Dieser etwas durch die Redaktion gekürzte Text erschien in der jüngsten Ausgabe der Zeitung der GRÜNEN LIGA Berlin und ist auch unter folgendem Link abrufbar und auf Seite 10 nachlesbar.
Es ist dabei völlig klar, dass die komprimierende Darstellung von über 20 Jahren BBI- Planung in einer olympischen 4-Jahressequenz in einem kurzen Artikel mit ca. 8.000 Zeichen schon eine sportive Herausforderung ist. Und auch eine Abstraktion. Aber durch diese Explikation erkennt man schnell und auf einem Blick was und wie seit 1990 passiert ist und wie sich das ganze Projekt irrational aufgebläht hat! Die Folgen dieser Irrationalität werden uns alle noch lange beschäftigen.
http://www.grueneliga-berlin.de/wp-content/plugins/downloads-manager/upload/2011_04_raberalf.pdf
Berlin-Brandenburg irrational
Die nicht zufälligen Skandale rund um das Flughafenprojekt BBI in Schönefeld
Fehlstart oder Bruchlandung des Flughafens Berlin-Brandenburg-International (BBI)? Und? Oder wird der BBI zur Erfolgsstory, der sich so nicht nennen darf, weil bereits ein indischer Flughafen diese Abkürzung führt? Es ist ein mit vielen angekündigten Eröffnungsterminen und Skandalen gespickter Weg für den künftigen Willy-Brandt-International (WBI) bis ein Jahr vor dessen angekündigter Eröffnung im Juni 2012. Nicht nur voller Skandale ist der Flughafen WBI, sondern diese Black-Box-Irrational ist zugleich eine unglaublich trickreiche Mogelpackung, die der Berliner und Brandenburger Bevölkerung, den Steuerzahlern, Mietern und Wohnungseigentümern sehr teuer zu stehen kommen wird.
Bis 1994 – Jahr des Raumordnungsverfahrens
Wahrscheinlich begann alles mit dem Baufeld-Ost-Skandal (BOS). Der Ankauf falscher Flächen für eine Flughafenerweiterung im Jahr 1992 belastete die Vorgängergesellschaft der Flughafen Berlin Schönefeld GmbH (FBS), die Berlin Brandenburg Flughafenholding (BBF), extrem und dauerhaft. Aber hier musste bereits der kritische Beobachter aufhorchen: Wie kann denn wirklich jemand so blöd sein, „aus Versehen“ falsche Flughafenflächen in einer Größe von 118 Hektar zu erwerben, die die Landesentwicklungsgesellschaft Brandenburg im Auftrag der BBF kaufte. Wenn dieser irrationale Flächenankauf kein Kalkül war, muss konstatiert werden, dass uns (schon) damals eine völlig unfähige Regierung regierte beziehungsweise eine absolut inkompetente staatliche BBF agierte. Im Jahr 2004 wurde das BBI-Raumordnungsverfahren beendet, in dessen Ergebnis Schönefeld als schlechtester Standort abschnitt.
Bis 1998 – Jahr der Flugroutendivergenz-Regel
Der Konsensbeschluss der Landesregierungen von Berlin und Brandenburg sowie der Bundesregierung von 1996, wonach entgegen der Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens der Standort Schönefeld für den BBI unter verwertungsorientierter Einbeziehung der Baufeldostflächen politisch festgelegt wurde, war die endgültige Programmierung des BBI-Skandals: Denn fachlich war der BBI als Drehkreuz/Frachthub an diesem stadtnahen/intraurbanen Standort absolut nicht begründbar: nur politisch und damit willkürlich!
Im Jahr 1997 scheiterte der erste Privatisierungsversuch der Flughafenholding BBF wegen wiederholter Unfähigkeit. Die BBF sollte durch die Privatisierung entschuldet werden. Nur man fand keinen Dummen, der die Schulden in Höhe von 500 Millionen DM übernehmen wollte.
Ab 1998 wurde die von der Deutschen Flugsicherung (DFS) bekannt gemachte zwingende Flugroutendivergenz-Regel (beziehungsweise später deren Verordnung) zu den um 15 Grad abknickenden Flugrouten bei einem unabhängigen Parallelbahnbetrieb bis 2010 (sogar im Planfeststellungsbeschluss) verheimlicht.
Bis 2002 – Beginn der Billigflug-Subventionen
Im Jahr 2002 wurde die BBF wegen des Baufeld-Ost-Skandals mit sehr viel Steuergeld durch ihre Gesellschafter entschuldet (2002 betrug der Konzernbilanzverlust noch 356 Millionen Euro und 2003 dann „nur noch“ 53 Millionen Euro).
Im selben Jahr wurde auch noch auf Kosten der Bürger mit der rechtswidrigen Subventionierung der Billigflieger (Low Cost Carrier) begonnen, um den Schein eines boomenden Luftverkehrs in Schönefeld zu erwecken. Klaus Wowereit machte den Flughafen BBI zu seiner „BOS(S)“-Sache.
Bis 2006 – Jahr des BBI-Baubeginns
Im Jahr 2003 scheiterte auch noch der zweite Privatisierungsversuch der Flughafengesellschaft. Das heißt, die Privatwirtschaft lehnte Bau und Betrieb des BBI am Standort Schönefeld durch dessen fehlende Wirtschaftlichkeit dankend ab, nicht zuletzt wegen des zu erwartenden Nachtflugverbotes. Im Jahr 2004 wurde der Planfeststellungsbeschluss durch die landeseigene Planfeststellungsbehörde für den Staatsflughafen mit einem de facto durchgängigen Nachtflug erlassen (117 Nachtflüge), gegen das im Jahr 2006 vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt wurde. Im vom Bundesverwaltungsgericht geforderten ergänzenden Planfeststellungsbeschluss wurde durch die staatliche Planfeststellungsbehörde für den Staatsflughafen das weitgehende Nachtflugverbot mit „nur noch“ 103 Nachtflügen sehr weitgehend ignoriert. Die Klage gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss zum Nachtflug ist vor dem Bundesverwaltungsgericht immer noch anhängig.
Auch wurden im Planfeststellungsbeschluss und vor dem Bundesverwaltungsgericht die Konsequenzen der Flugrouten-Divergenz-Regel beziehungsweise deren Verordnung weiter verheimlicht. Ebenso wurde aus taktischen Gründen der Täuschung in diesem Umfeld und im Planfeststellungsbeschluss beziehungsweise -verfahren nicht mehr ein Drehkreuz unterstellt beziehungsweise es war auch plötzlich nicht mehr von einem Großflughafen, sondern von einem „Ausbau“ von Schönefeld die Rede. Im Jahr 2006 erfolgte kurz vor der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht eine trickreiche rückwirkende Änderung des Landesentwicklungsplans Flughafenstandortentwicklung (LEP FS), um das Scheitern des BBI vor dem Bundesverwaltungsgericht zu verhindern.
Bis 2010 – Jahr der Bekanntgabe der Flugrouten
Die im Jahr 2002 begonnene rechtswidrige Subventionierung der Billigairlines verlief sehr „erfolg“- und folgenreich, da in deren Resultat der Umsatz pro Passagier bis heute dauerhaft sinkt und 2010 mit 11,34 Euro weit unter dem bundesdeutschen Durchschnitt in Höhe von etwa 26 Euro lag. Durch das Anwachsen der Billigairlines auf circa 70 Prozent stieg unter anderem ebenso der Anteil des Kurzstreckenflugverkehrs auf über 50 Prozent. Im Jahr 2009 wurden zur BBI-Finanzierung Kredite in Höhe von 2,4 Milliarden Euro aufgenommen.
Im Dezember 2010 wurde der ersten Flugroutenentwurf der DFS vorgestellt, der auf der bis dorthin verheimlichten Flugrouten-Divergenz-Regel basiert, was zur hellen Empörung der plötzlich betroffenen Bürger und zur Gründung von etwa 30 Bürgerinitiativen in Berlin und Brandenburg führte. Bis 2010 ist hin und wieder davon die Rede, dass sich Air Berlin auf dem BBI stärker engagieren wolle und ein kleines Drehkreuz aufbauen möchte.
Ab 2011: Klagen gegen Planfeststellungsbeschluss
Plötzlich wird im Februar publik, dass die Flughafengesellschaft FBS ein riesiges Drehkreuz mit 50 Prozent Umsteigern plant, was im Gegensatz zum Landesentwicklungsprogramm steht, wonach dort nur fünf bis zehn Prozent Umsteiger für den BBI festgeschrieben werden. Das wird mit der räumlichen Nähe des BBI zu Berlin durch das „Hauptaufkommensgebiet Berlin“ begründet.
Ebenso wird bezüglich der subventionierten Kurzstreckenfliegerei gegen die Landesentwicklungspläne LEP FS und LEPro verstoßen, weil diese festlegen, dass Kurzstreckenflüge im erheblichen Maße auf die Schiene verlagert werden sollen. Durch diese zusätzlichen Flugbewe
gungen der Umsteiger eines Drehkreuzes und der Kurzstreckenfliegerei müssten jedoch über 50 Millionen Passagiere pro Jahr abgefertigt werden. Es würde ein riesiger Fluglärmteppich entstehen, falls diese Planungen Wirklichkeit werden.
Außerdem würde mit einem derartigen Drehkreuz gegen den Planfeststellungsbeschluss verstoßen, weil in diesem maximal 360.000 Flugbewegungen genehmigt wurden.
Fazit
Erst wurde mit Tricks und Täuschungen der Planfeststellungsbeschluss erschlichen, danach wird dieser mit weiteren Tricks und Täuschungen ausgehöhlt. Wenn der Rechtsstaat hierbei zuschaut wird dieser zur reinen Willkür und er existiert nicht mehr. Die Täuschung und Manipulation hat System und die Skandale sind ebenso kein Zufall wie der Schuldenberg Berlins.
Hinzu kommt die Verheimlichung der Flugrouten, wodurch die Zahl der Fluglärmbetroffenen erheblich heruntermanipuliert wurde. Jedoch ist inzwischen von über 600.000 „Lärmopfern“ die Rede, die unter einem Lärmteppich im Ausmaß von 60 mal 60 Kilometern zu leiden hätten. Allerdings noch ohne Berücksichtigung der geplanten zusätzlichen 50-Prozent-Umsteiger eines Drehkreuzes!
Insgesamt ist dieser Skandal rund um den Flughafen BBI vor dem Hintergrund des dramatischen Klimawandels und dem bevorstehenden Versiegen der Erdölquellen ohnehin antiquiert. Deshalb muss die Forderung lauten: BBI-Baustopp sofort!
Dr. Frank Welskop
www.frank-welskop.de
www.bvbb-ev.de