Standortgegner wehrt euch gegen die Parteibuchwillkür deutscher Gerichte!
Eine sich Europolis nennende Klägergruppe von 55 Unternehmern und Bürgern bringen um den renommierten Staats-, Verfassungs- und Wirtschaftsrechtler sowie Finanzexperten Prof. Markus C. Kerber die Verfassungsrichter des Bundesverfassungsgerichts vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
„In dieser rechtlichen Auseinandersetzung geht es um die rechtsstaatlich-demokratischen Grundlagen des deutschen Gemeinwesens, nicht nur um den Euro“, sagt Kerber im Gespräch mit “Welt Online“. Er rufe den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an, weil sich auf nationaler und europäischer Ebene eine „Erosion des Rechts“ vollziehe. Fundamente der Europäischen Union als Rechtsgemeinschaft würden nachhaltig geschädigt und die in der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgesehen Rechte verletzt, darunter das Recht auf ein faires Verfahren und das Recht auf Schutz des Eigentums.“
Hier der Link zu dem unbedingt zu lesenden Artikel!
Wenn nach Prof. Kerber die Bundesregierung das Eigentum der Bürger gefährde und eine Erosion des Rechts stattfinde, dann trifft das natürlich auch für die vom BBI betroffenen Menschen in mehrfacher Hinsicht zu: nur, dass es hier nicht nur um das Eigentum geht, sondern besonders um die grundgesetzwidrige Gefährdung der Gesundheit der vom BER betroffenen Bürger. Und nicht nur, dass dieses grundgesetzwidrige Projekt durch die Bundesregierung durchgepeitscht wurde, sondern vor allem durch die perfide Täuschung der Bürger durch die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg.
Seit der von Frau Dr. Ludwig (CDU) sehr dankenswerterweise organisierten Anhörung der Bürgerinitiativen am 22.08.2011 in Rangsdorf, die überwiegend durch die Flugroutentäuschung entstanden sind, ist klar geworden, dass es sich nun nicht mehr um konkurrierende Flugroutenproteste nach dem Sankt Floriansprinzip handelt, sondern eine geschlossene Front gegen den BER-Standort und dessen BBI-Kartell entstanden ist. Es kann natürlich sein, dass das Politbüro des BER dies noch nicht geschnallt hat und die auch darauf setzen, dass sie ihre sittenwidrigen 100 Nachtflüge vom Bundesverwaltungsgericht bekommen werden, obwohl deren eiskalten Planer genau wissen, dass tausende Kinder und Erwachsende durch den landesplanerisch verfügten Nachtflugterror erkranken werden.
In Erwartung der grundgesetzwidrigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (und was können die Bürger vom BER-Politbüro auch noch anderes erwarten) sollte man ebenso die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes in Erwartung ihres Parteibuchurteils für Platzeck und Wowereit vor den Europäischen Gerichtshof wegen Verletzung der Menschenrechte bringen, wie es Prof. Kerber tut (Wenn das nicht hilft, muss zu anderen Mitteln gegriffen werden, über die ich aber hier noch nicht berichten will).
Prof. Kerber ist der Verfasser des Vorwortes meines Buches „BBI – ein neuer Berliner Bankenskandal“. Hier das Vorwort:
„Eine öffentliche Diskussion über das Ob des neuen Flughafens Berlin- Brandenburg-International (BBI) ist stets tabuisiert worden. Stattdessen haben sich die Vertreter der Parteien – sowohl in Berlin als auch in Brandenburg – stets über Standorte und Modalitäten gestritten. Herausgekommen ist eine langwierige, mit vielen Fehlern behaftete Planung, die zum Gegenstand verwaltungsrechtlicher Prozesse ge- worden ist. Auch die Frage, ob ein Kapazitätsausbau in dem bei BBI vorgesehenen Maß noch im Hinblick auf die bestehenden Flughafenkapazitäten und ihre Ausbaubarkeit wirtschaftlich ist, wurde von den zuständigen Instanzen der Berliner Politik (Rechnungshof des Landes Berlin) nicht thematisiert.
Der Unterzeichner hat zu dieser Thematik selbst ein Diskussionspapier (1) der Technischen Universität Berlin vorgelegt, das indessen zwar freundliche Aufmerksamkeit durch den ehemaligen Bundespräsidenten von Weizsäcker, allerdings Desinteresse von Seiten des Präsidenten des Rechnungshofs, Herrn Dr. J. Harms, erfuhr.
Das nachstehende Werk von Frank Welskop, der die Genese und den Werdegang des Projektes BBI aus der Perspektive des politischen Beobachters genau kennt, versucht, Licht in das Dunkel der BBI-Planung zu bringen.
Das Werk, geschrieben mit großer Inbrunst für das öffentliche Interesse und mit zahlreichen faktischen Beobachtungen ausgestattet, ist das leidenschaftliche Engagement eines Mannes, der an der Rationalität demokratischer Prozesse, so wie sie in Berlin gehandhabt worden sind – wenn nicht zerbrochen – so fast verzweifelt ist. Seine Beobachtungen müssen sich nun der Diskussion stellen. Daran ist besonders positiv, dass das Werk für sich genommen, unabhängig davon, ob alle Details verifiziert werden können, eine Diskussion auslösen wird. Möge, wenn auch spät, das Opus von Frank Welskop jenen Funken schlagen, der in der Diskussion um das Projekt BBI so schmerzlich vermisst wird. Denn die zuständigen Instanzen der Berliner Politik haben es nicht nur versäumt, die Kosten des Projektes mit den Kosten eines vergleichsweise preiswerten Ausbaus bestehender Kapazitäten zu vergleichen. Vielmehr haben sie nicht einmal dafür Sorge getragen, zu evaluieren, wie groß die Kosten der Stilllegung von Schönefeld-Nord, Tegel und Tempelhof sein werden.
Ist die Demokratie besonders auf Länderebene unfähig, dem haushaltrechtlichen Prinzip der Wirtschaftlichkeit zur Geltung zu verschaffen?
Nach der Lektüre von Frank Welskops interessanten Buch wird der Leser jedenfalls den Kopf schütteln.
Dennoch sollte das Engagement des Autors als ein Aufruf verstan-den werden, mehr Demokratie zu wagen, gerade in den Bereichen, wo das Infrastrukturengagement der öffentlichen Hand wahrscheinlich auch auf Dauer ohne Alternative bleibt.
Prof. Dr. Markus C. Kerber
1 TU-Berlin Diskussionspapier Nr. 04/2007, Anmerkungen zur Berliner Flugha- fenstruktur aus finanzwissenschaftlicher Sicht