Wie in meinem letzten Blogtext angekündigt möchte ich nun neue Zusammenhänge in der unendlichen Pleiten-, Pech- und Pannengeschichte des BBI in meinem Blog veröffentlichen, die durchaus zu neuen skandalösen Enthüllungen avancieren können! Diese Aspekte sind mir seit ca. einem Jahr bekannt, konnten aber nicht mehr in mein Buch „BBI- ein neuer Berliner Bankenskandal?“ einfließen. Weiterhin wollte ich diese aus gegebenen Anlass erst zum jetzigen Zeitpunkt öffentlich machen. Hierbei möchte ich betonen, dass ich kein Jurist bin, aber die mir vorliegenden Unterlagen bezogen auf den BBI hinreichend ausgewertet habe. Diese Aspekte können den BBI-Skandal weiter aufhellen und aufklären, der durch die kürzlich bekannt gewordenen Flugrouten der DFS (Deutsche Flugsicherung) eine neue Dimension erfahren hat und die Diskussion um den mehr als fragwürdigen BBI intensivieren können.
Wer hierbei glaubt, die Geheimhaltung der Flugrouten sei die einzige und bösartigste Trickserei unser plötzlich wieder „überraschten“ und „ahnungslosen“ Regierenden (z.B. der FBS-Aufsichtsratsvorsitzende Wowereit) mit ihren nachgeordneten befangenen Institutionen (Platzecks Planfeststellungsbehörde) irrt. Irren ist zwar menschlich, aber die Politik führt lieber die Bürger in die Irre, um ihre Bürger zu täuschen, damit die sittenwidrige Politik im Sinne einer weiteren Verschuldung Berlins und Brandenburgs fortgeführt werden kann. Die Mär von einem Jobwunder wird sich mit der BBI-Eröffnung extrem verlustreich entpuppen. Diese Rosstäuscherei der Bosstäuscher hat einen BBI fast zur Vollendung gebracht, der nicht nur unrentabel (siehe die exorbitante Erhöhung der Flughafengebühren) und viel lauter als versprochen in Betrieb gehen soll (siehe geheime Verschlusssache Flugrouten)! Nein, er könnte auch nach international verbindlichen Regeln der ICAO (International Civil Aviation Organization) und nach verbindlichem EU-Recht in einem sehr entscheidenden Punkt rechtswidrig planfestgestellt worden sein. Selbst wenn Deutschland nicht in der EU wäre, sind diese Regelwerke solange verbindlich, solange die BRD Mitglied in der ICAO ist.
Und selbst wenn diese Regeln nicht verbindlich wären, gegen die beim BBI aus meiner Sicht vorsätzlich verstoßen wurde, dann gäbe es auch nicht das gravierende Fluglärmproblem plötzlich über Nacht vom Himmel fallender neuer Flugrouten, die nun „ganz überraschend“ und „unerwartet“ das Berliner Stadtgebiet und völlig andere Brandenburger Regionen verlärmen. Denn die Planung und der Neubau der Südbahn des BBI wäre bei Einhaltung der hier darzustellenden internationalen Regeln der ICAO und der EU nie möglich geworden. Diese Regeln sind ebenso international einzuhaltendes Recht wie die für die DFS um 15 Grad abknickenden Flugrouten.
Wie kann man derartiges überhaupt behaupten?
1. Die ICAO schreibt normativ vor, dass Start- und Landebahnen nicht so geplant werden dürfen, dass Flugzeuge bei Start und Landung bewohnte Gebiete überfliegen. Eben aus diesem Grunde schnitt der Standort Schönefeld im Raumordnungsverfahren im Vergleich mit den damaligen anderen potentiellen Standorten folgerichtig als schlechtester ab. Er ist wie die Zeit immer deutlicher und drastischer zeigt völlig ungeeignet, wie auch das Raumordnungsverfahren von 1994 herausarbeitete.
Hier eine Arbeitsübersetzung der Textpassage des Flughafenplanungshandbuchs der ICAO, im dem das ausgeführt ist.
Handbuch zur Planung von Flughäfen
Teil 1: Grundlagen
2. Ausgabe 1987
ICAO Dokument Nr. 9184-AN/902 Teil 1
Abschnitt 5: Auswahl und Bewertung eines Flughafenstandorts
Unterabschnitt 5.2: Umfassende Betrachtung des in Anspruch genommenen Umlands
Absatz 5.2.6 : Richtung von Start- und Landbahnen
Start- und Landebahnen sollen generell so gerichtet sein, dass die Flugzeuge [bei Start und Landung] bewohnte Gebiete nicht überfliegen und Störungen [der Einwohner] vermieden werden.
Im Englischen Wortlaut auf Seite 1/35 als Zitat (alle hier zitierten Gesetzeswerke liegen mir vollständig vor)
„Airport Planning Manual
Part 1: Master Planning
Second Edition 1987
ICAO Doc 9184-AN/902 Part 1
Chapter 5: Airport Site Evaluation and Selection
Part 5.2: Broad Determination of the Land Area Required
Section: Runway Orientation
5.2.6 In broad terms, runways should be oriented so that aircraft are not directed over populated areas and obstructions are avoided.“ Seite 1/35
Ausnahmeregelungen sind hier nicht definiert, die für Brandenburg oder auf den Standort Schönefeld zutreffen könnten.
Die ICAO als Unterorganisation der Vereinten Nationen (UN) hat etwa 160 Mitgliedsländer. Mögliche Abweichungen von der in dem Absatz 5.2.6 genannten zivilisatorischen Grundnorm sind zum einen unwegsames Gelände und zum anderen Hochgebirge. Berlin hat zwar einen riesigen Schuldenberg, aber Argumente für diese Ausnahmeregelung sind „trotzdem“ nicht einmal im Ansatz erkennbar! Der neurotische Starrsinn Berlins bestand immer darin, den BBI als einzigen Flughafen der Welt nach Schließung von 3 Stadtflughäfen wieder in die Stadt zu bauen. Alle neu errichteten Flughäfen sind weit vor den Stadtgrenzen der Metropolen und Städte entstanden.
2. Im Handbuch zur Planung von Flughäfen ist normativ auf die „International Standards and Recommmended Practices Annex 14 to the Convention on International Civil Aviation, Aerodromes“ des Chicagoer Abkommens verwiesen, dem Deutschland 1956 nicht nur beigetreten ist (BGBL.1956 Teil II S. 411), sondern an allen Dokumenten mitgewirkt und ihnen zugestimmt hat.
Die oben genannte 2. Ausgabe des Teils 1 des Handbuchs zur Planung von Flughäfen ist die heute noch gültige Ausgabe. Teil 2 des Handbuchs mit dem Titel: „Umlandnutzung und Umweltüberwachung“ wurde mehrfach aktualisiert und enthält alle notwendigen Details zum Schutz der Anwohner und der Umwelt. Alle Anforderungen ergänzen aber nur die generelle Schutzvorschrift in dem o. g. Absatz 5.2.6 des Teils 1 und sind nur damit im Zusammenhang anzuwenden.
Hierbei ist in dem o. g. Absatz 5.2.6 nicht nur die Ausrichtung der neuen Start- und Landebahn nach der Hauptwindrichtung vorgeschrieben, sondern der Anwohnerschutz hat definitiv Vorrang vor kommerziellen Gesichtspunkten, die, wie Fluggastaufkommen und verkehrsgünstige Lage, nur als drittrangig eingestuft werden.
Nicht einmal die Drittrangigkeit der kommerziellen Gesichtspunkte wird durch die gezielten Regelverstöße gegen die Berliner und Brandenburger Bevölkerung im Umland des Flughafens kompensiert, weil die gezielte und rechtswidrig subventionierte Billigfliegerei als Kompensation der 10 jährigen BBI-Verschiebungsorgie der FBS und den Steuerzahlern sehr teuer zu stehen kommen wird. Denn wer billig fliegt, der baut teuer! Zumindest wird das auf den BBI in dramatischer Weise zutreffen (was in meinem Buch apodiktisch nachgewiesen wurde).
Wären die oben beschriebenen Regelwerke eingehalten worden, würde es keine neu erbaute Südbahn am Flughafen Schönefeld mit den gegenwärtig stark kritisierten und von den Regierungen bisher verschwiegenen international verbindlich geregelten Flugrouten geben (15 Grad Abknickung). Wäre der BBI an einem anderen Ort geplant und gebaut worden, wäre er bereits 10 Jahre in Betrieb und natürlich wie ursprünglich beabsichtigt längst privatisiert. Ein Problem mit den Flugrouten würde es mit dem damals als raumordnerisch geeigneten Standort Sperenberg nicht geben.
Der nunmehr nicht mehr privatisierbare und m.E. rechtswidrige BBI ist sogar für den Luftverkehrsstandort so schädlich (Verkehrsminister Ramsauer und Lufthansachef Mayrhuber), dass er die beiden bestehenden deutschen Drehkreuze schwächen würde. Oder eine ernst zunehmende Konkurrenz zu diesen, wenn er betriebswirtschaftlich rentabel wär
e (Die Betonung liegt auf „WÄRE“)! Aber dann wäre er schon längst privatisiert und gebaut. Weil diese Korrelation nicht zutrifft, wird er Dank politischer Schützenhilfe dauerhaft immense Verluste einfliegen.
Wenn Verkehrssenatorin Junge-Reyer jetzt meint, nun auf den Parallelbahnbetrieb verzichten zu wollen, um den ohnehin skandalösen BBI lärmschutzseitig für Berlin reparieren zu wollen, dann geht das nunmehr ganz einfach durch die schlichte Einhaltung der internationalen Normen: Wenn der BBI aus juristischer Sicht ein Ausbau des Flughafens Schönefeld ist und kein Neubau sein sollte, dann hat die jetzige Nordbahn Bestandsschutz. Die neu erbaute Südbahn ist nach dem international gültigen Regelwerk nach Anhang 14 nicht zertifizierungsfähig und könnte wohl nach dem Chicagoer Abkommen nicht in Betrieb genommen werden. Nicht nur das Problem der politisch brisanten Flugrouten wäre damit vom Tisch, man hätte z.B. auch gleich eine tolle Ausstellungsfläche für die ILA. Wenn die Südbahn nicht benutzt werden könnte, wäre dies außerdem gar nicht so schlimm, da der für den A 380 ausgelegte BBI ebenso wenig von diesem beflogen werden wird, wie jemals ein ICE in den unterirdischen ICE-Bahnhof einfährt (damalige Aussage von Bahnchef Mehdorn).
3. Abschließend sei noch darauf verwiesen, dass für die BRD inklusive Berlin und Brandenburg das Chicagoer Abkommen mit dem Airport Plannig Manual auch für den BBI m.E. bindend ist, weil die BRD Mitgliedstaat der EU ist und andererseits der Planfeststellungsbeschluss für den BBI im Jahre 2004 nach der VERORDNUNG (EG) NR. 1592/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES ergangen ist.
Die dort verankerten Vorgaben sind normative Mindestnormen zur Gewährleistung der Sicherheit der Zivilluftfahrt und den adäquaten Umweltschutzvorschriften! Der hier zitierte Punkt 5 bezieht sich in diesem Kontext auf das Chicagoer Abkommen!
1. VERORDNUNG (EG) NR. 1592/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 15. Juli 2002
zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer
Europäischen
Agentur für Flugsicherheit
(Text von Bedeutung für den EWR)
Amtsblatt Nr. L 240 vom 07/09/2002 S. 0001 – 0021
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen
Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 80
Absatz 2,
auf Vorschlag der Kommission (1),
nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (2),
nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,
gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags (3),
in Erwägung nachstehender Gründe:
(5) Das am 7. Dezember 1944 in Chicago unterzeichnete
Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt
(„Abkommen von Chicago“), dem alle Mitgliedstaaten
beigetreten sind, sieht bereits Mindestnormen zur
Gewährleistung der Sicherheit der Zivilluftfahrt und
entsprechende Umweltschutzvorschriften vor. Mit den
grundlegenden Anforderungen der Gemeinschaft und
den zu ihrer Durchführung erlassenen Vorschriften soll
sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten die sich
aus dem Abkommen von Chicago ergebenden
Verpflichtungen, einschließlich Verpflichtungen
gegenüber Drittländern, erfüllen“.
Diese hier nachlesbare Verordnung hat Anwendungsvorrang vor nationalen Gesetzen oder Entscheidungen und ist unter folgendem Link abrufbar:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2002:240:0001:0021:DE:PDF
Diese Verordnung kodifiziert also Mindestnormen zum Schutz der Anwohner vor einer neuen Start- und Landebahn. Damit verstößt das Vorhaben BBI unmittelbar gegen geltendes Recht, weil sich in der geplanten Einflugschneise 25 000 Wohnhäuser mit ca. 42 800 Einwohnern befinden und der engere Wirkbereich 75 300 Einwohner enthält (LEP FS vom 30. Mai 2006 S. 33). Weil die planfestgestellten Einflugschneisen des BBI infolge des neuen Flugroutenentwurfs der DFS nur noch Makulatur sein werden entstehen durch die neue Südbahn im Parallelbahnsystem völlig neue Betroffenheiten und werden die Rechte im unabhängigen Parallelbahnbetrieb ganz anderer Einwohner verletzt.
Diese Mindestnormen sind weder vor 2002 im Planfeststellungsantrag (in den Bänden M 3, M4 und M5) entsprechend ICAO, Chicagoer Abkommen noch im Planfeststellungsbeschluss 2004 entsprechend EU-Verordnung) berücksichtigt, obwohl die Verordnung gerade 2002 aus der Taufe gehoben wurde.
Die Politik wird wieder einmal bestenfalls über Sprecher verlautbaren lassen, nichts davon gewusst zu haben, wie z.B. der Dienstherr der Planfeststellungsbehörde Platzeck und wird den Überraschten spielen wie z.B. FBS-Aufsichtsratsvorsitzender Wowereit. Bestimmt wird auch wieder zum Besten gegeben, seinen Einfluss geltend zu machen, um die Internationalen Regelungen für den BBI außer Kraft zu setzen.
Aus meiner eigenen zurückliegenden beruflichen Erfahrung in der Landesentwicklungsplanung Brandenburgs und als Politikberater im Abgeordnetenhaus von Berlin weiß ich wie der Laden da läuft: Systematisch wurden alle kritischen Hinweise zum BBI geblockt und ignoriert. Wiederholungstäter haben einen Maulkorb bekommen, wurden gemobbt oder gefeuert. Deshalb sah dieses mit strenger Zensur inszenierte Hochglanzprojekt auch so toll aus. Und deshalb hatte die hiesige „Politikelite“ bei Spatenstichen, Bänder zerschneiden und Richtfesten auch so viel Spaß.
Fazit:
Der BBI soll nach dem herrschenden politischen Willen der Regierenden und Gesellschafter der FBS entgegen international Regelungen entsprechend der hier dargestellten Zusammenhänge in Betrieb gehen und bricht damit offensichtlich höherrangiges Recht, das im aktuellen ICAO-Regelwerk verankert ist und an welches die EU-Länder inklusive die BRD als ICAO-Mitglied durch EU-Verordnungen gebunden sind.
Da der BBI entsprechend der Auffassung und Auslegung der Planfeststellungsbehörde ein Ausbau sei, könnte demnach die neue Südbahn nicht in Betrieb gehen, weil die Flugzeuge über dicht besiedeltes Gebiet in Brandenburg und Berlin fliegen. Diese Politik ist nichts anderes als ein zynischer und menschenfeindlicher Anachronismus, der in Brandenburg und Berlin praktiziert wird. Die internationalen Reglungen sind aus meiner Sicht auch deshalb für den internationalen Luftverkehr verbindlich und geltendes Recht. Ausnahmeregelungen und Alternativen sind nicht kodifiziert bzw. treffen für den Standort Schönefeld nicht zu. Das „plötzlich“ und „unerwartet“ entstandene Problem der Flugrouten ist durch das hier offen gelegte Desaster verursacht worden. Flughäfen, die durch den Neubau einer das Stadtgebiet und Siedlungen belastenden Start- und Landebahn wesentlich geändert worden sind, müssen nach dem oben erläuterten Annex 14 zertifiziert werden, welches für die Südbahn nach dieser Lesart nicht möglich sein dürfte. Denn die ursprüngliche Nordbahn wurde nicht ausgebaut, sondern zurückgebaut und die jetzige Südbahn ist ein Neubau! Richtlinien und internationale Regelwerke werden nicht erlassen, damit sie ignoriert werden, wenn sie der Politik plötzlich nicht mehr passen. Die eigentliche Botschaft ist aber folgende:
Egal ob diese real existierenden Verordnungen einen (zwingend) verbindlichen Charakter haben oder nicht, wären sie berücksichtigt worden, hätte die Politik das Problem mit den Flugrouten heute nicht auf dem Tisch und es gäbe keinen berechtigten Protestflächenbrand, der immer mehr aufflammt. Genau das wollte aber die Politik durch das Verschweigen der tatsächlichen Flugrouten vermeiden, weil sie eben diese internationalen Regelungen ebenfalls verschwiegen und ignoriert hat. Es wird daher eingehend zu prüfen sein, wie m
it dieser politischen Arroganz und fachlichen Ignoranz gegenüber internationaler Richtlinien, Verordnungen, Regelwerke etc. juristisch umzugehen sein wird.
P.S.: Ich danke an dieser Stelle D.S. für die inhaltliche Unterstützung!