Immer wieder gibt es in jüngster Zeit auf den Buchlesungen gezielte Insiderfragen anwesender Institutionen (die hier noch nicht genannt werden sollen) und finden nachgeordnete Gespräche zum BOS und Konsensbeschluss statt. Deshalb hier die Anlage 2 meines Buches, welches sich, wenn auch sehr gekürzt, dieser Thematik widmet.
Anlage 2
Das Chaos zwischen Konsens und Nonsens: der Konsensbeschluss
Roger’s Regel
„Die Genehmigung für ein Vorhaben wird nur gewährt, wenn keiner der Bevollmächtigten dafür verantwortlich gemacht werden kann, wenn es scheitert, sondern nur wenn alle Bevollmächtigten die Anerkennung für sich in Anspruch nehmen können, wenn es gelingt“
Vielleicht begann alles schon mit der kriminellen Liquidation der INTERFLUG im Jahr 1990, so bezeichnet Klaus Breiler die Abwicklung der INTERFLUG in seinem Buch „Das große Buch der INTER-FLUG“, welches 2007 erschien.
Zwar hatte die INTERFLUG auch Ausbaupläne für den ehema- ligen DDR-Staatsflughafen Schönefeld in der Schublade, aber wie kam dieser Anachronismus, einen Flughafen nach dem stringenten Planungsrecht der BRD mit diesen Auswirkungen in bzw. an die Stadt zu bauen überhaupt zustande? Wurde das größte ostdeutsche Infrastruk- turprojekt etwa in Schilda geplant?
Mit der Entscheidung für den Standort Schönefeld war eindeutig klar, dass der BBI infolge des zu erwartenden Nachtflugverbots niemals optimal wirtschaftlich arbeiten kann. Nicht umsonst baut kein Land dieser Welt einen Großflughafen in der heutigen Zeit so dicht an bzw. in die Stadt. Warum auch, zumal ein Flughafen dieser Größenordnung Platz zum ungestörten Wachstum braucht, den das Land Brandenburg für weitaus günstigere Standorte im Überfluss hätte! Da den Konsens- beschlussunterzeichnern von 1996 dieser Zusammenhang klar war oder ihnen dieser Zusammenhang zumindest erklärt wurde, muss wieder hin- terfragt werden, wie diese wirtschaftsfeindliche Entscheidung rechtlich einzustufen ist: Ist es ein vorsätzlicher Akt der Willkür, der als Sabotage und Veruntreuung von Steuergeld charakterisierbar ist? Das politische Muster und die psychologische Mentalität der Konsensbeschlussunter- zeichner erinnern uns unwillkürlich an den Berliner Bankenskandal.
Aber noch eine zweite, noch perfidere Variante ist möglich: Speku- lierten die Gesellschafter der BBF etwa eher darauf, das mit Sicherheit zu erwartende Nachflugverbot mit allen recht- und unrechtmäßigen Mitteln zu umgehen, auszuhebeln, aufzuweichen oder auszuhöhlen?
Aus all dem Dilemma kann wiederum nur geschlussfolgert werden, dass es seit dem Konsensbeschluss in 1996 nicht mit rechten Dingen zugeht und im eigentlichen Sinne keine Planung mehr für den BBI in einem Kontext stattfindet, das Mögliche und Machbare mit den erfor- derlichen legitimen Mitteln zu gestalten, sondern das Unmögliche und nicht Erforderliche mit drakonischen Instrumenten zu erzielen. Daher wurde auch gebetsmühlenartig durch Politik und Wirtschaft immer wieder wörtlich zelebriert: „Der BBI kommt, weil er kommen muss.“
Nun hat die Brandenburgische Regierung alles andere als politische Leuchten hervorgebracht, denn nicht wenige Minister, von Wolf bis Zimmermann, also vom potentiellen Auftragsmörder seiner Frau bis zum Subventionsbetrüger, waren in kriminelle Machenschaften ver- strickt. Aber immerhin haben sie die Leuchttürme ihrer glücklosen Politik vom Lausitzring bis zum Cargolifter geschickt inszeniert, um so noch wenigstens etwas vorweisen zu können. Zwar sind diese teuren Leuchttürme im märkischen Sand längst zerbröselt oder werden wie Tropical Island künstlich durch Subventionen am Leben erhalten, aber das prominenteste Subventionsbeispiel ist der BBI!
Seit dem Konsensbeschluss 1996 ist die Entwicklung des BBI durch ein systematisches Planungsversagen charakterisiert bzw. die BBI-Pla- nung ist lediglich als reagierendes Anpassungsmanagement für den völ- lig ungeeigneten Standort definierbar. Der Konsensbeschluss ist nicht nur selbst eine fehlerhafte Grundlage für den BBI, sondern er beruht selbst auf fatalen Fehlern, da er einerseits die wertsteigernde Einbezie- hung der fehlgekauften Baufeld-Ost-Flächen forderte. Andererseits war ein weiteres prioritäres Element des Konsensbeschlusses die Pri- vatisierung der BBF. Die Privatisierung der BBF scheiterte letztendlich wiederum durch den Zwang zur wertsteigernden Implementierung der fehlgekauften Baufeld-Ost-Flächen in das Flughafenkonzept, obwohl immer und allen klar war, dass der BBI am Standort Schönefeld durch die planungsrechtliche Versagung des Nachtflugbetriebes ein „Risiko- flughafen“ wird! Eine Renditegarantie von 15 % auf das eingesetzte pri- vate Kapital war erforderlich, bevor die BBF hätte privatisiert werden können, was für die Öffentliche Hand nicht akzeptabel war. „Nicht besonders förderlich“ für die Privatisierung war auch die Verschul- dung der BBF, die de facto wertlos war. Auch die Finanzierung eines unrentablen BBI-Betriebes durch eine Flughafengebühr war ein Risi- ko für das Gesamtprojekt und politisch nicht gewollt. Schon damals galt jedoch: Je mehr sich dieses Projekt verzögert und je mehr es vom Fremdkapital abhängig ist, desto höher das Projektrisiko. Nicht zuletzt auch deshalb, weil sich schon damals die Märkte aufzuteilen begannen und BBI zunehmend mit der Situation konfrontiert wurde, kein Dreh- kreuz werden zu können. Unabhängig von der damals schon hohen Wahrscheinlichkeit, keine Nachtfluggenehmigung an diesem Standort zu bekommen, wurde immer klarer, dass der BBI nicht mehr als die Funktion eines regionalen Zubringerflughafens ausfüllen konnte, was bedeutete, dass sich Privatinvestitionen so nicht mehr refinanzieren konnten. Vor diesem Hintergrund zeichnete sich immer mehr ab, dass mit dem BBI ein Zubringerflughafen für einige Milliarden Euro ent- steht, ohne dass dadurch der Flughafenstandort Berlin/Brandenburg aufgewertet wird. Im Gegenteil, denn ohne Nachtfluggenehmigung sind internationale Flughäfen nicht konkurrenzfähig und damit erst recht nicht privatisierbar.
Der Konsensbeschluss war letztendlich eine politisch willkürliche Entscheidung, der
• die Privatisierung der verschuldeten BBF ausschloss,
• die Planung des BBI auf eine Anpassungsplanung an einem suboptimalen Standort reduzierte
• und die Entwicklung des BBI weiter verzögerte, was gerade bei
solchen Projekten zu irreparablen Entwicklungsverlusten führt.
Während der dysfunktionale Konsensbeschluss sich ausschließende Ziele beinhaltet, stellt sich die Frage, wie diese Baufeld-Ost-Fehlkäu- fe überhaupt entstanden sind, die die LEG-Brandenburg im Auftrag der damaligen BBF vorgenommen hat? Wer hat also den Ankauf die- ser nicht erforderlichen Baufeld-Ost-Flächen angeordnet, denn es gab noch gar keine genehmigte Planung für den Flughafenbau- bzw. -aus- bau? Der Aufsichtsrat oder die Gesellschafter der BBF? Und vor allem warum?
Im Aufsichtsrat der BBF saß damals Finanzminister Kühbacher, der dort das Land Brandenburg als Gesellschafter vertrat. Zugleich war dem Finanzminister als Finanzchefkontrolleur auch die LEG unter- stellt. Nach einem Focusartikel vom 22. Mai 1995 schaltete Kühbacher die LEG als Maklerin zwischen den Banken und den Kreditnehmer BBF ein, während sich die BBF nicht nur durch die Kredite für die sinnlosen Flächenkäufe verschuldete, sondern auch für die an die LEG zu zahlenden Provisionen. Die Gewinner waren in jedem Fall die Geld- häuser, besonders die WestLB, die nach der Wende auch einen Leihbe- amten und Aufbauhelfer nach Brandenburg entsandte und der sie dort „kommissarisch zur Zentralbank Brandenburgs und zur 50-Prozent- Teilhaberin der landeseigenen Investitionsbank ILB“ machte: Klaus- Dieter Kühbacher! Ein Schelm, der Böses dabei denkt…
Abgesehen von den gigantischen Kosten dieser willkürlichen Flä- chenfehlkäufe, die man durchaus auch als „Operation Willkür“ be- zeichnen könnte, war diese Entscheidung von dramatischer Tragweite für den BBI:
Das Chaos zwischen Konsens und Nonsens war am Standort Schöne- feld spätestens mit dem Konsensbeschluss geboren! Dieser vorher wie- derum durch den spekulativen oder irrationalen Baufeld-Ost-Flächen- Kauf! Eine chaotische Einzelentscheidung bedingte die nächste cha- otische Entscheidung auf einer höheren Hierarchieebene. Und dann wiederum die nächste in einer Kette von Abhängigkeiten, in einem Netz irrationaler Strukturen: Am Ende taucht ein Muster auf: Chaos!
Hätte man sich an die Worte von Franz von Assisi gehalten, wäre es relativ einfach gewesen, wenn man nicht am falschen Ende begonnen hätte: „Beginne damit, das Nötige zu tun. Dann tue das Mögliche, und plötzlich tust du das Unmögliche.“
Nach diesem Credo hätte es spätestens im Jahr 2000 einen leistungs- starken Flughafen mit Lufthansadrehkreuz in Sperenberg gegeben. Weil jedoch der Bau des BBI dadurch auf die lange Bank geschoben wurde, sind die Gewinner dieses Flops auf sehr lange Sicht und in jeder Hinsicht nur (?) – richtig – die Banken!