Wenn das wirklich wahr ist was der BVBB erst kürzlich bei einem Bundesverwaltungsgerichtstermin mit Entsetzen feststellen musste, dann muss eine sehr gut organisierte Fälscherbande in den Angelegenheiten des BBI unterwegs sein. Was ist geschehen, wie kann man überhaupt so etwas behaupten?
Für den als BBI kaum geeigneten Standort war durch das Bundesverwaltungsgerichtsurteil im Jahr 2006 eine dem Standort angemessene Nachtflugreglung gefordert worden. Während die FBS nach diesem Urteil dazu verdonnert wurde eine Nachtflugregelung mit einem weitgehenden Nachtflugverbot zu erarbeiten, beantragte sie bei der Planfeststellungsbehörde des Landes Brandenburg allerdings „vorsorglich“ mal 103 Nachtflüge in der Spitzennacht während das Bundesverwaltungsgericht die vorher 113 Nachtflüge als rechtswidrig abgelehnte. Natürlich genehmigte die Planfeststellungsbehörde diese 103 Nachtflüge während der BVBB gegen diesen ergänzenden Planfeststellungsbeschluss, der nichts mit den Auflagen für ein weitgehendes Nachtflugverbot zu tun hatte, wiederum vor dem Bundesverwaltungsgericht klagte. Und in diesem Moment wurden die Fälscher und Strippenzieher in der Planfeststellungsbehörde des Landes Brandenburg aktiv, deren Dienstherr das FBS-Aufsichtsratsmitglied Platzeck ist:
Als erstes wurden zweifelhafte Gutachten erstellt, die mit dem Status eines streng gehüteten Betriebsgeheimnisses die Unabdingbarkeit dieser angeblich wirtschaftlich erforderlichen Nachtflüge der Airlines belegen sollten. Sie sollten durch die Kläger, den BVBB, im weiteren Verfahren nicht eingesehen werden dürfen.
Dann wurden diesbezüglich Seitenweise Akten ausgedünnt, die Akten um ganze Vorgänge, Gesprächsprotokolle etc. „bereinigt“ und wichtige Informationen geschwärzt. Zu guter letzt wurden dann auch noch die Seiten neu nummeriert bzw. paginiert, um beim Bundesverwaltungsgericht den Anschein zu erwecken, dass die auf ein Minimum reduzierten Akten vollständig seien: Das Verheimlichen, Vernichten und Schwärzen von brisanten Informationen, um ein weiteres Kapitel im BBI-Skandal durch diese Fälschungskampagne zu vertuschen!
Diese Machenschaften müssen als rechtswidrig und kriminell eingestuft werden. Wenn dieser Tatbestand kriminell ist, dann ist es organisierte Kriminalität, die zwischen der Planfeststellungsbehörde, FBS und den entsprechenden Ministerien systematisch stattgefunden haben muss. Weil Herr Platzeck als Dienstherr der Planfeststellungsbehörde und des entsprechenden Ministeriums von diesen Machenschaften erfahren haben müsste (dieser Vorgang kann nicht die Tat eines psychopathischen Einzeltäters sein) hätte er dagegen einschreiten müssen. Weil dies nicht geschehen ist hat er zumindest diesen skandalösen Vorgang geduldet, erwartet oder gar angewiesen. Es wäre nichts Neues in Brandenburg und würde leider das hochpeinliche sittenwidrige Verhalten bei der rechtwidrigen Enteignung von Bodenreformland bestätigen, für die Platzeck auch keine Worte der Entschuldigung fand.
Dass obige Infos authentisch sind, liegt schon alleine darin begründet, dass ein renommierter Rechtsanwalt bei diesen Gesprächen im Bundesverwaltungsgericht dabei war. Der BVBB wird ebenfalls nicht mutwillig Gerüchte in die Welt setzen, die jeder Grundlage entbehren. Demnächst erscheint die Info 57 des BVBB mit der Darstellung dieses Vorganges auf der Seite des BVBB unter http://www.bvbb-ev.de/index.php/de/bvbb-infos-a-downloads.html!
Zu ähnlichen Ergebnissen kam auch ich in meinem Buch, in dem ich die Befangenheit von Platzeck beim BBI-Planfeststellungsverfahren infolge der bürokratisch verkrusteten Planfeststellungsstrukturen feststellte und vorhersagte, dass das ergänzende Planfeststellungsverfahren infolge dieser Befangenheit zu einer Farce werde. Auch hier würde ich nicht falsche Behauptungen in die Welt setzen, da mein Buch in jeglicher Hinsicht auf sicheren und nachvollziehbaren Quellen basiert. Die „Strahkraft“ des BBI steht daher nun wieder einmal in einem ganz anderen Licht, oder besser gesagt Schatten.
Hier nun die Strukturen der organisierten Befangenheit von Platzeck und seiner Behörden auf den Seiten 152 bis 156 meines Buches:
„War also das Anhörungsverfahren nur eine Farce? Das wird sich dann herausstellen, wenn die Planfeststellungsbehörde die konstruktiven Empfehlungen der Anhörungsbehörde abwägt und wie sie über den ergänzenden Planfeststellungsantrag im Jahr 2009 entscheidet!
Oder diese Anhörung auf Basis neuer, solider FBS-Gutachten noch einmal durchführt, was aber mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann! Warum? Weil sehr vieles darauf hindeutet, dass die Planfeststellungsbehörde befangen ist: Die landeseigene, brandenburgische Planfeststellungsbehörde ist gegenüber ihrem Dienstherren Platzeck befangen, der als Gesellschafter und Aufsichtsratsmitglied der FBS ebenso ein starkes Interesse am uneingeschränkten Nachtflug des BBI, wie sein FBS-Aufsichtsratsvorsitzender Herr Wowereit hat. Nach dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil zum weitgehenden Nachtflugverbot fanden
zwischen dem FBS-Aufsichtsratsvorsitzenden Wowereit und FBS-Auf- sichtsratsmitglied Platzeck Gespräche statt, wie diese für den BBI desolate Situation zu bereinigen sei, obwohl die Untauglichkeit des Handicapstandortes Schönefeld den Politikern immer bekannt und bewusst war.
Zur Struktur der vermuteten Befangenheit der Planfeststellungsbehörde
Worin besteht die Befangenheit der Planfeststellungsbehörde fachlich und strukturell?
1. Als erstes ist zu nennen, dass die Planfeststellungsbehörde schon skrupellos den Nachtflug für den BBI genehmigt hatte, gegen den die Bürger dann erfolgreich klagten. Im Grundsatz ist der ganze Standort Schönefeld ein offenkundiges Votum gegen die Bürger und deren Grundrechte. Letztendlich aber auch gegen die Wirt- schaft, gegen die Airlines und die Steuerzahler, die mit diesem Dilemma auf Dauer konfrontiert sein werden.
2. Die FBS als Trägerin des Vorhabens „BBI“ ist ein jeweils zu 37 % landeseigenes Unternehmen der Länder Brandenburg und Berlin sowie des Bundes in Höhe 26 %. Die Hauptgesellschafter der FBS haben zwangsläufig ein unmittelbares Interesse daran, dass der Träger des Vorhabens den BBI in seinem Sinne baut und betreibt.
3. Das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) ist die Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg. Es hat seinen Hauptsitz in Hoppegarten. Außenstellen befinden sich in Cottbus, Frankfurt (Oder), Potsdam, Schönefeld und Berlin. Diese „unabhängige“ Behörde hat sich zumindest physisch im Schoße, direkt vor den Toren der FBS niedergelassen, um bessere Tuchfühlung mit dem Wünschen des Vorhabensträgers auf kurzem Wege aufnehmen zu können. Da der Ministerpräsident Platzeck der Dienstherr des Ministeriums ist, hat er auch Zu- und Durchgriffsrechte auf die dem Ministerium nach- oder untergeordneten Behörden, so auch auf die landeseigene Planfeststellungsbehörde.
Auf den Punkt gebracht: FBS-Aufsichtsratsmitglied Platzeck wird sich bzw. hat sich bereits als Ministerpräsident und Dienstherr der „unabhängigen“ Planfeststellungsbehörde angewiesen, die Nachtflüge zu genehmigen!
4. Wowereit und Platzeck sind als jeweilige Vertreter der Gesellschafter u. a. und z. T. auch besonders für das BBI-Planungsversagen verantwortlich, da sie durch ihren Standortstarrsinn beim Festhalten an Schönefeld immer wussten, dass der Preis für Schönefeld das weitgehende Nachtflugverbot sein würde, was spätestens mit dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil offiziell und gerichtlich bestätigt wurde.
5. Die personifizierten FBS-Gesellschafter Platzeck und Wowereit sowie der FBS-Aufsichtsratsvorsitzende Wowereit und FBS-Aufsichtsratsmitglied Platzeck haben ein unmittelbares und direktes Interesse daran, dass
die elementaren Fehler der hiesigen Regierungspolitik, die durch die mutwillige oder vorsätzliche Standort- entscheidung für Schönefeld entstanden waren, ausgemerzt werden. Unter diesem Druck/Erwartungsdruck kann die landeseigene Planfeststellungsbehörde des Ministerpräsidenten und FBS-Aufsichtsratsmitglied Platzeck keinesfalls bzw. nur zum Schein unabhängig arbeiten. Ebenso sind auch gegebenenfalls disziplinarische
Maßnahmen oder gar Entlassungen durch den Dienstherren und Brötchengeber zu erwarten, wenn dessen Mitarbeiter nicht spuren. Herr Gebhardt, ehemaliger Chef der Gemeinsamen Landesplanung musste deshalb auch seinen Hut nehmen.
6. Wer meint, diese kritischen Feststellungen sind nicht zu treffend oder absurd, sollte sich der Mühe unterziehen, die folgenden Zeilen zu lesen: Denn Herr Wowereit als Aufsichtsratsvorsitzender der FBS lässt sein Aufsichtsratsmitglied Platzeck sehr deutlich wissen, was er für ein Ergebnis von der „unabhängigen“ landeseigenen
Planfeststellungsbehörde einfordert. Hierzu die Beantwortung einer Kleinen Anfrage von Wowereit und eine kurze Textanalyse.
In der Kleinen Anfrage 15/13654 vom 11.8.2006 (wiederum wie fast alle hier erwähnten Kleinen Anfrage von Freke Over gestellt) antwortet Herr Wowereit auf die Frage nach den Auswirkungen des weitgehenden Nachtflugverbotes in den Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr für die Rentabilität der Billig-Airlines folgendes:
„Die Planfeststellungsbehörde wird den im Urteil vom 16. März 2006 gestellten Anforderungen zur Zulässigkeit des Flugbetriebes in den Nachtrandstunden und der Kernzeit bei ihrer Neuentscheidung Rechnung tragen. Vor der Klärung der erforderlichen Planergänzungsregelungen, die unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse der Fluggesellschaften erfolgen wird, sind keine näheren
Angaben über die betriebswirtschaftlichen Konsequenzen möglich.“
Hier die knappe, eigentlich schon überflüssige Textanalyse zur vermuteten Befangenheit der Planfeststellungsbehörde:
a) Herr Wowereit als Aufsichtsratsvorsitzender wusste zum damaligen Zeitpunkt, also schon zwei Jahre vor dem Beginn des Planergänzungsverfahrens 2006, bereits sehr genau, dass die Planfeststellungsbehörde den gestellten Anforderungen zur Zulässigkeit des Flugbetriebes gerecht werden wird! In Analogie hierzu erinnern wir uns, dass das Bundesverwaltungsgericht schon zwei Jahre vor der Verhandlung, also 2004 zum Besten gab, dass der BBI grünes Licht bekommen werde. So zitierte die FTD vom 20.08.2004 eine Gerichtssprecherin ohne gerichtlichen Widerruf: „Wir denken nicht, dass das Projekt als solches scheitern wird“. Eine Ablehnung sei nur „theoretisch möglich“.
b) Herr Wowereit ignoriert offensichtlich, dass es nicht um die Zulässigkeit des Flugverkehrs an sich geht, sondern um die Begründung der ausnahmsweisen Durchführung des Flugverkehrs in den Randzeiten!
c) Das wird durch die Formulierung Herrn Wowereits bestätigt und verstärkt, wenn er die „Zulässigkeit“ des Flugverkehrs außerdem auf die Kernzeit ausgedehnt wissen will!
d) Die von ihm erwartete „Neuentscheidung“ wird unter den „betrieblichen Erfordernissen der Fluggesellschaften“ entsprechend Punkt a) bis c) erfolgen!
e) Vor der „Klärung der erforderlichen Planergänzungsunterlagen“, die unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse der Fluggesellschaften erfolgen wird, stellt sich die Frage, wer hier was mit wem klärt und wie?
Bei der Formulierung dieser sehr fragwürdigen Intentionen drängt sich einem unwiderruflich der Verdacht auf, dass es kein offenes Verfahren mit Erörterung und Abwägung gibt. Sondern das Ziel für das ergänzende Planfeststellungsverfahren ist offensichtlich klar umrissen und ignoriert das Bundesverwaltungsgerichtsurteil, indem sogar die Kernzeiten für die Billig-Airlines vereinnahmt werden sollen. Also wieder einmal prakti- zierte Rechtswidrigkeit in Brandenburg? Kein Wort von Abwägung, kein Gedanke zum Interessenausgleich, keine Möglichkeitsform, kein Wort zu den Interessen der Bürger, der Betroffenen dieser schon sittenwidrigen Flughafenpolitik. Der Fokus ist nur auf die Interessen der Airlines gerichtet, die in der Anhörung ihr Interesse am Nachtflugbetrieb entweder mit Wachstumsdefiziten oder Rentabilitätsverlusten des Flugbetriebes bei einem weit gehenden Nachtflugverbot begründeten. Sittenwidrigkeit ist dem Land Brandenburg und seinen Behörden nicht unbekannt. Denn das Land hat bei der staatlich organisierten Aneignung von Bodenreformland Sittenwidrigkeit praktiziert, während es Ministerpräsident Platzeck im nach hinein nicht für erforderlich hielt, sich bei den Opfern zu entschuldigen. Das Gleiche gilt auch für die Flughafenpolitik: Keine Entschuldigung, keine Reue, sondern die betroffenen Bürger, die sich gegenüber dieser Willkür wehren, sind die Schuldigen. Sittenwidrigkeit am Boden und nun noch in der Nacht aus der Luft, wenn sich der regierende Aufsichtsratsvorsitzende Wowereit schon wie ein Diktator in diesem BBI-System aufspielt!
Der Zweck heiligt zwar für offensichtlich gewissenlose Politiker die Mittel, jedoch bleibt die Frage, welcher Zweck wird hier eigentlich noch verfolgt? Soll auf diese Art Strategie der BBF/FBS, den BBI am falschen Standort zu platzieren, offensichtlich in ein betriebwirtschaftliches Desaster führen wird. Warum sollten sich die Politiker sonst so aufführen und so großen Wert auf den Raub des Schlafes der betroffenen Bevölkerung legen?“
Soweit aus gegebenen aktuellem Anlass der etwas längere aber höchst brisante Auszug aus meinem Buch auf den Seiten 152 bis 156. Auch diese Befürchtungen und Vorhersagen haben sich in meinem Buch mehr als bestätigt! Stellt sich abschließend die Frage, was noch alles in diesem Lande gefälscht wird? Und gibt es überhaupt noch den Rechtsstaat? Denn auch die Steuergeldvernichtung für den BBI basiert auf gefälschten Prognosen, die den BBI als Jobmaschine tarnt. Auch hier ist das Gegenteil der Fall, denn der BBI wird mit einer derartig heran gezüchteten Konzentration von Billigairlines und bei dem immensen sowie langfristigen Schuldendienst dauerhaft rote Zahlen einfliegen und wird damit das Gegenteil einer Jobmaschine sein.
Wenn diese Praktiken bei einem derartig umfänglichen Projekt zur Regel zu beklagen sind, dann muss leider befürchtet werden, dass diese Machenschaften auch in der hiesigen Landespolitik praktiziert werden. Natürlich ist derartiges rechtswidrig und kriminell! Und es müsste im Interesse des Rechtstaates gegen diese Machenschaften vorgegangen werden, wenn es überhaupt noch Recht und Gesetz gibt, an die sich auch die Politiker, die Regierung und Verwaltung zu halten haben.
Lesen Sie weiter in meinem Blog und bleiben Sie dran!
Ihr Frank Welskop