflugregeln auf den beiden Start- und Landebahnen.“

Bei dieser „großzügigen“ Überschreitung dieses Mindestabstandes dürfte es auch keine Probleme bei der Abwicklung des Flugverkehrs im Parallelbetrieb ohne Abknickung der Flugrouten geben, könnte der geneigte Leser schlussfolgern. Zumindest ist es aber nun mit Sicherheit dadurch gelungen, gigantische und teure Baumassen zwischen die beiden SLB für die Baulobby zu platzieren. Das Ziel einer maximalen Lärmvermeidung musste offensichtlich dem Renditeinteresse der Baulobby geopfert werden, ebenso wie der völlig ungeeignete Standort Schönefeld durch den Baufeld-Ost-Skandal infolge des Konsensbeschlusses (inkludierte Verwertung der Skandalflächen durch den Standort Schönefeld im Konsensbeschluss) plötzlich als raumordnerisch schlechtester Standort wieder von hinten durch die kalte Küche kam. Fragt sich nur noch, ob etwa auch wieder aus Unwissenheit und ganz „aus Versehen“ die Baufeld-Ost-Flächen angekauft wurden, die zu diesem Baufeld-Ost-Skandal geführt hatten? In meinem Buch „BBI – ein neuer Berliner Bankenskandal?“, was ich an dieser Stelle nur wärmstens empfehlen darf, gehe ich auch auf diese dubiosen Ungereimtheiten umfassend ein. Aber zurück zum hier diskutierten Planfeststellungsbeschluss!

Um diesen mehr als fragwürdigen Parallelbahnbetrieb am Rande der Baufeld-Ost-Flächen inmitten von Siedlungen und Städten für den BBI am Standort Schönefeld fachlich zu untermauern, wird im Planfeststellungsbeschluss auf Seite 410 mit folgenden vermeintlichen Autoritätsbeweis die Katze aus dem Sack gelassen:

„Auch seitens des Flugsicherungsunternehmens wurden keine Bedenken gegen die Konfiguration des beantragten Start- und Landebahnsystems geäußert.“

Wie bitte? Und an dieser Stelle wird es nun ganz interessant und brisant!

  1. Der Planfeststellungsbehörde muss schon zum damaligen Zeitpunkt die verbindliche ICAO-Regelung der abknickenden Flugrouten bekannt gewesen sein, die Faulenbach da Costa im Auftrag des BVBB im September 2010 vorgetragen hatte (erst kurz danach stellte die DFS (Deutsche Flugsicherung) eine fast identische Version vor).
  2. Selbst wenn der Planfeststellungsbehörde diese Regelung zum damaligen Zeitpunkt aus welchen Gründen auch immer nicht bekannt war, hätte die DFS die anfragende Planfeststellungsbehörde über diese verbindliche Regelung aufgeklärt.
  3. Wenn die FBS und die Planfeststellungsbehörde behaupten, sie hätten davon nichts gewusst, kann es wegen Punkt 1 und/oder Punkt 2 nicht der Wahrheit entsprechen.
  4. Dass die Deutsche Flugsicherung gelogen haben könnte ist unwahrscheinlich, zumal sie davon ausgehen musste, dass die FBS oder/und die Planfeststellungsbehörde ohnehin von den bekannt gemachten ICAO-Regeln wussten.
  5. Es entspricht nicht der Wahrheit wenn behauptet wird, die T-Variante könne wegen der ICAO-Regeln nicht umgesetzt werden, was ganz offensichtlich den üblichen T-Konfigurationen großer Internationaler Großflughäfen weltweit widerspricht. Genau das Gegenteil wäre der Fall, wenn die T-Variante realisiert worden wäre.
  6. Denn es ist eine gezielte und trickreiche Täuschung der Bürger, wenn behauptet wird, der BBI entspräche den Regelungen der ICAO, wenn gleichzeitig das ausdrücklich als vorrangig eingestufte Kriterium ignoriert wird, wonach die Neuanlage von Start- und Landebahnen nicht so angeordnet werden soll, dass Flugzeuge Siedlungen und Städte überfliegen (ich berichtete hierzu ausführlich in den vorigen Blogtexten).

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Fazit

Ohne die „erfolgreichen“ und wahrscheinlich vorsätzlichen Täuschungen gäbe es nicht den „F-B-S“ (Flugrouten-Berlin&Brandenburg-Skandal), wofür angeblich weder die Planfeststellungsbehörde mit ihrem Dienstherren Platzeck noch die FBS mit ihrem Aufsichtsratschef Wowereit verantwortlich sein wollen. Es liegt vor dem Hintergrund der hier dargelegten Planfeststellungsrecherche der Schluss nahe, dass der Planfeststellungsbeschluss (in sogar betrügerischer Absicht?) manipuliert wurde, in dessen Folge ganz plötzlich über Nacht tausende Menschen vom Fluglärm in ihren Rechten betroffen werden, ohne in einem Anhörungsverfahren ihre Betroffenheiten in einem Planfeststellungsverfahren artikulieren zu können. Der Zynismus dieses Vorgangs besteht auch darin, dass die Regierungen Berlins und Brandenburgs davon gewusst haben mussten und dies zumindest billigend in Kauf nahmen, um den ungünstigsten Standort mit der teuersten und lautesten Konfiguration durchzusetzen!

Der Flächenbrand in Stuttgart ist ein Indiz dafür, wie politikverdrossen die Menschen geworden sind. Der Unterschied zu Stuttgart ist jedoch enorm, da die Bürger hier nicht nur betrogen werden und ihrer Rechte beraubt werden, sondern sogar auch noch enteignet werden sollen, wenn sie durch den Fluglärm aus ihrer Immobilie nicht mehr ausziehen können, weil diese unverkäuflich geworden ist.

Wenn die Berliner Abgeordnete Claudia Hämmerling (Grüne) in der Morgenpost vom 13.10.2010 fordert, dass „Sicherheit und körperliche Unversehrtheit der Bewohner…Vorrang haben (sollten)“, dann ist das auch das vorrangige, aber durch Brandenburg missachtete Ziel der ICAO, auf das ich in meinen letzten 3 Blogtexten verwies. Ohne Not wurde der BBI entgegen aller fachlichen Vernunft am völlig ungeeigneten Standort Schönefeld durchgepeitscht! Und ohne Not wurde eine kostengünstigere und lärmärmere Konfigurationsalternative entgegen internationaler Regeln an diesem schlechtesten aller Standorte verworfen.

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Richtigstellung zu einem fragwürdigen Statement der FBS! (Flugroutendesaster Teil 3)

Oktober 7th, 2010 — 8:24pm



Die FBS behauptet in dem nachfolgend verlinkten Artikel der MAZ vom 7.10.2010,

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11910283/12783637/

wo es um nicht berücksichtigte ICAO-Planungsnormen geht, dass Welskop oft verschroben argumentiere und sich bemühe, einen Skandal hervorzurufen, selbst wenn die Fakten dies nicht hergäben.

Soweit im obigen Artikel, den ich hier leider nicht im Internetcafe verlinken kann, da ich unterwegs bin.

Diese Bemerkungen entbehren jeder Realität und diese möchte ich an dieser Stelle kurz und entschieden zurückweisen.

Erstens wäre bei Berücksichtigung der hier diskutierten ICAO-Richtlinien das Flugroutendesaster definitiv gar nicht zu Stande gekommen . Nichts anderes ist das Fazit meines vorletzen Blogtexts!

Zweitens habe ich in meinem Blog ausdrücklich festgestellt, dass ich als Nichtjurist nicht einschätzen kann, ob damit der BBI rechtswidrig ist und kann es andererseits damit aber auch nicht ausschließen, zumindest nach den Grundlagen der klassischen Logik.

Drittens kann ich, wie in meinem Blog unterstrichen, ebenso wenig einschätzen, ob damit der Planfeststellungsbeschluss einklagbar ist oder nicht. Das müssen Juristen entscheiden. Nichts anderes habe ich in meinem Blogtext zum Ausdruck gebracht.

Fakt ist aber wiederum Viertens, dass gegen diese Empfehlungen und Richtlinien verstoßen wurde und wenn dies nicht der Fall gewesen wäre, hätte es kein Flugroutendesaster gegeben. Das ist noch mal das Fazit meines jetzigen Textes, der nochmals den ersten Punkt unterstreicht und in Erinnerung ruft.

Wenn nun der Flughafensprecher Kunkel gegenüber der MAZ feststellt, dass Welskop verschroben argumentiert um Skandale herbeizureden, dann hat er offensichtlich noch nicht bemerkt in welcher Schieflage die FBS mit ihren Flughafengebühren ist. Besser gesagt, er hat es verdrängt. Kernaussage meines Buches ist eben, dass die Flughafengebühren für den BBI unerschwinglich hoch sein werden und er dadurch nicht rentabel arbeiten kann…… Gegnau das habe ich in meinem Buch vor über einem Jahr prognostiziert und genau das tritt jetzt ein. Zumindest ist es nun nicht mehr nur in meinem Buch, sondern auch in allen Zeitungen zu lesen und in den Medien zu hören. Es ist letzendlich ein Skandal, wenn aus 3 Flughäfen nun ein sehr viel teurerer BBI für die Hauptkunden Berlins – den Billigairlines – entsteht .Was ist also daran verschroben, wenn in meiner Argumentation genau das eintritt, was ich prognostiziert habe. Offensichtlich hat die FBS ein Problem mit der Realitätswahrnehmung, wie auch in nächster Zeit noch deutlicher feststellbar sein wird.

Wenn Kunkel in diesem Zusammenhang von einer Mogelpackung Flughafen Cochstedt redet, der sich jüngst für evt. von Berlin abwandernde Airlines interessiert, dann sind das nichts anderes als psychologische Projektionen, um von der eigentlichen Mogelpackung “BBI “abzulenken: Denn in Wirklichkeit ist der BBI diese Mogelpackung mit den bisher verschwiegenen Flugrouten und unbezahlbaren Flughafengebühren. Wenn das nicht so wäre gäbe es nicht den Frust bei den getäuschten Bürgern und empörten Airlines, die diese Flughafengebühren keinesfalls akzeptieren. Dann hätte Cochstedt auch nicht seine Offerte machen können. Und wie gesagt, hätte man die empfhoihlen Richtlinien berücksichtigt, dann gäbe es nun auch nicht diesen kaum noch löschbaren Flächenbrand der Empörung……

Im übrgien ist die Mogelpackung BBI auch direkt am Namen ablesbar. Wenn der BB(I) demnächst in Betrieb geht, dann ist er vorallem nur ein Regional-, Kurz-, Inlands- Billig- und Zubringerflughafen. Umsteiger und Interkontinentalflugpassagiere liegen gerade mal bei ca. 5 %. Auch die Absicht von Air Berlin Interkontflüge vom BBI einzurichten wird an dieser Situation auf dem BBR (Berlin- Brandenburg-Regional) nicht viel ändern., so dass dieser Groißflughafen dadurch aus der Schieflage kommen würde. Aber das ist ein Extrakapitel, dem ich mich in einiger Zeit auf meinem Blog zuwenden möchte, aber aus Zeitgründen bisher keine Gelegenheit dazu hatte.









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Pressemitteilung 33/10: Neue skandalöse Hintergründe des Flugroutendesasters und des BBI (Flugroutendesaster Teil 2)

September 30th, 2010 — 6:53pm


GRÜNE LIGA Berlin e.V.

Bundeskontaktstelle Luftverkehr
Pressemitteilung 33/2010:

Berlin, 30. September 2010

Neue skandalöse Hintergründe des Flugroutendesasters und des BBI

Lesen Sie bitte hier weiter!

http://www.grueneliga-berlin.de/?p=10301#more-10301 

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Neue skandalöse Enthüllungen zu den Rechtswidrigkeiten bei Planung und Bau des BBI (Flugroutendesaster Teil 1)?

September 27th, 2010 — 8:40pm


Wie in meinem letzten Blogtext angekündigt möchte ich nun neue Zusammenhänge  in der unendlichen Pleiten-, Pech- und Pannengeschichte des BBI in meinem Blog veröffentlichen, die durchaus zu neuen skandalösen Enthüllungen avancieren können! Diese Aspekte sind mir seit ca. einem Jahr bekannt, konnten aber nicht mehr in mein Buch „BBI- ein neuer Berliner Bankenskandal?“ einfließen. Weiterhin wollte ich diese aus gegebenen Anlass erst zum jetzigen Zeitpunkt öffentlich machen. Hierbei möchte ich betonen, dass ich kein Jurist bin, aber die mir vorliegenden Unterlagen bezogen auf den BBI hinreichend ausgewertet habe. Diese Aspekte können den BBI-Skandal weiter aufhellen und aufklären, der durch die kürzlich bekannt gewordenen Flugrouten der DFS (Deutsche Flugsicherung) eine neue Dimension erfahren hat und die Diskussion um den mehr als fragwürdigen BBI intensivieren können.

Wer hierbei glaubt, die Geheimhaltung der Flugrouten sei die einzige und bösartigste Trickserei unser plötzlich wieder „überraschten“ und „ahnungslosen“ Regierenden (z.B. der FBS-Aufsichtsratsvorsitzende Wowereit) mit ihren nachgeordneten  befangenen Institutionen (Platzecks Planfeststellungsbehörde) irrt.  Irren ist zwar menschlich, aber die Politik führt lieber die Bürger in die Irre, um ihre Bürger zu täuschen, damit die sittenwidrige Politik im Sinne einer weiteren Verschuldung Berlins und Brandenburgs fortgeführt werden kann. Die Mär von einem Jobwunder wird sich mit der BBI-Eröffnung extrem verlustreich entpuppen. Diese Rosstäuscherei der Bosstäuscher hat einen BBI fast zur Vollendung gebracht, der nicht nur unrentabel (siehe die exorbitante Erhöhung der Flughafengebühren) und viel lauter als versprochen in Betrieb gehen soll (siehe geheime Verschlusssache Flugrouten)! Nein, er könnte auch nach international verbindlichen Regeln der ICAO (International Civil Aviation Organization) und nach verbindlichem EU-Recht in einem sehr entscheidenden Punkt rechtswidrig planfestgestellt worden sein. Selbst wenn Deutschland nicht in der EU wäre, sind diese Regelwerke solange verbindlich, solange die BRD Mitglied in der ICAO ist.

Und selbst wenn diese Regeln nicht verbindlich wären, gegen die beim BBI aus meiner Sicht vorsätzlich verstoßen wurde, dann gäbe es auch nicht das gravierende Fluglärmproblem plötzlich über Nacht vom Himmel fallender neuer Flugrouten, die nun „ganz überraschend“ und „unerwartet“ das Berliner Stadtgebiet und völlig andere Brandenburger Regionen verlärmen. Denn die Planung und der Neubau der Südbahn des BBI wäre bei Einhaltung der hier darzustellenden internationalen Regeln der ICAO und der EU nie möglich geworden. Diese Regeln sind ebenso international einzuhaltendes Recht wie die für die DFS um 15 Grad abknickenden Flugrouten.

Wie kann man derartiges überhaupt behaupten?

1. Die ICAO schreibt normativ vor, dass Start- und Landebahnen nicht so geplant werden dürfen, dass Flugzeuge bei Start und Landung bewohnte Gebiete überfliegen. Eben aus diesem Grunde schnitt der Standort Schönefeld im Raumordnungsverfahren im Vergleich mit den damaligen anderen potentiellen Standorten folgerichtig als schlechtester ab. Er ist wie die Zeit immer deutlicher und drastischer zeigt völlig ungeeignet, wie auch das Raumordnungsverfahren von 1994 herausarbeitete.

Hier eine Arbeitsübersetzung der Textpassage des Flughafenplanungshandbuchs der ICAO, im dem das  ausgeführt ist.

 Handbuch zur Planung von Flughäfen

Teil 1: Grundlagen

2. Ausgabe 1987

ICAO Dokument Nr. 9184-AN/902 Teil 1

 

Abschnitt 5: Auswahl und Bewertung eines Flughafenstandorts

Unterabschnitt  5.2: Umfassende Betrachtung des in Anspruch genommenen Umlands

 Absatz 5.2.6 : Richtung von Start- und Landbahnen 

Start- und Landebahnen sollen generell so gerichtet sein, dass die Flugzeuge [bei Start und Landung] bewohnte Gebiete nicht überfliegen und Störungen [der Einwohner] vermieden werden.

Im Englischen Wortlaut auf Seite 1/35 als Zitat (alle hier zitierten Gesetzeswerke liegen mir vollständig vor)

 „Airport Planning Manual

Part 1: Master Planning

Second Edition 1987

ICAO Doc 9184-AN/902 Part 1

 Chapter 5: Airport Site Evaluation and Selection

Part 5.2: Broad Determination of the Land Area Required

Section: Runway Orientation

5.2.6 In broad terms, runways should be oriented so that aircraft are not directed over populated areas and obstructions are avoided.“ Seite 1/35

Ausnahmeregelungen sind hier nicht definiert, die für Brandenburg oder auf den Standort Schönefeld zutreffen könnten.

Die ICAO als Unterorganisation der Vereinten Nationen (UN) hat etwa 160 Mitgliedsländer. Mögliche Abweichungen von der in dem Absatz 5.2.6 genannten zivilisatorischen Grundnorm sind zum einen unwegsames Gelände und zum anderen Hochgebirge. Berlin hat zwar einen riesigen Schuldenberg, aber Argumente für diese Ausnahmeregelung sind „trotzdem“ nicht einmal im Ansatz erkennbar! Der neurotische Starrsinn Berlins bestand immer darin, den BBI als einzigen Flughafen der Welt nach Schließung von 3 Stadtflughäfen wieder in die Stadt zu bauen. Alle neu errichteten Flughäfen sind weit vor den Stadtgrenzen der Metropolen und Städte entstanden. 

2. Im Handbuch zur Planung von Flughäfen ist normativ auf die „International Standards and Recommmended Practices Annex 14 to the Convention on International Civil Aviation, Aerodromes“ des Chicagoer Abkommens verwiesen, dem Deutschland 1956 nicht nur beigetreten ist (BGBL.1956 Teil II S. 411), sondern an allen Dokumenten mitgewirkt und ihnen zugestimmt hat.

Die oben genannte 2. Ausgabe des Teils 1 des Handbuchs zur Planung von Flughäfen ist die heute noch gültige Ausgabe. Teil 2 des Handbuchs mit dem Titel: „Umlandnutzung und Umweltüberwachung“ wurde mehrfach aktualisiert und enthält alle notwendigen Details zum Schutz der Anwohner und der Umwelt. Alle Anforderungen ergänzen aber nur die generelle Schutzvorschrift in dem o. g. Absatz 5.2.6 des Teils 1 und sind nur damit im Zusammenhang anzuwenden.

Hierbei ist in dem o. g. Absatz 5.2.6  nicht nur die Ausrichtung der neuen Start- und Landebahn nach der Hauptwindrichtung vorgeschrieben, sondern der Anwohnerschutz hat definitiv Vorrang vor kommerziellen Gesichtspunkten, die, wie Fluggastaufkommen und verkehrsgünstige Lage, nur als drittrangig eingestuft werden.

Nicht einmal die Drittrangigkeit der kommerziellen Gesichtspunkte wird durch die gezielten Regelverstöße gegen die Berliner und Brandenburger Bevölkerung im Umland des Flughafens kompensiert, weil die gezielte und rechtswidrig subventionierte Billigfliegerei als Kompensation der 10 jährigen  BBI-Verschiebungsorgie der FBS und den Steuerzahlern sehr teuer zu stehen kommen wird. Denn wer billig fliegt, der baut teuer! Zumindest wird das auf den BBI in dramatischer Weise zutreffen (was in meinem Buch apodiktisch nachgewiesen wurde).

Wären die oben beschriebenen Regelwerke eingehalten worden, würde es keine neu erbaute Südbahn am Flughafen Schönefeld mit den gegenwärtig stark kritisierten und von den Regierungen bisher verschwiegenen international verbindlich geregelten Flugrouten geben (15 Grad Abknickung).  Wäre der BBI an einem anderen Ort geplant und gebaut worden, wäre er bereits 10 Jahre in Betrieb und natürlich wie ursprünglich beabsichtigt längst privatisiert. Ein Problem mit den Flugrouten würde es mit dem damals als raumordnerisch geeigneten Standort Sperenberg nicht geben.

Der nunmehr nicht mehr privatisierbare und m.E. rechtswidrige BBI ist sogar für den Luftverkehrsstandort so schädlich (Verkehrsminister Ramsauer und Lufthansachef Mayrhuber), dass er die beiden bestehenden deutschen Drehkreuze schwächen würde. Oder eine ernst zunehmende Konkurrenz zu diesen, wenn er betriebswirtschaftlich rentabel wär
e (Die Betonung liegt auf „WÄRE“)!  Aber dann wäre er schon längst privatisiert und gebaut. Weil diese Korrelation  nicht zutrifft, wird er Dank politischer Schützenhilfe dauerhaft immense Verluste einfliegen.  

Wenn Verkehrssenatorin Junge-Reyer jetzt meint, nun auf den Parallelbahnbetrieb verzichten zu wollen, um den ohnehin skandalösen BBI lärmschutzseitig für Berlin reparieren zu wollen, dann geht das nunmehr ganz einfach durch die schlichte Einhaltung der internationalen Normen: Wenn der BBI aus juristischer Sicht ein Ausbau des Flughafens Schönefeld ist und kein Neubau sein sollte, dann hat die jetzige Nordbahn Bestandsschutz. Die neu erbaute Südbahn ist nach dem international gültigen Regelwerk nach Anhang 14 nicht zertifizierungsfähig und könnte wohl nach dem Chicagoer Abkommen nicht in Betrieb genommen werden. Nicht nur das Problem der politisch brisanten Flugrouten wäre damit vom Tisch, man hätte  z.B. auch gleich eine tolle  Ausstellungsfläche für die ILA.  Wenn die Südbahn nicht benutzt werden könnte, wäre dies außerdem  gar nicht so schlimm, da der für den A 380 ausgelegte BBI ebenso wenig von diesem beflogen werden wird, wie jemals ein ICE in den unterirdischen ICE-Bahnhof einfährt (damalige Aussage von Bahnchef Mehdorn).

3. Abschließend sei noch darauf verwiesen, dass für die BRD inklusive Berlin und Brandenburg das Chicagoer Abkommen mit dem Airport Plannig Manual auch für den BBI m.E. bindend ist, weil die BRD Mitgliedstaat der EU ist und andererseits der Planfeststellungsbeschluss für den BBI im Jahre 2004 nach der VERORDNUNG (EG) NR. 1592/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES ergangen ist.

Die dort verankerten Vorgaben sind normative Mindestnormen zur Gewährleistung der Sicherheit der Zivilluftfahrt und den adäquaten Umweltschutzvorschriften! Der hier zitierte Punkt 5 bezieht sich in diesem Kontext auf das Chicagoer Abkommen!

1.  VERORDNUNG (EG) NR. 1592/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 15. Juli 2002

zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer

Europäischen

Agentur für Flugsicherheit

(Text von Bedeutung für den EWR)

Amtsblatt Nr. L 240 vom 07/09/2002 S. 0001 – 0021

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

 

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen

Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 80

Absatz 2,

auf Vorschlag der Kommission (1),

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (2),

nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags (3),

 

in Erwägung nachstehender Gründe:

 (5) Das am 7. Dezember 1944 in Chicago unterzeichnete

Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt

(„Abkommen von Chicago“), dem alle Mitgliedstaaten

beigetreten sind, sieht bereits Mindestnormen zur

Gewährleistung der Sicherheit der Zivilluftfahrt und

entsprechende Umweltschutzvorschriften vor. Mit den

grundlegenden Anforderungen der Gemeinschaft und

den zu ihrer Durchführung erlassenen Vorschriften soll

sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten die sich

aus dem Abkommen von Chicago ergebenden

Verpflichtungen, einschließlich Verpflichtungen

gegenüber Drittländern, erfüllen“.

Diese hier nachlesbare Verordnung hat Anwendungsvorrang vor nationalen Gesetzen oder Entscheidungen und ist unter folgendem Link abrufbar:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2002:240:0001:0021:DE:PDF

Diese Verordnung kodifiziert also Mindestnormen zum Schutz der Anwohner vor einer neuen Start- und Landebahn. Damit verstößt das Vorhaben BBI unmittelbar gegen geltendes Recht, weil sich in der geplanten Einflugschneise 25 000 Wohnhäuser mit ca. 42 800 Einwohnern befinden und der engere Wirkbereich 75 300 Einwohner enthält (LEP FS vom 30. Mai 2006 S. 33). Weil die planfestgestellten Einflugschneisen des BBI infolge des neuen Flugroutenentwurfs der DFS nur noch Makulatur sein werden entstehen durch die neue Südbahn im Parallelbahnsystem völlig neue Betroffenheiten und werden die Rechte im unabhängigen Parallelbahnbetrieb ganz anderer Einwohner verletzt.

Diese Mindestnormen sind  weder vor 2002 im Planfeststellungsantrag (in den Bänden M 3, M4 und M5) entsprechend ICAO, Chicagoer Abkommen noch im Planfeststellungsbeschluss 2004 entsprechend EU-Verordnung) berücksichtigt, obwohl die Verordnung gerade 2002 aus der Taufe gehoben wurde. 

Die Politik wird wieder einmal bestenfalls über Sprecher verlautbaren lassen, nichts davon gewusst zu haben, wie z.B. der Dienstherr der Planfeststellungsbehörde Platzeck und wird den Überraschten spielen wie z.B. FBS-Aufsichtsratsvorsitzender Wowereit. Bestimmt wird auch wieder zum Besten gegeben, seinen Einfluss geltend zu machen, um die Internationalen Regelungen für den BBI außer Kraft zu setzen.

Aus meiner eigenen zurückliegenden beruflichen Erfahrung in der Landesentwicklungsplanung Brandenburgs und als Politikberater im Abgeordnetenhaus von Berlin weiß ich wie der Laden da läuft: Systematisch wurden alle kritischen Hinweise zum BBI geblockt und  ignoriert. Wiederholungstäter haben einen Maulkorb bekommen, wurden gemobbt oder gefeuert. Deshalb sah dieses mit strenger Zensur inszenierte Hochglanzprojekt auch so toll aus. Und deshalb hatte die hiesige „Politikelite“ bei Spatenstichen, Bänder zerschneiden und Richtfesten auch so viel Spaß. 

Fazit:

Der BBI soll nach dem herrschenden politischen Willen der Regierenden und Gesellschafter der FBS entgegen international Regelungen entsprechend der hier dargestellten Zusammenhänge in Betrieb gehen und bricht damit offensichtlich höherrangiges Recht, das im aktuellen ICAO-Regelwerk verankert ist und an welches die EU-Länder inklusive die BRD als ICAO-Mitglied durch EU-Verordnungen gebunden sind.

Da der BBI entsprechend der Auffassung und Auslegung der Planfeststellungsbehörde ein Ausbau sei, könnte demnach die neue Südbahn nicht in Betrieb gehen, weil die Flugzeuge über dicht besiedeltes Gebiet in Brandenburg und Berlin fliegen. Diese Politik ist nichts anderes als ein zynischer und menschenfeindlicher Anachronismus, der in Brandenburg und Berlin praktiziert wird. Die internationalen Reglungen sind aus meiner Sicht auch deshalb für den internationalen Luftverkehr verbindlich und geltendes Recht. Ausnahmeregelungen und Alternativen sind nicht kodifiziert bzw. treffen für den Standort Schönefeld nicht zu. Das „plötzlich“ und „unerwartet“ entstandene Problem der Flugrouten ist durch das hier offen gelegte Desaster verursacht worden. Flughäfen, die durch den Neubau einer das Stadtgebiet und Siedlungen belastenden Start- und Landebahn wesentlich geändert worden sind, müssen nach dem oben erläuterten Annex 14  zertifiziert werden, welches für die Südbahn nach dieser Lesart nicht möglich sein dürfte. Denn die ursprüngliche Nordbahn wurde nicht ausgebaut, sondern zurückgebaut und die jetzige Südbahn ist ein Neubau! Richtlinien und internationale Regelwerke werden nicht erlassen, damit sie ignoriert werden, wenn sie der Politik plötzlich nicht mehr passen. Die eigentliche Botschaft ist aber folgende:

Egal ob diese real existierenden Verordnungen einen (zwingend) verbindlichen Charakter haben oder nicht, wären sie berücksichtigt worden, hätte die Politik das Problem mit den Flugrouten heute nicht auf dem Tisch und es gäbe keinen berechtigten Protestflächenbrand, der immer mehr aufflammt. Genau das wollte aber die Politik durch das Verschweigen der tatsächlichen Flugrouten vermeiden, weil sie eben diese internationalen Regelungen ebenfalls verschwiegen und ignoriert hat. Es wird daher eingehend zu prüfen sein, wie m
it dieser politischen Arroganz und fachlichen Ignoranz gegenüber internationaler Richtlinien, Verordnungen, Regelwerke etc. juristisch umzugehen sein wird.

 

P.S.: Ich danke an dieser Stelle D.S. für die inhaltliche Unterstützung! 

 

2 comments » | Das Flugroutendesaster

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