Der „Sperenberger“ hatte am 01.03.2011 völlig zu recht auf folgende scheinbare Kontradiktion verwiesen: Ich zitiere:
„Irgendwie kann ich den Argumenten hier auch nicht mehr folgen.(er meint auf der BVBB-Seite auch nicht mehr F.W.)
Über mehrere Beiträge hinweg wurde ja “nachgewiesen”, daß es gar keine Kunden für den BBI gibt und keine Fluggesellschaft hier ihr Drehkreuz errichten wird. Dies sollte ja wohl auch der Grund sein, warum er nicht rentabel betrieben werden könne. Warum dann plötzlich dieser Sinneswandel und diese horrenden Zahlen? Wenn die Zahlen stimmen sollten, kann man dann davon ausgehen, dass der BBI doch rentabel wird?“
Der Widerspruch liegt nicht bei mir, sondern in den politischen Metamorphosen des BBI zwischen den Sphären von spekulativer Politik, Ökonomie des Luftverkehrsmarktes und dem deutschen Verwaltungsrecht/Planfeststellungsrecht.
Hierzu 3 Skizzen, die zunächst 5 kurze Ableitungen zulassen!
1. Die spekulativen Thesen der damaligen Metropolenpolitik
Anfang der 90ziger Jahre wurde seitens der Politik und Luftverkehrslobby hyperoptimistisch spekuliert, dass ein Großflughafen mit einem Fracht- und Passagierdrehkreuz von 60 Mio. Passagieren bereits 2000 eröffnet werden muss, in Betrieb gehen soll und wird. Der damalige Lufthansachef Ruhnau wollte damals das 2. deutsche Drehkreuz bei Berlin in Sperenberg etablieren und das Aufstreben Berlins zur Weltmetropole stand ja angeblich kurz bevor. Weder aus Sperenberg wurde etwas noch aus diesen metropolitanen Träumereien Berlins. Geblieben ist eine verarmte, wirtschaftlich schwache Hauptstadtregion, die neben den Transferzahlungen der Geberländer besonders vom gegenwärtigen Touristenboom abhängig geworden ist und trotzdem nicht von ihrem Schuldenberg herunterkommt.
2. Antithese der planungsrechtlich agierenden „Politikelite“
Weil der BBI noch nicht 2000 eröffnet worden war und dessen Eröffnung ständig verschoben wurde, rechnete man für das Planfeststellungsverfahren alles emsig kleiner und machte den Standort Schönefeld so für die Rechtsprechung salonfähig, nachdem Sperenberg politisch ausgeklammert wurde. Also wurde aus planungsrechtlichen Gründen alles zurück geschraubt, weil man sehr deutlich sah, dass man sonst den Planfeststellungsbeschluss spätestens vom Bundesverwaltungsgericht um die Ohren gehauen bekommen hätte: Es war also ganz bewusst keine Rede mehr von einem Großflughafen, sondern die politische Sprachregelung schrieb einen „harmlosen“ Ausbau von Schönefeld vor, natürlich ohne Drehkreuz mehr. Hauptaufkommensgebiet wurde für diesen Zweck plötzlich zu 80 % Berlin, die Kurzstreckenfliegerei sollte im erheblichen Maße auf die Schiene gehen und Umsteiger sollte es max. 10 % geben (ich verweise hierbei auf 2 meiner Blogtexte zu den landesplanerischen Grundlagen LEP FS und LEPro des Planfeststellungsbeschlusses). Damit ist die Hauptbegründung für den BBI für das Bundesverwaltungsgericht aufgeschrieben worden, dass der BBI am Standort Schönefeld weitaus weniger Menschen verlärmt als das bisherige Flughafensystem.
Ach so, beinahe vergessen: Dem Bürger und dem Bundesverwaltungsgericht wurden dauerhaft die divergierenden Flugrouten verheimlicht. Perfekte Choreographie im so genannten Rechtsstaat, den man frei nach seinen Zielen umgestalten kann, wie man im Folgenden erkennen kann.
3 Politische Synthese mit der Täuschungs- und Manipulationschoreographie
Plötzlich werden im Dezember 2010 die bisher verheimlichten, tatsächlichen Flugrouten im unabhängigen Parallelbahnbetrieb bekannt, die zu einem enormen Protest führ(t)en. Diese Flugrouten sind in Wirklichkeit breite Korridore und es entsteht durch diesen sehr stadtnahen, intraurbanen Standort ein riesiger Fluglärmteppich über dicht besiedeltem Gebiet. Durch die kürzliche Planungsoffenbarung der FBS soll plötzlich auch noch ein gigantisches Drehkreuz mit einer Verzehnfachung der Umsteiger (50 % der Passagiere) aus dem Boden gestampft werden. Nebenbei jagt der Kurzstreckenflugverkehr der Bahn durch seine Subventionierung im erheblich Maße weiterhin Kunden ab und es werden plötzlich weitaus mehr Menschen verlärmt als vorher, während FBS-Chef Schwarz plötzlich eingeschnappt ist, wenn er an diesem ungeeigneten Standort nachts nicht durchgängig fliegen darf. Alles perfekt inszeniert!
Der planfestgestellte „Ausbauflughafen“ mit einem LCC-Anteil (Low Cost Carrier) von ca. 70 % ist natürlich ein wirtschaftliches Desaster. Selbst der auf Billigfliegerei spezialisierte Billigflughafen Hahn fliegt seit seiner Eröffnung nur Verluste im zweistelligen Millionenbereich ein. Den gibt es ja nur deshalb, weil Fraport seine unrentablen LCC-Slotfresser loswerden wollte. Erst recht wird diese Situation auf dem für die LCC viel zu teuren BBI eintreten, ganz zu schweigen von der Schuldentilgung für die horrenden BBI-Kredite. Das hat FBS-Chef Schwarz natürlich im Unterschied zur Politik begriffen. Deshalb habe ich die Schwarzsche Bewegung mit den heuschreckenartigen Umsteigerschwärmen mitgemacht, um auf diese Idiotie des rechtswidrigen BBI zu verweisen, der dann natürlich nach Möglichkeit auch rundum nachts beflogen werden soll. Ich musste also dieses Szenario mitrechnen, weil Herr Schwarz der Chef der FBS ist und dessen Chef ist der Wowereit und die FBS gehört mit ihren ca. 70 %igen Billigfliegeranteil zu 74 % mehrheitlich Berlin und Brandenburg. Aus den folgenden kurzen 5 Ableitungen kann man sich nun schnell erschließen, dass der BBI im deutschen Rechtsstaat die Quadratur des Kreises ist. Oder umgekehrt:
- Wenn wir noch in einem Rechtsstaat leben sollten, würden die Tricksereien und Manipulationen unserer Regierenden gegenüber dem Rechtssystem natürlich nicht durchgehen. Die Konsequenz wäre Baustopp sofort und ein neues Planfeststellungsverfahren für den BBI inklusive neue Standortsuche. Falls überhaupt.
- Wenn wir allerdings nur noch einen rudimentären Rechtsstaat haben sollten, dann wäre der BBI mit 360.000 Flugbewegungen entsprechend des Planfeststellungsbeschlusses festgeschrieben und davon gäbe es ca. 10 % Umsteiger entsprechend LEP FS und LEPro und ein weitgehendes Nachtflugverbot. Damit würde der BBI aber auch nicht rentabel, wirtschaftlich arbeiten, wie ich es immer auf meinem Blog oder Buch nachgewiesen habe, weil er nach wie vor diesen viel zu großen Anteil von ca. 70 % Billigfliegern und über 50 % Kurzstreckenflüge hätte. Damit kann man diese sehr teure Investition keinesfalls refinanzieren. Wer etwas anderes behauptet hat davon keine Ahnung oder weiß, dass er etwas Falsches behauptet. Wenn die Billigflieger vom BBI verdrängt werden oder abwandern, wird Fliegen ohnehin teurer und die zahlungsfähige Nachfrage dürfte sinken. Im Übrigen sind diese 360.000 Flugbewegungen ohne unabhängigen Parallelbahnbetrieb gar nicht umsetzbar, der auf der verheimlichten ICAO-Regel basiert. Der BBI wäre wirtschaftlich nicht zu betreiben, würde in diesem Kontext in jedem Fall dauerhaft Verluste einfliegen und würde auch seinen Schuldendienst nicht leisten können. Mit rechtswidrigen Beihilfen wäre er im laufenden Betrieb ebenfalls nicht subventionierbar. Dagegen braucht nur ein Flughafen zu klagen, der sich diskriminiert fühlt, weil ihm der „expandierende“ BBI Kunden abjagt. Deshalb hat das BBI-Projekt auch keinen sonst üblichen Businessplan bzw. er darf auf keinen Fall das Licht der Öffentlichkeit erblicken. Wer zu ihm Zugang hat kann den Link dazu in meinem Blog stellen. Kennt ihn jemand?
- Nehmen wir die Drehkreuz- und Umsteigerpläne der FBS ernst, dann muss ganz nüchtern folgendes konstatiert werden: Angenommen es gäbe tatsächlich 50 % Umsteiger bei den planungsrechtlich fixierten 360.000 Flugbewegungen, dann hätten wir bei ca. 30 Mio. Pax. ca. 15 Mio. Umsteiger. Dann müsste das Fliegen für die Berliner kontingentiert werden, weil bereits heute ca. 20 Mio. Pax. d
urch das Hauptaufkommengebiet Berlin und durch das Einzugsgebiet des gegenwärtigen polaren Flughafensystems generiert werden. Weil der BBI per Landesplanung als Solitärflughafen ein künstliches Monopol erhalten hat, müssten die hiesigen Passagiere andere Flughäfen in anderen Bundesländern nutzen (um dann paradoxerweise vielleicht in Berlin auf dem Drehkreuz umzusteigen). Jedenfalls würde dieses Drehkreuz mit 15 Mio. Umsteigern auf keinen Fall den anderen europäischen oder deutschen Drehkreuzen Konkurrenz machen oder gar das Licht ausblasen. Auf alle Fälle müssten die Billig- und Kurzstreckenfliegern dem Drehkreuz weichen, die sich durch die bisherige Subventionierung in Berlin breit gemacht haben. Dann steigen jedoch die Ticketpreise dramatisch, weil die Billigflieger abwandern und die zahlungsfähige Nachfrage einbricht. Und die dominierenden Billigflieger haben auf einem derartigen Großflughafen in Wirklichkeit ohnehin nichts zu suchen. Das schließt sich semantisch und wirtschaftlich aus. Wäre auch weltweit einmalig, weil diese kleine, periphere Flughäfen oder/und Billigbauterminals nutzen.
- Wenn das Gericht letztendlich alles akzeptieren sollte, was die Lobby der Politik aufschreibt und einfordert, dann ist das Rechtssystem rein willkürlich und hat nichts mehr mit einem „Rechtsstaat“ zu tun. Dann wird man versuchen in Schönefeld ein rechtswidriges Drehkreuz mit 50 % Umsteigern durchzudrücken, um den BBI betriebswirtschaftlich zu retten.
- Dazu wird es aus verschiedenen Gründen nicht kommen (darauf werde ich in kommenden Texten ausführlich eingehen).
Fazit Es wird sich also bei dem beklagten größten Infrastrukturprojekt Deutschlands zeigen als was sich der Rechtsstaat entpuppt oder nicht. Die plötzliche Wiederentdeckung des gigantischen Drehkreuzes soll der Befreiungsschlag für einen unrentablen BBI werden, wie er planungsrechtlich festgeschrieben ist (10 % Umsteiger und 360.000 Flugbewegungen pro Jahr). Mit diesem festgeschriebenen BBI ist jedenfalls kein Staat zu machen und die Einführung eines Megahubs ist auch eine Bestätigung meiner Basisthese von der Unwirtschaftlichkeit des BBI mit einem dominierenden Kurzstrecken- und Billigfliegeranteil. Denn wenn der BBI rentabel arbeiten würde bräuchte man dieses Drehkreuz nicht. Die Frage ist, was macht der Rechtsstaat mit diesem BBI-Betrug durch Tricksereien und Manipulation am völlig ungeeigneten Standort Schönefeld?